Beschlussvorlage - B/17/6272
Grunddaten
- Betreff:
-
Teilnahme Oberhausener Schulen am Startchancen-Programm ab Schuljahr 2025/2026 (2. Gruppe)
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Schule
- Bearbeitung:
- Tanja Helmig
- Verantwortung:
- Frau Barzel, Herr Schmidt, Herr Tsalastras, Herr Schranz
- Konsequenzen:
- Drucksache hat finanzielle Konsequenzen (siehe Sachverhalt); Drucksache hat keine klimatischen Konsequenzen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Schulausschuss
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Vorberatung
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06.02.2025
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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10.02.2025
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Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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17.02.2025
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Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Oberhausen beschließt, die Teilnahme der Stadt Oberhausen für die 2. Gruppe der Oberhausener Schulen am Startchancen-Programm zu bestätigen und dafür einen Eigenanteil von insgesamt 30% für das Investitionsbudget ab dem Haushaltsjahr 2026 (bis 2034) bereitzustellen.
Für die 1. Teilnehmergruppe (8 Schulen) sind bereits ab dem HH-Jahr 2025 ff. jährlich investive Auszahlungsbudgets von jeweils 182.750 EUR (1.461.760 EUR) und analoge Einzahlungsbudgets von jeweils 140.540 EUR (1.124.320 EUR, 70%ige Förderung) eingeplant.
Sachverhalt
Mit dem Startchancen-Programm wollen Bund und Länder für mehr Chancengerechtigkeit sorgen und insbesondere Schulen mit einem hohen Anteil sozioökonomisch benachteiligter Schüler:innen zwischen 2024 und 2034 gezielt unterstützen. Ein Schwerpunkt des Programms liegt dabei auf dem Primarbereich, da insbesondere die Basiskompetenzen Lesen, Schreiben und Rechnen sowie die sozialen und emotionalen Kompetenzen von Schüler:innen für einen erfolgreichen Bildungsweg auschlaggebend sind.
Mit dem Startchancen-Programm werden in Nordrhein-Westfalen insgesamt mehr als 900 Schulen mit einem hohen Anteil sozioökonomisch benachteiligter Schülerinnen und Schülern gefördert. Die ersten 400 Schulen starteten bereits zum Schuljahr 2024/25, eine zweite Gruppe von 520 Schulen folgt zum Schuljahr 2025/26.
Die Auswahl der geförderten Schulen erfolgt(e) durch das Ministerium für Schule und Bildung NRW auf der Grundlage wissenschaftsgeleiteter Kriterien prioritär anhand des Schulsozialindex, da dieser vor allem den Anteil von Schüler:innen mit Armutsgefährdung, Migrationshintergrund und Förderbedarf an einer Schule berücksichtigt.
Folgende Oberhausener Schulen wurden nun für die zweite Teilnahmegruppe ausgewählt:
- GG Overbergschule
- GG Schule am Siedlerweg
- GG Steinbrinkschule
- Fasia-Jansen-Gesamtschule
Aufgrund der Regularien und Zeitpläne muss die Stadt Oberhausen einer Teilnahme dieser Schulen gegenüber dem Schulministerium bis 31. Januar 2025 zustimmen.
Das Programm beinhaltet 3 Finanzierungssäulen:
- Investitionsbudget
- Chancenbudget
- Zusätzliches Personalbudget
Die Zuteilung der Fördermittel für Säule 1 und 2 erfolgt durch das Schulministerium an den Schulträger. Genaue Zahlen liegen aktuell dazu noch nicht vor. Diese werden nach Zustimmung durch die Bezirksregierung mitgeteilt. Wie für die erste Gruppe muss die Stadt Oberhausen auch für die 2. Schulgruppe für Säule 1 einen Eigenanteil von 30 % zur Verfügung stellen.
Das Fördermittelmanagement sowie die Koordination der engen Zusammenarbeit zwischen Schulträger, Schulaufsicht und Schulen zur Verwendung der Mittel im Sinne der Förderrichtlinie erfolgt im Bereich 3-3. Für das Programm werden leider seitens des Landes keine zusätzlichen Personalkapazitäten beim Schulträger zur Verfügung gestellt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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2,2 MB
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