Berichtsvorlage - M/17/6224

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Sachverhalt

Denkmalschutz und Denkmalpflege sind ein Gemeinwohlanliegen von hohem Rang. Nach Artikel 18 Abs. 2 der Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen stehen die Denkmäler der Kunst, der Geschichte und der Kultur, die Landschaft und Naturdenkmale unter dem Schutz des Landes Nordrhein-Westfalen, der Gemeinden und Gemeindeverbände. Es ist Aufgabe von Denkmalschutz und Denkmalpflege die Denkmäler zu schützen und zu pflegen, wissenschaftlich zu erforschen und das Wissen über Denkmäler zu verbreiten. Der Denkmalschutz und die Denkmalpflege liegen im öffentlichen Interesse und sind Pflichtaufgaben der Gemeinde.

 

Baudenkmäler sind gemäß § 2 Abs. 2 des Nordrhein-westfälischen Denkmalschutzgesetzes (DSchG NRW) bauliche Anlagen oder Teile baulicher Anlagen, an deren Erhaltung und Nutzung ein öffentliches Interesse besteht, beispielsweise wenn sie bedeutend für die Erdgeschichte, für die Geschichte des Menschen, für die Kunst- und Kulturgeschichte, für Städte und Siedlungen oder für die Entwicklung der Arbeits- und Produktionsverhältnisse sind und an deren Erhaltung und Nutzung wegen künstlerischer, wissenschaftlicher, volkskundlicher oder städtebaulicher Bedeutung ein Interesse der Allgemeinheit besteht. Baudenkmäler werden gemäß § 5 des Nordrhein-westfälischen Denkmalschutzgesetzes (DSchG NRW) durch Eintragung in die Denkmalliste der Stadt Oberhausen unter Schutz gestellt.

 

Das ehemalige staatliche Oberhausen-Institut zur Erlangung der Hochschulreife (später auch: Niederrhein-Kolleg, heute: Gesamtschule an der Knappenstraße, Zweig Wehrstraße, nachfolgend: ehemaliges Oberhausen-Institut), gegründet 1953, war eine modellhafte Bildungseinrichtung der frühen Nachkriegszeit, die jungen Erwachsenen auf dem zweiten Bildungsweg das Abitur ermöglichte. Mit den Planungen für die Neubauten mehrerer Schul- und Wohngebäude befassten sich ab 1953 der erste Direktor Prof Dr. Heinrich Bauer und der beauftragte Architekt Oswald Mathias Ungers. Es handelt sich um einen Bildungsbau der frühen Nachkriegszeit von großer historischer, wissenschaftlicher und städtebaulicher Bedeutung. Die modellhafte Bildungseinrichtung von bundesweiter Ausstrahlung dokumentiert unter anderem die Entwicklung der durch die Alliierten beeinflusste Bildungspolitik nach dem Zweiten Weltkrieg. Seiner spezifischen architektonischen Gestaltung ist ein besonderer Zeugniswert für die Entwicklung der Architektur- und Baugeschichte der frühen Nachkriegszeit in der Bundesrepublik Deutschland beizumessen. Der mehrfach im Inland und internationalen Ausland in Fachzeitschriften publizierte Bildungsbau war ein wichtiger Beitrag zum Backsteinbrutalismus sowie zum Städte- und zum Schulbau der 1950er und 1960er Jahre. Als erster öffentlicher Großauftrag des jungen Architekten Oswald Mathias Ungers ist das ehemalige Oberhausen-Institut als eines seiner frühen Schlüsselwerke von großer architekturgeschichtlicher Bedeutung.

 

Die Eintragung des ehemaligen Oberhausen-Instituts in die Denkmalliste der Stadt Oberhausen erfolgte unter der Nummer 197 am 09.01.2025. Mit dieser Vorlage wird der Denkmalausschuss über das neue Baudenkmal in Oberhausen informiert, das Denkmallistenblatt ist der Berichtsvorlage als Anhang beigefügt.

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Anlagen

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