Beschlussvorlage - B/17/6201
Grunddaten
- Betreff:
-
Durchführungsbeschluss für den Ausbau der Bocholter Straße von der Fernewaldstraße bis zur Spechtstraße
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Mobilität
- Bearbeitung:
- Martina Schleuter
- Verantwortung:
- Frau Mauksch, Herr Dr. Palotz, Herr Tsalastras
- Konsequenzen:
- Drucksache hat finanzielle Konsequenzen (siehe Sachverhalt); Drucksache hat klimatische Konsequenzen (siehe Anlage "Klimacheck")
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Osterfeld
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Anhörung
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28.01.2025
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Erledigt
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Stadtplanungs- und Mobilitätsausschuss
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Beschlussfassung
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06.02.2025
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Beschlussvorschlag
Der Stadtplanungs- und Mobilitätsausschuss stimmt dem geplanten Ausbau Bocholter Straße von Fernewaldstraße bis Spechtstraße zu.
Die Gesamtkosten in Höhe von 2.000.000 EUR (brutto) sind zur Veränderungsnachweisung für das Haushaltsjahr 2025 als Verpflichtungsermächtigung 2025, kassenwirksam 2026 unter der
Finanzstelle: 560012010190000 – Straßenbauprogramm Gemeindestraßen
Finanzposition: 785200 – Auszahlungen für Tiefbaumaßnahmen
angemeldet worden.
Bezug
B/16/5070-01:
1. Umsetzung des Kanalbauprogramms 2020 durch die WBO Wirtschaftsbetriebe Oberhausen GmbH
2. Beauftragung der WBO Wirtschaftsbetriebe Oberhausen
B/17/4099-01:
Straßen- und Wegekonzept 2024-2028, Straßenbauprogramm 2024, Kanalbauprogramm 2024, Beauftragung der WBO Wirtschaftsbetriebe Oberhausen GmbH, Beleuchtungsprogramm 2024 und Umsetzung Lärmaktionsplan 2024
B/17/5323:
Durchführungsbeschluss einer Kanalbaumaßnahme Bocholter Straße von Fernewaldstraße bis Spechtstraße
Sachverhalt
Die Erneuerung des Kanals wurde am 20.06.2024 vom Stadtplanungs- und Mobilitätsausschuss beschlossen.
Im Straßenbauprogramm 2018 wurde die Erneuerung der Bocholter Straße als investive Maßnahme für 2019 beschlossen.
Der betroffene Straßenabschnitt weist viele Mängel und Schäden im Bereich der Fahrbahn und Gehwege auf. Zudem entspricht die Verkehrsraumaufteilung nicht den einschlägigen Richtlinien.
Bestandteil des investiven Straßenbaus ist der Vollausbau der Bocholter Straße (von Fernewaldstraße bis Spechtstraße). Die Straßenabschnitte haben insgesamt eine Länge von ca. 355 m. Die aktuelle Straßenraumaufteilung, als Separationsprinzip, mit einer Gesamtbreite von ca. 12,00 m setzt sich aus einer Fahrbahnbreite von ca. 6,00 m, einer Gehwegbreite am nördlichen Straßenseite von ca. 3,00 m und einer Gehwegbreite an der südlichen Straßenseite von ebenfalls ca. 3,00 m zusammen. Zudem wird der Gehweg am nördlichen Straßenrand halbseitig als Hochbordparkplatz mitgenutzt.
Im Straßenzustandskataster erhält die Bocholter Straße schlechte bis sehr schlechte Zustandsbewertungen. Im Zuge des Kanalbaus (s. o.) ist daher die komplette Fahrbahn zu erneuern. In diesem Zuge ist es erforderlich, den gesamten Straßenquerschnitt zu erneuern, da die bestehende Querschnittsaufteilung nicht mehr den aktuellen Regelwerken entspricht. Die vorhandenen Bäume, die bereits heute die Gehwege und Bordsteine durch ihre Wurzeln beschädigen (siehe Abbildung 1), erlauben die Herstellung mit gleichbleibenden Gehwegsbreiten, zudem nicht.
Abbildung 1: Beschädigte Gehwege (Quelle: Google Maps)
Im aktuellen Straßen- und Wegekonzept 2024-2028 ist die Straßenbaumaßnahme aufgrund des Straßenzustands als laufende Nr. 12 enthalten und für eine Umsetzung ab 2025 vorgesehen (s. Ratsbeschluss vom 11.12.2023 unter B/17/4099-01).
Am 24.06.2024 fand eine freiwillige Anliegerversammlung für die Baumaßnahme statt.
Die vorgestellte Planung sah einen Fahrbahnquerschnitt für 2-Richtungsverkehre (wie vorhanden) vor. Zudem sollten die Baumscheiben vergrößert und die Gehwege, die aufgrund der dort abgestellten Fahrzeuge (s. o.) nicht den aktuellen Richtlinien entsprechen, durch Verlagerung des ruhenden Verkehrs auf die Südseite, jeweils in einer Breite von 2,50 m hergestellt werden.
Von Seiten der Bürger wurden viele Verständnisfragen gestellt, die in der Versammlung geklärt werden konnten. Das Protokoll der Versammlung ist als Anlage beigefügt.
Nachdem der überwiegende Teil der Anwesenden in der Versammlung den Wunsch nach einer geänderten Verkehrsraumaufteilung in Verbindung mit einer Einbahnstraßenregelung geäußert hat, wurden die Anregungen seitens der Verwaltung geprüft und die Planung überarbeitet.
Die Einbahnstraßenregelung führt zu einer Optimierung der Stellplatzanzahl und der Reduzierung des Durchgangsverkehrs. Negative Verkehrsverlagerungen sind nicht zu erwarten.
Die Anlieger der Bocholter Straße wurden am 12.09.2024 schriftlich über die Planänderung informiert.
In der Bocholter Straße stehen 21 Bäume, die im Zuge der Baumaßnahme erhalten werden sollen.
Die Straße wird mit einer reduzierten Fahrbahnbreite von 3,50 m ausgebaut und erhält breitere Gehwege sowie einen durchgehenden Parkstreifen auf der Nordseite.
Die Gesamtkosten in Höhe von 2.000.000 EUR (brutto) sind zur Veränderungsnachweisung für das Haushaltsjahr 2025 als Verpflichtungsermächtigung 2025, kassenwirksam 2026 unter der Finanzstelle 560012010190000 – Straßenbauprogramm Gemeindestraßen, Finanzposition 785200 – Auszahlungen für Tiefbaumaßnahmen angemeldet worden.
Durch die Änderung des § 8a des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) dürfen mit der Wirkung vom 01.01.2024 für Straßenausbaumaßnahmen Straßenausbaubeiträge nicht mehr erhoben werden. Voraussetzung ist, dass die Straßenausbaumaßnahme von dem zuständigen Organ ab dem 1. Januar 2024 beschlossen wurde oder in Ermangelung eines gesonderten Beschlusses frühestens im Haushalt des Jahres 2024 steht. Das Gesetz sieht vor, dass das Land Nordrhein-Westfalen den Gemeinden und Gemeindeverbänden diejenigen Beträge erstattet, die sie infolge des Erhebungsverbots für die Erneuerung, Erweiterung oder Verbesserung von dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen, Wegen und Plätzen (Straßenausbaumaßnahmen) nicht mehr erheben können. Für die Maßnahme entstehen somit keine Straßenausbaubeiträge für die Anlieger.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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256,9 kB
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2
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(wie Dokument)
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235,3 kB
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3
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(wie Dokument)
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451,3 kB
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4
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(wie Dokument)
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480,9 kB
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