Antragsvorlage - A/17/6138
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderungsantrag der CDU-Fraktion gemäß § 4 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt zur Drucksache B/17/6013 - Ergebnis der Prüfung des Antrags „Zusätzliche Querungsmöglichkeit für Fußgänger und Radfahrer über die Duisburger Straße“
- Antragsteller/-in:
-
CDU-Fraktion
Denis Osmann
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antragsvorlage
- Federführung:
- Politik
- Bearbeitung:
- Ratsgremien
- Konsequenzen:
- Keine Angabe zu finanziellen Konsequenzen (Berichte od. Anträge); Keine Angabe zu klimatischen Konsequenzen (Berichte od. Anträge)
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Stadtplanungs- und Mobilitätsausschuss
|
Beschlussfassung
|
|
|
|
05.12.2024
|
Beschlussvorschlag
Der Stadtplanungs- und Mobilitätsausschuss stimmt dem geplanten Bau der Lichtsignalanlage Duisburger Straße vor Hausnummer 535 zu.
Die Gesamtkosten in Höhe von 200.000 EUR (brutto) stehen unter dem Vorbehalt des noch zu beschließenden Haushalts 2025 im Jahr 2025 unter
Finanzstelle 560212010108400 - Ern. v. verkehrstechnischen Anlagen (LS) Finanzposition 785310 –AiB Betriebsanlagen
zur Verfügung.
Darüber hinaus wird die Verwaltung gebeten zu prüfen, ob eine der beiden bestehenden Lichtsignalanlagen wegfallen, oder durch eine Querungshilfe ersetzt werden kann, um einen besseren Verkehrsfluss zu gewährleisten.
Sachverhalt
Um dem signifikanten Querungsbedarf gerecht zu werden, ist die Errichtung einer Lichtsignalanlage auf der Duisburger Straße, Höhe der Hausnummer 535, sinnvoll. Da zusätzlich in ca. 160 m Entfernung Richtung Duisburg und ca. 280 m Entfernung Richtung Oberhausen, zwei weitere Lichtsignalanlagen installiert sind und somit drei Lichtsignalanlagen auf etwa 450m, den Verkehrsfluss stark beeinträchtigen können, bitten wir die Verwaltung zu prüfen, ob eine der bestehenden Lichtsignalanlage entfernt oder durch eine Querungshilfe ersetzt werden kann.
