Antragsvorlage - A/17/6138

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Stadtplanungs- und Mobilitätsausschuss stimmt dem geplanten Bau der Lichtsignalanlage Duisburger Straße vor Hausnummer 535 zu.

Die Gesamtkosten in Höhe von 200.000 EUR (brutto) stehen unter dem Vorbehalt des noch zu beschließenden Haushalts 2025 im Jahr 2025 unter

Finanzstelle 560212010108400 - Ern. v. verkehrstechnischen Anlagen (LS) Finanzposition 785310 –AiB Betriebsanlagen

zur Verfügung.

Darüber hinaus wird die Verwaltung gebeten zu prüfen, ob eine der beiden bestehenden Lichtsignalanlagen wegfallen, oder durch eine Querungshilfe ersetzt werden kann, um einen besseren Verkehrsfluss zu gewährleisten.

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Bezug

Drucksache B/17/6013

Ergebnis der Prüfung des Antrags „Zusätzliche Querungsmöglichkeit für Fußgänger und Radfahrer über die Duisburger Straße“

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Sachverhalt

Um dem signifikanten Querungsbedarf gerecht zu werden, ist die Errichtung einer Lichtsignalanlage auf der Duisburger Straße, Höhe der Hausnummer 535, sinnvoll. Da zusätzlich in ca. 160 m Entfernung Richtung Duisburg und ca. 280 m Entfernung Richtung Oberhausen, zwei weitere Lichtsignalanlagen installiert sind und somit drei Lichtsignalanlagen auf etwa 450m, den Verkehrsfluss stark beeinträchtigen können, bitten wir die Verwaltung zu prüfen, ob eine der bestehenden Lichtsignalanlage entfernt oder durch eine Querungshilfe ersetzt werden kann.

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