Antragsvorlage - A/17/6139

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt beschließt, dass die Mittel für „Allgemeine bürgerschaftliche Aktivitäten“ mit einem jährlichen Inflationsausgleich von 3% weitergeführt werden.

Produktbereich 02, Produktgruppe 0218, Produkt 021801 – Kostenart 531800

Kompensation:

Die finanziellen Aufwendungen für 2025 ff. in Höhe von rund 660,00 EUR sind als Verschlechterung des Ergebnisses der laufenden Verwaltungstätigkeit einzuplanen.

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Bezug

Kein Bezug

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Sachverhalt

Diese wichtigen Aktivitäten leisten einen wertvollen Beitrag zum sozialen Zusammenhalt und zur Lebensqualität in unserem Gemeinwesen.

 

Um die Kontinuität und Durchführung dieser Maßnahmen langfristig zu sichern, ist es erforderlich, die Förderung mit einem jährlichen Inflationsausgleich von 3% zu versehen. Aufgrund der in den letzten Jahren stark gestiegenen Preise und Kosten können die Aktivitäten sonst nicht mehr in vollem Umfang aufrechterhalten werden.

Der Inflationsausgleich ist zwingend notwendig, um den realen Wert der Fördermittel zu erhalten und die Angebote für die Bürgerinnen und Bürger auf einem gleichbleibenden Niveau fortführen zu können. Nur so lässt sich verhindern, dass durch die Teuerung ein Rückgang oder sogar eine Einstellung wichtiger Projekte und Initiativen erfolgen muss.

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