Antragsvorlage - A/17/5439

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, Oberhausens Schulgebäude mit Aufzeichnungssystemen für Videoüberwachung auszustatten. Die Aufzeichnung soll immer außerhalb der regulären Nutzungszeiten der Gebäude stattfinden. Die Verwaltung wird außerdem gebeten, im Vorfeld mit der Polizei in Kontakt zu treten, um sich hinsichtlich der geeigneten Orte, Aufzeichnungssysteme und dergleichen mit der Behörde auszutauschen.  

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Bezug

Kein Bezug

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Sachverhalt

 Einbrüche und/oder Vandalismus an und in Schulgebäuden außerhalb der regulären Schulzeiten sind Probleme, mit denen etliche Schulen in Oberhausen in der Vergangenheit immer wieder konfrontiert worden sind. Um potenzielle Täter in Zukunft abschrecken zu können - oder auch nach begangener Tat identifizierbar zu machen -, erscheint eine Videoaufzeichnung außerhalb der regulären Nutzungszeiten sinnvoll. Eine Videoaufzeichnung während des laufenden Betriebs ist ausdrücklich weder vorgesehen noch gewünscht. Im Gegensatz zur Videoaufzeichnung im öffentlichen Raum ist eine Aufzeichnung im Rahmen des Hausrechts an öffentlichen Schulen gedeckt und obliegt der Entscheidungskompetenz der Stadt unter Berücksichtigung des § 29b des Datenschutzgesetzes NRW und § 59 Abs. 2 Nr. 6 des Schulgesetzes NRW.

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