Beschlussvorlage - B/17/6103

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt beschließt die Neufassung der Abfallsatzung der Stadt Oberhausen in der als Anlage 2 beiliegenden Fassung.

 

 

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Bezug

Kein Bezug

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Sachverhalt

 

Im Laufe der letzten zwei Jahre seit Inkrafttreten der aktualisierten Abfallsatzung sind erneut einige Anpassungen erforderlich geworden. Im Wesentlichen handelt es sich hierbei um Änderungen / Ergänzungen, die sich aus den Erfahrungen im täglichen Umgang mit der Satzung ergeben haben.

 

So gibt es neben redaktionellen Änderungen wie der Korrektur von Bezügen auch neue maximal zulässige Gewichtsgrenzen bei Großcontainern (§ 10 Abs. 8), da das neue Entsorgungsfahrzeug bei voller Ausladung des Ladekrans maximal 1.100 kg heben kann. Allerdings ist der jetzt neu festgelegte Höchstwert von 1.000 kg Gesamtgewicht in der Praxis bei satzungsgemäßer Befüllung der Container nicht annähernd zu erreichen. Eine Präzisierung bezüglich der Annahmemengen von Grünschnitt am Wertstoffhof wurde im § 14 Abs. 3 vorgenommen.

 

Die wichtigste Ergänzung ist der komplett neue § 17 „Alttextilien“, da die Stadt Oberhausen gemäß § 20 Abs. 2 Nr. 6 Kreislaufwirtschaftsgesetz seit dem 01.01.2025 gesetzlich dazu verpflichtet ist, eine flächendeckende Alttextil-Sammlung anzubieten.

 

Die einzelnen Änderungen / Ergänzungen können der als Anlage 1 beigefügten Synopse entnommen werden.

 

 

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Anlagen

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