Beschlussvorlage - B/17/6027

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bezirksvertretung Osterfeld beschließt das Aufbringen von zwei Flächenmarkierungen im Bereich der Verbindungstrasse zwischen der Haltestelle OLGA-Park und dem Zugang zum OLGA-Park.

 

Finanzielle Mittel für die Maßnahme sind für das Haushaltsjahr 2024 in Höhe von 1.915,50 EUR (brutto) beim Auftrag 560012010190 - Gemeindestraßen und sonstige öffentliche Verkehrsflächen, Kostenart 522101 – Aufwendungen für die Unterhaltung Infrastrukturvermögen Nahmobilität – eingeplant.

 

Die Gesamtkosten werden über Fördermittel „Öffentlichkeitsarbeit Nahmobilität“ in Höhe von 1.628,17 EUR (brutto, 85 prozentige Förderung) gegenfinanziert.

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Bezug

A/17/5666 (vom 03.09.2024)

Antrag der SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Osterfeld gem. § 2 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt: sicherer Radweg hinter der Haltestelle Olga-Park

 

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Sachverhalt

Mit Antrag der SPD-Fraktion (A/17/566) am 03.09.2024 wurde die Verwaltung gebeten, eine Flächenmarkierung zur gemeinsamen Rücksichtnahme an der Engstelle hinter der Haltestelle OLGA-Park zu prüfen.

 

Im Bereich der Verbindungstrasse zwischen der Haltestelle OLGA-Park und dem Zugang zum OLGA-Park kommt es zu einer hohen Frequentierung von verschiedenen Verkehrsteilnehmern (insb. Fuß- und Radverkehr), die immer wieder in Konflikt geraten. Diese Konflikte werden durch eine schlechte Übersichtlichkeit erhöht.

 

Die Prüfung ergab, dass eine solche Flächenmarkierung im Bereich der Verbindungstrasse sinnvoll ist und somit umgesetzt werden soll. Ziel ist es, die Aufmerksamkeit der Verkehrsteilnehmer zu erhöhen, indem auf eine erhöhte Rücksichtnahme hingewiesen wird.

 

Als Flächenmarkierung soll das in Abbildung 1 dargestellte Piktogramm aufgebracht werden.

 

 

Abbildung 1: Piktogramm

 

Das Piktogramm wird in einem Durchmesser von 200 cm an zwei Stellen der Verbindungstrasse aufgebracht. Die genaue Lage der Piktogramme kann dem Plan in der Anlage entnommen werden.

 

Die Gesamtkosten in Höhe von 1.915,50 EUR (brutto) werden über Fördermittel „Öffentlichkeitsarbeit Nahmobilität“ in Höhe von 1.628,17 EUR (brutto, 85 prozentige Förderung) gegenfinanziert.

 

Finanzielle Mittel für die Maßnahme sind für das Haushaltsjahr 2024 beim Auftrag 560012010190 - Gemeindestraßen und sonstige öffentliche Verkehrsflächen, Kostenart 522101 – Aufwendungen für die Unterhaltung Infrastrukturvermögen Nahmobilität – eingeplant.

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Anlagen

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