Beschlussvorlage - B/17/5857

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Gleichstellungsausschuss berät den Teilergebnis- und Teilfinanzplan nebst Anlagen (Produktbereich 01 – Innere Verwaltung – Seiten 85 - 99) des Haushaltsplanentwurfs 2025 und, soweit erfolgt, die Veränderungsnachweisung der Verwaltung vor.

 

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Bezug

Kein Bezug

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Sachverhalt

Dem Vorbericht des Haushaltsplanentwurfs können die wesentlichen Informationen zum Verständnis der Finanzlage und der Haushaltsplanung der Stadt Oberhausen entnommen werden. An dieser Stelle wird ein Überblick über den kompletten Haushalt gegeben.

Gemäß § 1 (3) Nr. 1 der Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse des Rates und für die Oberbürgermeisterin/ den Oberbürgermeister der Stadt Oberhausen obliegt dem Gleichstellungsausschuss die Vorberatung des Haushaltsplanes im Rahmen der ihm zugeordneten Dezernate.

Die zur Beratung erforderlichen Unterlagen können dem Haushaltsplanentwurf 2025, für weitergehende Informationen dem Entwurf der Kosten- und Leistungsrechnung 2025, entnommen werden. Zur Vorberatung ist in Abhängigkeit der Zuständigkeit des Ausschusses auf den Haushaltsplanentwurf und die Kosten- und Leistungsrechnung zurückzugreifen. Diese Unterlagen sind sowohl im Intranet als auch im Internet der Stadt Oberhausen zugänglich. Etwaige Veränderungsnachweisungen der Verwaltung werden für die Beratung ggf. separat zur Verfügung gestellt.

Die abschließende Vorberatung erfolgt am 09.12.2024 im Haupt- und Finanzausschuss, die endgültige Beschlussfassung zum Haushalt 2025 findet in der Sitzung des Rates der Stadt am 16.12.2024 mit separater Vorlage statt.

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