20.11.2024 - 3 Vorberatung Haushalt 2025

Beschluss:
ohne Votum vorberaten
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Beratung

 

Frau Stadtv. Salwik kündigt die Einbringung eines gemeinsamen Änderungsantrages der SPD-Fraktion sowie der Fraktion „Die GRÜNEN“ zur Einrichtung einer Koordinierungsstelle zur strategischen Umsetzung der Istanbul Konvention an. Da noch kein konkreter Kompensationsvorschlag vorliegt, konnte der Änderungsantrag noch nicht eingebracht werden. Dennoch ist die Einrichtung einer Koordinierungsstelle Istanbul Konvention für Frau Stadtv. Salwik zwingend erforderlich. Dies bestätigt auch die durch das Bundeskriminalamt veröffentlichte Kriminalitätsstatistik, die im Bereich der Gewalttaten gegen Mädchen und Frauen einen erheblichen Anstieg zu verzeichnen hatte. Der Femizid zu Beginn des Jahres 2024 in Oberhausen zeigt, dass dies auch ein Oberhausener Problem ist. Für Frau Stadtv. Salwik ist es wichtig, die Opfer nicht nur bestmöglich zu versorgen, sondern auch weitere Opfer zu verhindern und zu vermeiden, dass weitere Täter heranwachsen.

Zudem fragt sie nach der finanziellen Zukunft der Täterarbeit in Oberhausen. Frau Schadt ergänzt, dass aufgrund der vorherigen Ausführungen Beratungsbedarf angemeldet wird. 

Bezüglich der Rückfragen zur finanziellen Zukunft der Täterarbeit verweist Frau Costecki auf den damaligen Bericht im Gleichstellungsausschuss. Seit zweieinhalb Jahren konnte der Caritasverband Oberhausen für das Angebot der Täterarbeit gewonnen werden und setzt dieses Angebot seit diesem Zeitpunkt für den Landesgerichtsbezirk Duisburg um. Der ursprüngliche Förderantrag läuft zum 31.12.2024 aus.

Neben der Landesfinanzierung beteiligen sich die Städte Duisburg, Mülheim und der Kreis Wesel mit einem pauschalen Eigenanteil; der Eigenanteil der Stadt Oberhausen wird spitz abgerechnet.

Die Gleichstellungsstelle befindet sich aktuell im Austausch mit dem Caritasverband. Konkrete Informationen des Landes zur Fortführung liegen noch nicht vor, im Landeshaushalt sollen jedoch für 2025 Mittel für die Täterarbeit berücksichtigt worden sein.

Auch seitens der kooperierenden Kommunen gibt es den Willen der Fortführung.

Die Kostenplanung der Caritas liegt nunmehr vor. Wenn die Fördersumme des Landes nicht erhöht wird, bedeutet dies für die Kommunen steigende Eigenanteile. Für Oberhausen ist für die nächsten drei Jahre mit Kosten in Höhe von 7.000,00 EUR – 11.000,00 EUR zu rechnen.  Frau Costecki ist trotz fehlender Zusage des Landes zuversichtlich, dass die Täterarbeit im Landgerichtsbezirk Duisburg über den 31.12.2024 fortgeführt werden kann und nimmt dahingehend auch die inhaltliche Unterstützung des Gleichstellungsausschusses mit in den weiteren Austauschprozeß.

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Beschluss

Der Gleichstellungsausschuss - berät die Drucksache ohne Votum vor.

 

 

Der Gleichstellungsausschuss berät den Teilergebnis- und Teilfinanzplan nebst Anlagen (Produktbereich 01 – Innere Verwaltung – Seiten 85 - 99) des Haushaltsplanentwurfs 2025 und, soweit erfolgt, die Veränderungsnachweisung der Verwaltung vor.