Beschlussvorlage - B/17/5683

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt beschließt die Neufassung der Benutzungs- und Entgeltordnung für das Stadtarchiv Oberhausen zum 01.01.2025 gemäß Anlage 1 dieser Drucksache.

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Bezug

 B/17/2912-01 Benutzungs- und Entgeltordnung des Stadtarchivs Oberhausen vom 21.03.2023

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Sachverhalt

Laut Nr. 6 des Haushaltssicherungskonzeptes 2024 ff. (Drucksachen-Nr.: B/17/4376-02) werden die Eintrittspreise und Teilnehmergebühren in diversen städtischen kulturellen Einrichtungen erhöht. Dementsprechend wurde die Benutzungs- und Entgeltordnung des Stadtarchivs angepasst. 

 

Eine Anpassung der Entgelte wurde bereits bei der Überarbeitung der Benutzungs- und Entgeltordnung 2023 vorgenommen, so dass lediglich die Nutzungsentgelte sowie die Transkriptionsleistungen aktualisiert werden konnten. Im direkten Vergleich mit den Stadtarchiven der Nachbarstädte erhebt das Stadtarchiv Oberhausen für die meisten Dienstleistungen die höchsten Entgelte. In einigen Nachbararchiven werden die Entgeltordnungen/Gebührenordnungen zurzeit überarbeitet. Es sind keine Erhöhungen zu erwarten, die die aktuellen Entgelte des Stadtarchivs Oberhausen übersteigen werden.

 

Bei der Überarbeitung der Benutzungs- und Entgeltordnung fiel der Blick auf minderjährige Kunden/Kundinnen sowie Kunden/Kundinnen im Ausbildungsstatus. Zukünftig werden Schüler/Schülerinnen, Studierende und Auszubildende von der Entgelterhebung befreit. Das Stadtarchiv möchte hierdurch junge Menschen ermutigen und fördern, sich im Archiv mit der Stadtgeschichte zu beschäftigen oder zu forschen. Der mit dieser Änderung verbundene Einnahmeausfall ist angesichts der gegenüber dieser Zielgruppe bereits bisher praktizierten Kulanz geringfügig.

 

Es ist mit einer Einnahmenerhöhung von ca. 2 % zu rechnen.

 

Darüber hinaus wurde die Benutzungs- und Entgeltordnung mit Blick auf die bestehenden Regelungen zur geschlechtergerechten Sprache aktualisiert.

 

Eine Darstellung der Veränderungen zwischen der bisherigen und neuen Benutzungs- und Entgeltordnung wurde in Form einer farbigen Hervorhebung textlicher Änderungen (gelb) sowie inhaltlicher Änderungen (grün) in Anlage 2 vorgenommen.

 

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Anlagen

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