Beschlussvorlage - B/17/5306
Grunddaten
- Betreff:
-
Friedhofsentwicklungsplanung 2024 ff.
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Eigenbetrieb SBO
- Bearbeitung:
- Michael Pfitzner
- Verantwortung:
- Herr Reeh; Herr Jehn; Herr Motschull; Herr Dr. Palotz; Herr Tsalastras; Herr Schranz
- Konsequenzen:
- Drucksache hat finanzielle Konsequenzen (siehe Sachverhalt); Drucksache hat keine klimatischen Konsequenzen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Osterfeld
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Anhörung
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29.10.2024
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Erledigt
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Bezirksvertretung Alt-Oberhausen
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Anhörung
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30.10.2024
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Erledigt
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Bezirksvertretung Sterkrade
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Anhörung
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31.10.2024
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Erledigt
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Betriebsausschuss SBO
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Vorberatung
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05.11.2024
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Geplant
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Umweltausschuss
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Vorberatung
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06.11.2024
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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11.11.2024
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Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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18.11.2024
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Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt beschließt:
- das auf Basis der Bedarfsermittlung der Friedhofsplaner GmbH, Münster, aufgestellte Friedhofsentwicklungskonzept 2024 ff. (FEP) gemäß Punkt 3 dieser Vorlage.
- Verwaltung und SBO Servicebetriebe Oberhausen werden mit der Vorbereitung der Einführung der neuen Grabarten beauftragt.
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Verwaltung und SBO werden beauftragt,
- die zur Umsetzung des Konzeptes notwendigen Satzungsanpassungen und
- die aus der Realisierung des FEP resultierenden Anpassungsbedarfe an der städtischen Gebührensatzsatzung
vorzubereiten und dem Rat der Stadt zum nächstmöglichen Zeitpunkt zur Beschlussfassung vorzulegen.
- Für alle Investitionen, welche über die Herrichtung neuer Grabfelder hinausgehen (z. B. Indoor-Kolumbarium), sind separate Einzelbeschlüsse herbeizuführen; die übrigen notwendigen Investitionsbudgets sind in den zukünftigen Haushaltsplanungen zu berücksichtigen (ab 2025).
- Die SBO werden beauftragt, auf Basis des FEP 2024 ff. aus den Mitteln des Wirtschaftsplans eine Friedhofsbroschüre zu den kommunalen Friedhöfen und den angebotenen Bestattungsformen aufzulegen sowie die bestehende Internetpräsenz anzupassen und zu modernisieren.
Sachverhalt
- Ausgangslage
Die letzte Friedhofsplanung für die fünf kommunalen Friedhöfe
- Alstaden,
- Landwehrfriedhof,
- Nordfriedhof,
- Ostfriedhof und
- Westfriedhof
stammt aus dem Jahr 2006 und deckte eine strategische Rahmenplanung bis 2015 ab, auf deren Basis auch aktuell noch agiert wird. Entsprechend werden die aktuellen Entwicklungen bezüglich der Bestattungszahlen und Bestattungsarten nicht berücksichtigt; darüber hinaus hat auch die überörtliche Prüfung der Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen (GPA NRW) diverse Handlungsnotwendigkeiten aufgezeigt (siehe Bericht M/16/5637-01 vom 12.05.2020), so dass eine neue, zukunftsorientierte Friedhofsentwicklungsplanung aufzulegen war.
Hierzu haben die SBO Servicebetriebe Oberhausen einen entsprechenden Untersuchungsauftrag an die hierauf spezialisierte Friedhofsplaner GmbH, Münster, vergeben; Herr Heinrich Kettler (Diplom-Ingenieur (FH), Architekt) hat hierzu eine umfassende Bestandsaufnahme erstellt, die statistische Entwicklung der Bestattungszahlen analysiert und die zukünftigen Bedarfe prognostiziert; auf dieser Grundlage wurden grundlegende Maßnahmenvorschläge erarbeitet und durch SBO friedhofsspezifisch konkretisiert. Als Schwerpunkte / Ziele wurden
• die Attraktivierung und Anpassung der Bestattungsoptionen an die sich ständig weiter verändernden Bestattungskultur und damit einhergehend
• die Stabilisierung bzw. Erhöhung der Bestattungszahlen und Verbesserung der Wirtschaftlichkeit sowie
• die Erhaltung der Funktion der kommunalen Friedhöfe als Klimainseln und Erholungsraum
gesetzt.
- Untersuchungsergebnisse der Friedhofsplaner GmbH, Münster
Im Frühjahr 2022 wurden durch die Friedhofsplaner GmbH alle Friedhöfe (insgesamt 222 Grabfelder) mit der Friedhofsverwaltung begangen und der Zustand durch Fotos und Drohnenaufnahmen (Fotos und Videos) dokumentiert. Diese Aufnahmen liegen der Friedhofsverwaltung als geordnete Dateien vor.
Die fünf kommunalen Friedhöfe haben eine durch die SBO vermessene Fläche von 594.780 m² (Aufteilung siehe 2.3).
Auf allen Friedhöfen sind insgesamt 31.947 Gräber. in Belegung, inkl. Gräber ohne Wiederverkaufsoption. Die satzungsgemäße Fläche aller Gräber beträgt 68.543 m². Davon abzuziehen sind 18.630 m² Gräber ohne Wiederkaufsoption. Somit beträgt die Gesamtfläche aller Gräber 49.913 m² bei einer Gesamtfriedhofsfläche nach Plan von 594.780 m². Dieses entspricht einem Flächenanteil von ca. 19 %.
- Analyse des Bestattungsverhaltens 2016-2020
Aktuell werden 12 Grabarten auf den Oberhausener Friedhöfen angeboten. Die einzelnen Grabangebote sind je Friedhof aus der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Die mit einem Stern gekennzeichneten Grabangebote sind derzeit belegt und erst Ablauf der jeweiligen Ruhefristen wieder nutzbar.
Die Nachfrage nach der Bestattungsart (Sarg-/Urnenbestattung) zeigt folgende Grafik:
Durchschnittlich fanden jährlich 1.272 Bestattungen auf den kommunalen Friedhöfen statt, davon waren durchschnittlich 988 Urnenbestattungen und lediglich 284 Sargbestattungen. Diese Tendenz hat sich zwischenzeitlich bestätigt: aktuell bei 85% Urnenbestattungen, denen nur noch 15% Erdbestattungen gegenüberstehen.
Die Ruhezeiten betragen bei Urnenbestattungen derzeit nach Satzung 20 Jahre und für Sargbestattungen bis zu 30 Jahre.
Durch die grundsätzliche bundesweite Änderung des Bestattungsverhaltens wird entgegen der historischen Planung der Friedhöfe der Flächenbedarf geringer, nicht größer. Entgegen der früher vorherrschenden Erdbestattung in Doppel-/ Mehrfach oder Familiengräbern werden heute zunehmend die möglichst kleinen und vor allem „pflegefreien“ Urnen-Grabarten nachgefragt. Dadurch entstehen teilweise große Leerstände und Freiflächen auf nicht mehr wieder genutzten Grabfeldern. Diese Flächen wurden aber größtenteils bereits (früher) belegt und sind somit für andere Zwecke nicht ohne Sanierungsmaßnahmen nutzbar. Neue Nutzungsmöglichkeiten bestehen hierfür in der Anlage von ökologisch gestalteter Flächen (biodiverse Nutzung) oder auch in der Heranziehung als Ausgleichsflächen.
- Bevölkerungsentwicklung
Gemäß der Oberhausener Bevölkerungsprognose aus 2018 nimmt die Oberhausener Bevölkerung bis zum Jahr 2030 auf 207.600 Einwohner (Hauptvariante) ab.
Der Anteil der Sterbefälle bleibt hingegen mit ca. 2.900 p.a. gleich, so dass auch zukünftig von gleichbleibenden Bestattungszahlen auszugehen ist. Bei einer durchschnittlichen Bestattung auf den Friedhöfen der Stadt Oberhausen von 1.272 Personen werden also ca. 43 % auch dort bestattet. Ziel der neuen Friedhofsentwicklungsplanung ist es aber auch, diesen Anteil zu erhöhen.
Auszug aus Oberhausener Bevölkerungsprognose 2018
Auszug aus Oberhausener Bevölkerungsprognose 2018
- Fazit
Bezogen auf die fünf kommunalen Oberhausener Friedhöfe hat die Friedhofsplaner GmbH unter Berücksichtigung der im Zeitraum 2021 bis 2051 auslaufenden Gräber die folgenden friedhofsspezifischen Flächenüberhänge (Überhangflächen, Bio-Divers, Ausgleichsflächen), welche dauerhaft aus der Gebührenkalkulation herausgerechnet werden können, ermittelt:
-
Friedhofsentwicklungskonzept 2024 ff.
- Einführung neuer Grabformen
Zur Anpassung an die aktuellen Bestattungsbedürfnisse sowie zur weiteren Attraktivierung ist für die Friedhöfe der Stadt Oberhausen die Etablierung von fünf weiteren nachgefragten Grabformen, welche in Deutschland bereits länger Anwendung finden, geplant. Nachfolgend werden diese fünf Grabformen mit den wichtigsten Merkmalen und Eigenschaften kompakt vorgestellt.
- (OBST-)BAUMBESTATTUNG
Die Baumbestattung wurde in den letzten Jahren kontinuierlich von Bestattern und Bestatterinnen, als auch von Bürgern und Bürgerinnen an- und nachgefragt, sodass das Konzept der Baumbestattung auf die Bedürfnisse der Hinterbliebenen ausgerichtet entwickelt wurde. Eine Grabstätte, die zu jeder Jahreszeit ansehnlich aussieht und für die Dauer der Ruhefrist von der SBO fachgerecht gepflegt wird, ist das zentrale Element. Die Hinterbliebenen schließen mit der SBO einen Pflegevertrag ab, in welchem einmalig die Gesamtsumme für die Erstellung der Anlage, des Denkmals, der Beschriftung sowie die der Pflege enthalten sind. Lediglich die Gebühren für die Beerdigung sind separat an die Stadtkasse zu entrichten. Die Baumbestattung wird exklusiv für die Feuerbestattung vorgehalten. Die Grabart Reihengrab wird hierbei um das Angebot der Reihenbaumbestattung erweitert. Auf der Seite des Wahlgrabes wird das Angebot um das Baum-Wahlpartnergrab (für 2 Urnen) und das Baum-Wahlfamiliengrab (für 4 Urnen) erweitert. Beide Grabformen werden der Reihe nach belegt, aber nur die Wahlgrabform ist im Nutzungsrecht verlängerbar.
Das Konzept der Baumbestattung setzt nicht auf Bäume, die bereits im Bestand des Friedhofes sind, sondern bewusst auf die Neupflanzung eines Jungbaumes. Mit jeder Baumgrabstätte die neu errichtet wird, forsten wir zeitgleich Bäume auf dem Friedhof auf und schaffen somit weitere Lebensräume für einheimische Tiere – im Sinne des Friedhofs als „grüne Lunge“. Hiermit wird nicht nur gewährleistet, dass bestehende Bäume durch die Erdarbeiten Wurzelschäden erleiden könnten und in Folge dessen im schlimmsten Falle komplett absterben, sondern wir forsten über Jahre hinweg immer wieder neue Bäume, die den neuen und stressbedingten Bedingungen des Klimawandels gut gewappnet sind.
Die Grabanlage umfasst eine Grabfläche von ca. 19.63m² (dies entspricht einem Radius von 2,5m), wobei der zentrale Punkt des Grabes der Jungbaum ist. Durch ein spezielles verschließbares Urnenerdröhrensystem ist eine Belegung pro Erdröhre von bis zu 4 Urnen möglich. Dieses spezielle System wird, unabhängig welche Grabform für diese Anlage geplant ist (Reihen-, Partner- oder Familiengrab), immer mit dem Erdröhrensystem für 4 Urnen ausgestattet, um über die 3 Zyklen hinweg agierend auf Basis der Nachfrage die Grabform anpassen zu können, aber um letztendlich auch eine effiziente Wiederbelegung zu garantieren. Der marginale Preisunterschied eines 2-fachen Erdurnenröhrensystems zu einem 4-fachen beträgt lediglich 30€. Das Erdröhrensystem dient zugleich als Denkmal, welches hier (siehe Foto links) in der Pultversion nach oben geneigt sein wird. Der Jungbaum wird kalkulatorisch über 60 Jahre hinweg, also 3 Belegungszeiträume à 20 Jahre, für die Nutzung dieser Grabform zur Verfügung stehen.
Die Grabfläche wird gestalterisch mit Natursteinen eingefasst um eine Trennung von Grabstätte zu Rasenflächen gut ersichtlich zu machen. Die Bepflanzung, welche ökologisch wertvoll für nutztiere gestaltet angelegt wird, besteht zu 80% aus einheimischen Stauden. Die übrige Fläche wird als und zu 20% Wechselbeet angelegt. Jede/r Verstorbene/r wird ein persönliches Denkmal inklusive dazugehöriger Ablagefläche erhalten. Die Gestaltung des Grabes kann und sollte von Grabanlage zu Grabanlage individuell erfolgen. Mögliche Preisanpassungen oder -erhöhungen, beispielsweise durch Inflation oder Gestaltungsveränderungen können durch die Pflegevereinbarung im Pflegevertrag direkt angepasst werden.
- SARGGEMEINSCHAFTSGRÄBER
Das Gemeinschaftsgrab für Särge basiert auf dem gleichen Konzept wie das des Urnengemeinschaftsgrabes oder das der Baumbestattung. Um auch hier den Wünschen der Bürgerinnen und Bürger zu entsprechen, die eine Erdbestattung wünschen ist ein Angebot über eine dauergepflegte (mit entsprechendem kostenpflichtigen Vertrag) Grabanlage wichtig. Die Anlage wird ebenfalls, wie gewohnt, ökologisch wertvoll mit Stauden und Bodendeckern zu 80% der Grabfläche bepflanzt, um einen positiven biodiversen Effekt zu erzielen. Jede/r Verstorbene erhält hier, je nach Gestaltung des Grabes, entweder ein persönliches Denkmal oder es wird alternativ mittig des Grabes mit einem Gemeinschaftsdenkmal gearbeitet (siehe aktuell Urnengemeinschaftsgräber). Eine persönliche Ablagefläche für jede/n Verstorbene/n ist enthalten.
Bei dieser Grabform wird die Grabanlage mit einer Trockenmauer oder einer vogelnützlichen Hecke (z.B. Liguster) eingefasst. Es wird hier die Grabart eines Reihengrabes angeboten, die Belegung erfolgt der Reihe nach. Nach Ablauf der letzten Ruhefrist wird die Grabanlage aufgelöst und ist für eine Neubelegung verfügbar.
- GARTEN DER ERINNERUNG
Der Garten der Erinnerung ist eine derzeit noch nicht sehr verbreitete, aber dennoch sehr erbetene und gut angenommene Grabform. Der Garten der Erinnerung sticht durch seine gartenähnliche Gestaltung hervor. Im Gegensatz zu anderen Grabformen setzt der Garten der Erinnerung auf eine vollflächige Umwandlung eines leeren Feldes, anstatt nur Lücken innerhalb eines Feldes zu schließen, wie zum Beispiel bei den Urnengemeinschaftsgräbern oder auch zukünftig den Sarggemeinschaftsgräbern. Durch die Etablierung des Gartens der Erinnerung kann die SBO weitere Erd- und Feuerbestattungen abdecken. Es werden weitere Angebote zur Grabart des Wahlgrabes geschaffen. Bei der Feuerbestattung wird es mit der Grabform eines Wahlpartnergrabes (2-stellig) möglich sein, sich innerhalb des Feldes die Lage des Grabes aussuchen zu können. Die restlichen Wahlgräber werden der Reihe nach belegt.
Die Grabanlage zeichnet sich aus durch eine sehr individuelle und vor allem anspruchsvolle Gesamtgestaltung des Grabfeldes. Hierbei finden besondere Gestaltungsthemen wie zum Beispiel der japanische Garten oder auch der Rosengarten Beachtung. Die Gartenähnliche Gestaltung wirkt offen und einladend, sodass optische Elemente wie einzelnstehende Solitärgehölze, aber auch Stein- oder Metallornamente auf diesem Feld einen Platz der Berechtigung finden und keine Seltenheit sind.
Die Grabanlage lässt besonders viel Spielraum für weitere Gestaltungsmöglichkeiten und bietet optimale Bedingungen, um weitere Grabformen innerhalb des Feldes zu integrieren. Für die erste Umsetzung solch eines Garten ist geplant, mittig des Gartens die Baumbestattung umzusetzen, aber auch vereinzelt Urnenstelen zu platzieren.
Die komplette Grabanlage wird auch hier mit einer vogelfreundlichen Hecke eingefriedet und erhält einen wassergebundenen Hauptweg. Weitere Stichwege aus gut gepflegtem Rasen dienen als Pfad zu den einzelnen Grabstätten. Bei der Gestaltung der Bepflanzung wird auch hier auf ökologisch wertvolle Stauden- und Wechselbeet-Bepflanzungen gesetzt. Die Anlage ist trotz zusammenhängender Grabfläche nicht mit einem größerem Gemeinschaftsgrab zu verwechseln, denn jede einzelne Grabstätte ist im Nutzungsrecht verlängerbar. Die Grabanlage wird es nur in Kombination mit einem abzuschließenden kostenpflichtigen Pflegevertrag geben, sodass der/die Nutzungsberechtigte keinen Aufwand mit der Pflege oder Instandsetzung des Grabes zu tun hat. Die SBO wird die Pflege für die Grabanlage sicherstellen.
- „INDOOR“ KOLUMBARIUM
Das „Indoor“ Kolumbarium ähnelt der Grabform der Urnenstele, hier erhalten Besuchende jedoch die Möglichkeit, wetterunabhängig für eine längere Zeit an der Grabstätte des/der Verstorbenen verweilen zu können. Daher ist es wichtig, dass die Gestaltung des Raumes eine Wohlfühlatmosphäre erschafft, die zum Verweilen und Nachdenken einlädt. Elemente wie moderne Sitzbänke, ein Tisch, schlichte Dekoration und ein Bücheregal sind ideal.
Folgende Grabformen gehen mit dem Indoor-Kolumbarium einher: Reihengrab 1-Stellig, Reihen-Partnergrab 2-Stellig, Reihen-Familiengrab 4-Stellig. Optional wird es gegen Aufpreis Wahlgräber für 2 Urnen geben.
Der Nutzungszeitraum für alle dieser Grabformen beträgt 15 Jahre, bei Bedarf kann der/die Grabbesitzer/in jede Grabform beliebig lang gegen eine Gebühr verlängern. Entscheidet sich der/die Grabbesitzer/in gegen eine Verlängerung des Nutzungsrechtes, wird die Urne in einem sogenannten Ewigkeitsgrab (s. unten) zur letzten Ruhe beigesetzt und kann dort schlussendlich zur Erde übergehen.
Ein denkbarer Standort für ein solches Indoor-Kolumbarium wäre im Bereich der Trauerhalle auf dem Westfriedhof gegeben; bisher teils fremdgenutzte Bereiche könnten entsprechend umgenutzt werden.
Das auf dem Alstadener Friedhof bereits vorhandene Kolumbarium ist nahezu voll belegt und bestätigt damit das Nachfrageverhalten der Bürgerinnen und Bürger.
Die Investitions- und Betriebskosten sind noch genauer zu berechnen, können aber vollständig über die zu erhebenden Nutzungsgebühren umgelegt/refinanziert werden. Nach Konkretisierung der Planungen wird hierzu eine gesonderte Beschlussfassung vorgelegt.
- MENSCH & TIER
Im Wandel der Friedhofskultur haben sich nicht nur die Wünsche der Menschen hinsichtlich neuen Bestattungsarten und Grabformen verändert, sondern auch der Bezug zu Tieren als Weggefährten. So wuchs das Bedürfnis Haustiere ehrenvoll und in Gedenken „auf ewig“ bei sich haben zu dürfen. Die Nachfrage findet regelmäßig statt und durch ein entsprechendes Angebot könnte dafür sorgen, dass der Friedhof weiter an Attraktivität gewinnt.
Im Jahr 2015 eröffnete der erste Mensch-Tier-Friedhof in Deutschland („Unser Hafen“, Braubach bei Koblenz), auf dem Mensch und Tier in einem gemeinsamen Grab beigesetzt werden können (Quelle: Deutsche Friedhofsgesellschaft). Aktuell bestehen weitere Angebote zum Beispiel in Essen (konfessionelle Friedhöfe), Hamburg, Ladenburg, Görlitz oder Grefrath. Meistens sind die Friedhöfe auch für Gräber von Nicht-Ortsansässigen offen.
Je Grabstelle ist eine Beigabe von bis zu zwei Schmuckurnen eines Tieres gestattet. Hierbei spielt es keine Rolle, ob der Mensch als Erd- oder Feuerbestattung beigesetzt worden ist; für die Tiere ist eine Feuerbestattung obligatorisch. Die Asche des Tieres unterliegt weder dem Bestattungsgesetz noch anderer rechtlicher Vorgaben. Somit bleiben die Ruhefrist sowie das Nutzungsrecht dieser Grabstätte, trotz der Beigabe, unberührt.
Mensch-und-Tierbestattung sind rechtlich nicht verboten; eingeäscherte Haustiere gelten juristisch als Grabbeigabe und sind damit vergleichbar mit einem Kuscheltier, Büchern oder Talismanen, die beigegeben werden.
Die Umsetzung kann weitestgehend kostenneutral erfolgen bzw. sorgt über zusätzliche Grabbereitungsgebühren für Mehreinnahmen. Gleichwohl muss diese Option über eine entsprechende Anpassung der Friedhofssatzung ermöglicht werden.
- Ewigkeitsgrab
Das Ewigkeitsgrab ist die letzte Ruhestätte der Urnen, welche aus Urnenstelen oder Kolumbarien stammen und deren Nutzungszeitraum abgelaufen ist.
Die Umbettung der Urnen in das Ewigkeitsgrab ist Voraussetzung dafür, Wiederbelegungen von Urnenstelen zu ermöglichen. Das Umbetten der Urnen ist nötig, da die Nutzungszeiten der ersten Urnenstelen bereits abgelaufen sind und die Zahl in den kommenden Jahren steigen wird. Eine Verlängerung der Urnenkammer, welche derzeit unentgeltlich und stillschweigend geduldet wird, soll zukünftig nicht mehr möglich sein. Hierdurch wird der preisintensive Neukauf von Stelen vermieden.
Die Urnenbeisetzung erfolgt anonym auf dem gleichen Friedhof in einem Schachtsystem. Durch das Ewigkeitsgrab, welches sich durch einen Deckelverschluss auszeichnet, kann jede Urne effizient und bedarfsgerecht beigesetzt werden. Das System wird 180cm tief in die Erde eingelassen und beherbergt Platz für rund 60 bis 70 Urnen. Der Deckel wird 25cm unter der Grasnarbe verbaut, sodass bei Ausschöpfung der Kapazität das Ewigkeitsgrab mit Mutterboden aufgefüllt wird und eine Raseneinsaat erfolgt. Die entstandenen Kosten für die Beschaffung und den Einbau des Schachtsystems sowie die Urnenentnahme aus der Stele und Beisetzung in das Ewigkeitsgrab werden zukünftig in der Gebührenkalkulation der Urnenstelen berücksichtigt.
Freigewordene Urnenkammern stehen der Wiederbelegung anschließend zur Verfügung.
- Konzeptionierung der kommunalen Friedhöfe in Oberhausen
Nachfolgend wird die Konzeptionierung aller städtischen Friedhöfe in Bezug auf neue Grabformen, geplanten Entwidmungen und biodiversen Flächen vorgestellt.
Grundlage der Planung über Entwidmungen und biodiversen Flächen ist, dass die Nutzungsrechte von Grabstätten nicht verlängert werden. Eine Verlängerung einzelner Grabstätten kann die Entwidmung eines Feldes um Jahre verzögern, sodass grundsätzlich individuell im Einzelfall über eine unentgeltliche Umbettung, um die vollflächige Entwidmung eines Feldes zu ermöglichen, nachgedacht werden sollte. Mögliche Endwidmungsvorschläge werden folgend in 3 Zeitkategorien aufgegliedert und stehen nach Endwidmung unter anderem zur biodiversen Flächengestaltung zur Verfügung.
Die Erstellung biodiverser Flächen wirkt sich weder kosten- noch aufwandsreduzierend auf die Unterhaltungspflege aus, sondern fordert je nach Bodenverhältnissen aufwendige Vorarbeiten. Bodenverbesserungsmaßnahmen sind hierbei keine Seltenheit, sondern in der Regel unabdingbar, um die Vegetation einer gutfunktionierenden Biodiversen Fläche zu garantieren. Nach Fertigstellung solch einer Biodiversen Fläche bedarf es mindestens zwei bis drei weitere Jahre an zusätzlichem Aufwand, um vor allem die homogene Kultivierung gewünschter Pflanzen sicher zu stellen.
Folgende friedhofsspezifischen Konzeptrealisierungen sind geplant:
- Alstadener Friedhof

Folgende Grabfelder sind perspektivisch, wie in der oben beschriebenen Zeitspanne aktuell in der Friedhofsplanung nicht mehr von Relevanz und können, wenn zu dem Zeitpunkt der möglichen Entwidmung nichts dagegenspricht, entwidmet bzw. in öffentlich Grün gewandelt werden. Eine Evaluierung der Friedhofskultur und die damit verbundenen Anpassungen sind in bestimmten Zeitabständen zwingend notwendig und sollte daher, spätestens nach 5 Jahren vorgenommen werden.
Aufbauend auf den geplanten Entwidmungen stützt sich die Planung der anschließenden Nutzung hinsichtlich biodiverser Flächen. Nachfolgend wird auch hier abhängig von der Entwicklung der zukünftigen Entwidmungen ein Zeitplan erstellt, um eine grobe Orientierung der Umsetzungszeiträume festzulegen.
Feld E15 wird fortan als Reservefläche für neue Grabformen berücksichtigt. Eine biodiverse Flächennutzung ist hier aufgrund der Randlage des Feldes nicht zu empfehlen. Ausgleichend dafür wird Feld E13a, ein ablaufendes Reihengrabfeld, für die biodiverse Anlegung einer Blumenwiese genutzt und bietet somit auch einen Mehrwert für Friedhofsbesuchende.
Feld 10KS wird anteilig mit Blumenzwiebeln bepflanzt, um eine ansehnliche, aber auch bienenfreundliche Fläche zu schaffen.
- Landwehrfriedhof
Der neue Teil des Landwehr Friedhofes wird auf lange Sicht nicht mehr als Friedhofsfläche benötigt und daher vorübergehend zur öffentlichen Grünanlage entwidmet. Aufgrund der ungeklärten finalen Nutzung dieser Fläche, sind keine biodiversen Flächen geplant. Hinsichtlich der vom alten Teil des Friedhofs entkoppelten Lage des Grundstücks ist unter Einbeziehung der Stadtplanung zu einem späteren Zeitpunkt eine Folgenutzung zu entwickeln, wobei auch eine wohnbauliche Nutzungsperspektive denkbar erscheint.
Auf dem alten Teil des Friedhofes sind keine durchgängigen Flächen verfügbar, somit wird angepasst auf die Friedhofsfläche friedhofsdeckend die Grabformen Mensch & Tier sowie Gemeinschaftsgräber für Urne und Sarg angeboten.
- Nordfriedhof
Entlang des Hauptweges des Nordfriedhofs sind keine neuen Grabformen geplant, da diese Flächen bereits entwidmet sind und dem Friedhof nicht für Bestattungen zur Verfügung stehen. Auf dieser Fläche entstehen zukünftig biodiverse Flächen.
Die ebenfalls bereits entwidmete Fläche an der nordöstliche Spitze wird derzeit als neuer Standort der Freiwilligen Feuerwehr Königshardt entwickelt.
Für den Nordfriedhof sind keine weiteren Entwidmungen geplant.
- Ostfriedhof
Aufgrund der marginal verfügbaren Friedhofsfläche kann auf dem Ostfriedhof zwar ein Feld für neue Grabformen angeboten werden, allerdings stehen dann keine Reserveflächen für weitere Angebote zur Verfügung. Zum Zeitpunkt der Evaluierung sollte geprüft werden, ob es gewinnbringend sein könnte, die Friedhofsfläche zu erweitern, um der Nachfrage nach neuen Grabformen gerecht werden zu können.
- Westfriedhof
Der Westfriedhof wird künftig in folgende Areale aufgeteilt:
- Der passive Teil: In diesem Part des Friedhofes finden weiterhin ausschließlich Rasen- und Anonyme Bestattungen statt.
- Der parkähnliche Teil: Zukünftig werden hier ca. 71.000m² Parkfläche geschaffen, welches unter anderem als Obstwiese einen nutzen findet.
- Der aktive Teil: Dieser Teil des Friedhofes wird aktiv genutzt um neue, aber auch nachgefragte schon bestehende Grabformen gezielt zu verstärken und etablieren.
Aufbauend auf den geplanten Entwidmungen stützt sich die Planung der anschließenden Nutzung hinsichtlich biodiverser Flächen. Teilumwandlungen vorhandener Grabfelder aufgrund massiver Leerstände erfolgten bereits auf Feld 64,38 und 17. Auf Feld 84 wurden bereits 3 Ständer für Bienenvölker aufgebaut, welche im April 2024 mit Leben bestückt worden sind.
Nachfolgend wird auch hier abhängig von der Entwicklung der zukünftigen Entwidmungen ein Zeitplan erstellt, um eine grobe Orientierung der Umsetzungszeiträume festzulegen.
- Zukünftiges Bestattungsportfolio
Durch die Umsetzung der unter Punkt 3.2 dargestellten Friedhofsentwicklungsmaßnahmen ergeben sich zukünftig folgende Bestattungsmöglichkeiten auf den fünf kommunalen Friedhöfen:

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Erweiterung der jüdischen und muslimischen Friedhofsflächen
- WESTFRIEDHOF - JÜDISCHE ERWEITERUNG
Die Erweiterung des jüdischen Feldes auf dem Westfriedhof wird Ende 2024, spätestens Anfang 2025 belegungsfertig angefertigt sein. Die Entwurfsplanung wurde in Zusammenarbeit mit der jüdischen Gemeinde von der Fa. Friedhofsplaner GmbH erstellt.
Die anschließende Umsetzung wird durch die SBO intern nach Entwurf erfolgen und beinhaltet folgende Grabformen: Reihengräber (gemischt), Doppelgräber (gemischt), Reihengräber (jüdisch) und Doppelgräber (jüdisch). Bei den „gemischten“ Gräbern besteht die Möglichkeit, dass jüdisch gläubige Menschen mit Ihrem/Ihrer Partner/in einer anderen Religion bestattet werden können. Die gemischten Gräber werden räumlich mit einer Heckenpflanzung von den rein jüdischen Gräbern getrennt.
- NORDFRIEDHOF - MUSLIMISCHE ERWEITERUNG
Aufgrund der aufgebrauchten Ressourcen bereits gewidmeter Friedhofsfläche wird hinsichtlich neuer muslimischer Gräber die Fläche angrenzend an das aktuelle muslimische Feld zur Friedhofsfläche erweitert. Diese neugeschaffene Friedhofsfläche wird der Nachfrage in den kommenden Jahren entsprechen können.
- Ausbildung
Die Umsetzung des Konzeptes soll unter intensiver Einbindung von Auszubildenden im Bereich des Garten- und Landschaftsbaus – Fachrichtung Friedhofswesen – erfolgen. Auch vor dem Hintergrund der zukünftigen Personalbedarfe müssen die Aktivitäten in dieser Hinsicht intensiviert werden, um die zukünftige Leistungsfähigkeit der SBO an dieser Stelle zu sichern. Die neuen Grabarten stellen auch im Bereich der Ausbildung ein zukunftsorientiertes Betätigungsfeld dar, welches die SBO als Ausbildungsbetrieb attraktiviert und am Ausbildungsmarkt hervorhebt.
Die unter 3.3.1 dargestellte Erweiterung des jüdischen Grabfeldes auf dem Westfriedhof soll bereits unter Beteiligung der SBO-Ausbildungskolonne realisiert werden.
- Digitalisierung
Nicht zuletzt die Arbeiten an der aktuellen Friedhofsentwicklungsplanung haben aufgezeigt, dass weitere Schritte zur Digitalisierung der Friedhofsverwaltung erforderlich sind.
Eine effektive und wirtschaftliche Bewirtschaftung kann nur durch eine konsequente Bestandsdatenerfassung und –bewirtschaftung in digitaler Form erfolgen. Das hierzu bereits initiierte IT-Projekt sichert die erforderliche Entwicklung ab.
- Finanzielle Auswirkungen
Die neuen Grabarten sind grundsätzlich so ausgelegt, dass die hieraus resultierenden Kosten vollständig refinanziert werden; erhöhte Pflegeaufwendungen werden durch pflichtig abzuschließende und zu Vertragsbeginn vollständig zu bezahlende Pflegeverträge („Legate“) gedeckt.
Die Investitions- und Betriebskosten eines Indoor-Kolumbariums sind ebenfalls vollständig in Gebührenkalkulation einzurechnen und somit über die Nutzungsdauer refinanziert. Investitionstätigkeiten auf den Friedhöfen werden sich gebührensteigernd auswirken.
Die Nutzung nicht mehr benötigter Flächen als Ausgleichs- bzw. biodiverse Flächen führen dazu, dass diese im Rahmen der Gebührenbedarfsberechnung nicht mehr berücksichtigt werden und diesen daher entsprechend entlasten. Gleichwohl steigen in gleichem Maße die Kosten der allgemeinen Grünflächen auf Friedhöfen, welche über den städtischen Haushalt im Rahmen des Pauschalzuschusses an den Eigenbetrieb SBO getragen werden. Zur Kompensation ist der gebührenaufwandsreduzierende Öffentlichkeitsanteil im Rahmen einer neuen Gebührenbedarfsberechnung zu überprüfen.
Eine solche neue Gebührenbedarfsberechnung wird ohnehin durch die (sukzessive) Einführung der neuen Grabarten erforderlich. Die neuen Grabarten werden zunächst nicht zu einer Reduzierung der Gebühren führen, sondern eine Umverteilung der durch die Gebühren zu deckenden Kosten innerhalb der dann angebotenen Bestattungsarten bewirken. Die Gestaltung der neuen Grabflächen wird in Teilen Investitionen auslösen, die sich gebührenerhöhend auswirken werden.
Gleichwohl wird erwartet, dass die neuen Grabarten durch ihre Attraktivität zumindest mittelfristig zu einer Erhöhung der Bestattungszahlen auf den kommunalen Friedhöfen führen, was wiederum zur Stabilisierung der Gebühren beitragen würde. Gelingt es, die Attraktivität der Bestattungsarten auf den kommunalen Friedhöfen so zu steigern, dass die Bestattungszahlen in erheblichem Umfang gesteigert werden können, so könnte sich die gebührenreduzierend auswirken.
- Satzung
Die Friedhofssatzung der Stadt Oberhausen ist an die neuen Grabarten und deren Rahmenbedingungen anzupassen. Im gleichen Zuge sind Regelungen für bisher nicht berücksichtigte Fallsituationen (u. A. Ewigkeitsgräber) zu treffen. Die Umsetzung soll analog zur neuen Gebührenbedarfsberechnung im 2. Halbjahr 2024 zum 01.01.2025 erfolgen.
- Öffentlichkeitsarbeit
Der Friedhof wird heute nicht nur als Bestattungsplatz wahrgenommen, sondern auch als Erholungsort, Naturraum und Kulturraum. Die Information der Bevölkerung ist hierbei unerlässlich – insbesondere auch im Hinblick auf die „neuen Bestattungsarten“.
Einerseits muss das digitale Angebot (Homepage) immer aktuell und ansprechend sein; die hierzu bestehende Internetpräsenz wird auf die neue Friedhofsentwicklungsplanung angepasst und modernisiert.
Zudem sollten alle Informationen auch „analog“ zur Verfügung stehen. Dabei haben sich Broschüren als zielführend erwiesen. Dem Beispiel anderer Städte folgend können solche Broschüren kostenneutral realisiert werden; die Finanzierung erfolgt durch Werbung von Bestattern, Friedhofsgärtnern etc.
- Weiteres Vorgehen
Mit der vorliegenden Friedhofsentwicklungsplanung und dem hieraus resultierenden Maßnahmenpaket soll ein langfristiges Programm beschlossen werden. Hinsichtlich der Umsetzung sollen die politischen Gremien regelmäßig (jährlich) informiert werden.
Dabei sind auch die tatsächlichen Entwicklungen des Bestattungsverhaltens sowie der Bestattungsfallzahlen zu berücksichtigen; zur Steuerung etwaiger Anpassungsbedarfe sollen dreijährige Evaluierungszyklen eingehalten werden.
