06.11.2024 - 1 Friedhofsentwicklungsplanung 2024 ff.
Grunddaten
- TOP:
- Ö 1
- Sitzung:
-
26. Sitzung des Umweltausschusses
- Gremium:
- Umweltausschuss
- Datum:
- Mi., 06.11.2024
- Status:
- gemischt
- Uhrzeit:
- 15:02
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Eigenbetrieb SBO
- Bearbeitung:
- Michael Pfitzner
- Konsequenzen:
- Drucksache hat finanzielle Konsequenzen (siehe Sachverhalt); Drucksache hat keine klimatischen Konsequenzen
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt beschließt:
- das auf Basis der Bedarfsermittlung der Friedhofsplaner GmbH, Münster, aufgestellte Friedhofsentwicklungskonzept 2024 ff. (FEP) gemäß Punkt 3 dieser Vorlage.
- Verwaltung und SBO Servicebetriebe Oberhausen werden mit der Vorbereitung der Einführung der neuen Grabarten beauftragt.
-
Verwaltung und SBO werden beauftragt,
- die zur Umsetzung des Konzeptes notwendigen Satzungsanpassungen und
- die aus der Realisierung des FEP resultierenden Anpassungsbedarfe an der städtischen Gebührensatzsatzung
vorzubereiten und dem Rat der Stadt zum nächstmöglichen Zeitpunkt zur Beschlussfassung vorzulegen.
- Für alle Investitionen, welche über die Herrichtung neuer Grabfelder hinausgehen (z. B. Indoor-Kolumbarium), sind separate Einzelbeschlüsse herbeizuführen; die übrigen notwendigen Investitionsbudgets sind in den zukünftigen Haushaltsplanungen zu berücksichtigen (ab 2025).
- Die SBO werden beauftragt, auf Basis des FEP 2024 ff. aus den Mitteln des Wirtschaftsplans eine Friedhofsbroschüre zu den kommunalen Friedhöfen und den angebotenen Bestattungsformen aufzulegen sowie die bestehende Internetpräsenz anzupassen und zu modernisieren.
Beratung
Herr Reeh (Servicebetriebe Oberhausen) hält einen Vortrag mittels PowerPoint-Präsentation.
Herr Flore dankt für den Vortrag und bezeichnet den vorgestellten Plan als großen Fortschritt. Er begrüßt, dass die Wünsche der Bürgerinnen und Bürger hier Eingang gefunden haben. Hierbei hebt er hervor, dass dies auch in der Konkurrenz zu anderen Kommunen und kirchlichen Einrichtungen einen Vorteil bringen kann. Fraglich ist für ihn in diesem Zusammenhang die künftige Entwicklung der entsprechenden Gebührensatzung.
Herr Bandel stimmt Herrn Flore vollumfänglich zu.
