Beschlussvorlage - B/17/5899
Grunddaten
- Betreff:
-
Anerkennung des KinderKosmos e.V. gem. § 75 SGB VIII als freier Träger der Jugendhilfe
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Kinder, Jugend und Familie
- Bearbeitung:
- Sabine Lauterbach
- Verantwortung:
- Herr Roth, Herr Schmidt
- Konsequenzen:
- Drucksache hat keine finanziellen Konsequenzen; Drucksache hat keine klimatischen Konsequenzen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Beschlussfassung
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06.11.2024
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Sachverhalt
Der Verein KinderKosmos e.V. hat am 24.08.2023 die Anerkennung gem. § 75 SGB VIII als freier Träger der Jugendhilfe beantragt.
Der KinderKosmos e.V. beschäftigt aktuell im Schuljahr 2023/24 343 Mitarbeiter*innen. Die Betreuung im Offenen Ganztag findet an 14 Standorten statt.
Seit dem 01.01.2023 ist der KinderKosmos e.V. Träger des Familiengrundschulzentrums an der Concordiaschule.
Gemäß den Vorgaben des Grundlagenerlasses NRW zu den Ganztagen und des Rahmenkonzeptes der Stadt Oberhausen von 2019 setzt der KinderKosmos e.V. seinen Bildungs-, Betreuungs- und Erziehungsauftrag qualitativ durch Unterstützung, Begleitung und Förderung der jeweiligen Einrichtungen um.
Zudem besteht ein Team aus Mitarbeiter*innen des Vereins von insoweit erfahren Fachkräften, welche in unterschiedlichen Stadtteilen zur Beratung im Bereich des Kinderschutzes/Kindeswohles zur Verfügung stehen.
Aufgaben und Ziele des Vereins stellen sich wie folgt dar:
- Regelmäßige Evaluation sowie konzeptionelle Qualitäts- und Weiterentwicklung
- Mitwirkung bei der individuellen Gestaltung der OGS (offene Ganztagsschule) zu einem förderlichen Lern- und Lebensort für Kinder
- Orientierung der Angebote an den pädagogischen und sozialräumlichen Bedarfen
- Förderung der Vernetzung der OGS im Sozialraum und mit anderen Einrichtungen
- Ganzheitliches Bildungs-, Erziehungs-, und Förderangebot für Kinder im Grundschulbereich
- Förderung der Partizipation und der Wahrung der Kinderrechte
§ 75 SGB VIII führt aus:
„(1) Als Träger der freien Jugendhilfe können juristische Personen und Personenvereinigungen anerkannt werden, wenn sie
- auf dem Gebiet der Jugendhilfe im Sinne des § 1 tätig sind,
- gemeinnützige Ziele verfolgen,
- auf Grund der fachlichen und personellen Voraussetzungen erwarten lassen, dass sie einen nicht unwesentlichen Beitrag zur Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe zu leisten imstande sind, und 4. die Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit bieten.
(2) Einen Anspruch auf Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe hat unter den Voraussetzungen des Absatzes 1, wer auf dem Gebiet der Jugendhilfe mindestens drei Jahre tätig gewesen ist.“
Bereits seit dem Jahre 2001 ist der Verein KinderKosmos e.V. unter dem vormaligen Namen „Verein zur Betreuung von Schulkindern e.V.“ in der Jugendhilfe tätig.
Ein Tätigkeitsbericht über die bisherige Arbeit, die aktuelle Satzung sowie ein Präventions- und Schutzkonzept gem. § 8a SGB VIII wurden vorgelegt.
Damit liegen nach Prüfung durch die Fachverwaltung die Voraussetzungen für eine Anerkennung vor.
In der Facharbeitsgruppe Jugendhilfe/Schule gem. § 78 SGB VIII erfolgte ein positives Votum zur Anerkennung zum 25.09.2024. Eine Vorstellung des Trägers in der Arbeitsgemeinschaft gem. § 78 SGB VIII nebst positivem Votum erfolgte am 30.09.2024.
Die Fachverwaltung schlägt dem Jugendhilfeausschuss vor, dem Antrag des KinderKosmos e.V. auf öffentliche Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe zuzustimmen.
Anlagen
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