Berichtsvorlage - M/17/5768

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Beratungsfolge

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Bezug

A/17/1568-01 (vom 27.01.2022)

Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion DIE GRÜNEN in der Bezirksvertretung Sterkrade gem. § 2 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt: Errichtung einer Fußwegeverbindung zwischen Edmundstraße und Dienststraße

 

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Sachverhalt

Mit Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion DIE GRÜNEN (A/17/1568-01) am 27.01.2022 wurde die Verwaltung gebeten, eine Fußwegeverbindung zwischen Edmundstraße und Dienststraße zu prüfen, insbesondere zur Verbesserung der Erreichbarkeit der ÖPNV Ver­bindungen und der Kindertageseinrichtung Biefang und der Königsschule.

 

Für eine mögliche Fußwegeverbindung wurden insgesamt vier mögliche Varianten geprüft (siehe Anlage Varianten). Aus verkehrsplanerischer Sicht stellt die Variante 1, die attraktivste Variante dar, da sie am Ende der Edmundstraße liegt und für die meisten Anwohner eine sehr direkte Verbindung zur Dienststraße darstellt.

 

Zur Umsetzung aller vier Varianten ist die Nutzung privater Grundstücke zwingend erforder­lich. Eine Variante auf ausschließlich städtischen Flächen ist nicht möglich. Die zur Umset­zung der Varianten notwendigen Grundstücksverhandlungen wurden durch die SBO geführt.

 

Das zur Umsetzung der Varianten 1, 3 und 4 zwingend erforderliche Grundstück (Gem. Hol­ten, Flur 5, Flurstück 3215) steht nicht zur Verfügung, da seitens des Eigentümers ein Ver­kauf oder vertragliche Regelung abgelehnt wurde.

 

Für die Variante 2 ist unter anderem der Erwerb des Grundstücks Gem. Holten, Flur 5, Flur­stück 3385 notwendig. Aufgrund eines andauernden Rechtsstreits zwischen dem Eigentümer und der Stadt Oberhausen ist ein derzeitiger Grunderwerb nicht möglich.

 

Die Prüfung einer Fußwegeverbindung zwischen Edmundstraße und Dienststraße kommt somit zum Ergebnis, dass die Varianten aufgrund aktuell fehlender Grundstücksverfügbarkei­ten nicht umsetzbar sind.

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Anlagen

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