Beschlussvorlage - B/17/5812
Grunddaten
- Betreff:
-
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung zur Fällung einer städtischen Winterlinde im Rahmen des Neubaus des Lidl-Marktes
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Eigenbetrieb SBO
- Bearbeitung:
- Barbara Neu
- Verantwortung:
- Herr Reeh, Herr Jehn
- Konsequenzen:
- Keine Angabe zu finanziellen Konsequenzen (Berichte od. Anträge); Keine Angabe zu klimatischen Konsequenzen (Berichte od. Anträge)
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Osterfeld
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Beschlussfassung
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29.10.2024
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Beschlussvorschlag
Die Bezirksvertretung Osterfeld genehmigt die Dringlichkeitsentscheidung vom 02.10.2024 gemäß § 36 Abs. 5 Satz 2 GO NRW zur Fällung einer städtischen Winterlinde im Rahmen des Neubaus des Lidl-Marktes.
Dringlichkeitsentscheidung
Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, treffen der Bezirksbürgermeister, Herr Krey und ein Mitglied der Bezirksvertretung Osterfeld, Herr Wischermann, gemäß § 36 Abs. 5 Satz 2 GO NRW folgende Entscheidung:
Die städtische Winterlinde vor dem Grundstück Teutoburger Str. 313 – Lidl-Markt – muss kurzfristig durch den Antragsteller entfernt werden, damit die Bauarbeiten nicht verzögert werden (weitere Ausführungen siehe Begründung).
Sachverhalt
Teutoburger Str. 313
Antrag: Fällung von 1 Winterlinde
Ergebnis: Zustimmung
Maßnahme: Fällung und Ersatzpflanzung durch Antragsteller
Sachverhalt
Im Rahmen des Bauvorhabens des neuen Lidl-Marktes wurde ein Antrag zur Fällung einer Winterlinde gestellt. Der Bauleiter erläuterte im Rahmen der Baumbereisung am 24.09.2024, dass die Träger des Daches mit einem 650 Tonnen Auto-Kran hinaufbefördert werden müssen. Dieser Kran steht ausschließlich am 19.10.2024 zur Verfügung.
Die Standortmöglichkeiten wurden im Vorfeld geprüft. Neben dem Standort des jetzt zur Fällung beantragten Baumes wurde auch das Privatgelände auf Möglichkeiten überprüft. Unterhalb der derzeitigen Freifläche auf dem Grundstück befindet sich jedoch eine Rigolen-Anlage. Eine Aufstellung des Krans auf der Rigole ist unmöglich, sodass nur der straßenseitige Standort in Frage kommt.
Baumkommission
Die Mitglieder der Baumkommission konnten sich ein Bild der Situation vor Ort machen und den Sachverhalt anhand der Schilderungen des Bauleiters nachvollziehen.
Ergebnis
Die Mitglieder der Baumkommission stimmen einstimmig der Fällung zu und fordern eine Ersatzpflanzung an Ort und Stelle mit einem größtmöglichen Stammumfang. Da der Termin des Kraneinsatzes bereits für den 19.10.2024 feststeht und nicht verschoben werden kann, stimmte die Baumkommission ebenfalls zu, dass die Fällung des Baumes bereits vor der Sitzung der Bezirksvertretung ausgeführt wird. Hierzu wird eine Dringlichkeitsentscheidung erforderlich.
Die Ersatzpflanzung wird voraussichtlich Ende November 2024 erfolgen.
