29.10.2024 - 5.2 Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung zu...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.2
- Gremium:
- Bezirksvertretung Osterfeld
- Datum:
- Di., 29.10.2024
- Status:
- gemischt
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Eigenbetrieb SBO
- Bearbeitung:
- Barbara Neu
- Konsequenzen:
- Keine Angabe zu finanziellen Konsequenzen (Berichte od. Anträge); Keine Angabe zu klimatischen Konsequenzen (Berichte od. Anträge)
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beratung
Herr Langnese erläutert den Sachverhalt und begründet die Entscheidung der Baumkommission.
Der zur Diskussion stehende Baum war in seiner Vitalität sehr beschädigt und wird durch einen klimaresistenten Baum ersetzt. Aus seiner Sicht hätte dies die Presse in ihrer Berichterstattung erwähnen sollen. Er appelliert an die zuständigen Verwaltungsstellen, bereits im Laufe der Genehmigung eines Bauvorhabens notwendige Baumfällungen zu erkennen und diese an die Baumkommission im Stadtteil zu geben.
Herr Bezirksbürgermeister Krey äußert seine Verärgerung über die Pressearbeit zu dieser Baumfällung. Der Zeitungsartikel wurde ohne die Sachlage zu kennen, geschrieben.
Beschluss
Der Bezirksvertretung Osterfeld fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Die Bezirksvertretung Osterfeld genehmigt die Dringlichkeitsentscheidung vom 02.10.2024 gemäß § 36 Abs. 5 Satz 2 GO NRW zur Fällung einer städtischen Winterlinde im Rahmen des Neubaus des Lidl-Marktes.
Dringlichkeitsentscheidung
Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, treffen der Bezirksbürgermeister, Herr Krey und ein Mitglied der Bezirksvertretung Osterfeld, Herr Wischermann, gemäß § 36 Abs. 5 Satz 2 GO NRW folgende Entscheidung:
Die städtische Winterlinde vor dem Grundstück Teutoburger Str. 313 – Lidl-Markt – muss kurzfristig durch den Antragsteller entfernt werden, damit die Bauarbeiten nicht verzögert werden (weitere Ausführungen siehe Begründung).
