Beschlussvorlage - B/17/5552

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Oberhausen beschließt gemäß den Vorgaben des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) jeweils in der geltenden Fassung die Änderung 55 BO: Dietrich-Benking-Straße Ost des Gemeinsamen Flächennutzungsplanes (GFNP) nach vorangegangener Prüfung und Entscheidung über die im Verfahren abgegebenen und in der Anlage aufgeführten Stellungnahmen.

Die Änderung besteht aus Plan, Textteil und beigefügter Begründung einschließlich Umweltbericht.

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Bezug

Kein Bezug

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Sachverhalt

Änderungen des Gemeinsamen Flächennutzungsplans der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr bedürfen der gleichlautenden Beschlussfassung der Räte der beteiligten Städte.

 

Aufstellungs- und Beteiligungsbeschluss wurden nach regionaler Vorberatung im verfahrensbegleitenden Ausschuss GFNP in den jeweils zuständigen Gremien der Städte der Planungsgemeinschaft gefasst:

 

In der Stadt Oberhausen wurden der Aufstellungsbeschluss im Rat der Stadt am 20.03.2023 und der Beteiligungsbeschluss im Stadtplanungs-und Mobilitätsausschusses am 23.11.2023 gefasst.

 

Im Rahmen des Scopings wurde den Fachbehörden die Gelegenheit gegeben, sich zum Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung zu äußern. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange fand vom 01. Juni 2023 bis 03. Juli 2023 statt. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit fand vom 12. Juni 2023 bis 12. Juli 2023 statt. Die förmliche Beteiligung sowie die Veröffentlichung fanden vom 12.Februar bis 12. März 2024 statt.

Der Änderungsbereich hat eine Größe von ca. 1,0 ha und wird derzeit vollständig als Grünflächen dargestellt. Zukünftig ist die Darstellung von Wohnbauflächen vorgesehen. Durch den rechtswirksamen Bebauungsplan Nr. 0393 aI – Gewerbepark Hiltrop-Lothringen IV – bestehen für den Änderungsbereich bereits jetzt Baurechte nach § 30 BauGB (Festsetzung überwiegend als Gewerbegebiet).

Bei dem Verfahren wurden Begründung und Umweltbericht aufgrund von Stellungnahmen der beteiligten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange redaktionell fortentwickelt. Inhalte, die eine Änderung der Planung erfordert hätten, ergaben sich aufgrund der förmlichen Beteiligung nicht.

 

Weiteres Verfahren

Mit dem abschließenden Feststellungsbeschluss wird das GFNP-Änderungsverfahren beendet. Nach der Beschlussfassung wird das Änderungsverfahren beim Land (Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung) zur Genehmigung eingereicht und das Ergebnis der Prüfung und Entscheidung den Einsendern der Stellungnahmen mitgeteilt.

Mit Veröffentlichung der erteilten Genehmigung in den amtlichen Verkündungsorganen der Städte wird die Änderung des GFNP wirksam.

 

Abwägungsmaterial

Zum Zeitpunkt des Planbeschlusses muss eine vollständige Erfassung, Bewertung und Abwägung aller von der Planung betroffenen Belange erfolgen. Das Abwägungsmaterial umfasst deshalb sowohl die Anregungen und Einwendungen aus der vorgezogenen, frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, als auch die Anregungen, Einwendungen und Stellungnahmen der vorher genannten Stellen aus der förmlichen Beteiligung sowie die jeweiligen Stellungnahmen der Verwaltung dazu.

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Anlagen

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