Beschlussvorlage - B/17/5720
Grunddaten
- Betreff:
-
OWT Oberhausener Wirtschafts- und Tourismusförderung GmbH (OWT); hier: Entsendung von Vertretern/Vertreterinnen in den Aufsichtsrat
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Beteiligungen
- Bearbeitung:
- Thomas Willecke
- Verantwortung:
- Herr Willecke, Herr Schranz
- Konsequenzen:
- Drucksache hat keine finanziellen Konsequenzen; Drucksache hat keine klimatischen Konsequenzen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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23.09.2024
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Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt beschließt:
- Der Rat der Stadt -mit Beteiligung des Oberbürgermeisters- entsendet in den Aufsichtsrat der WT Oberhausen GmbH, die mit Eintragung der Verschmelzung der OWT auf die Luise-Albertz-Halle Tagungs- und Veranstaltungszentrum Oberhausen GmbH die Firma der OWT erhält:
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- Mebus, Oliver (auf Vorschlag des Aufsichtsrates der ENO)
- Kruft-Lohrengel, Jutta (auf Vorschlag des Aufsichtsrates der ENO)
sowie
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Schranz,Daniel
-als Mitglied gemäß § 113 Abs. 2 Satz 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW)
Bezug
- Drucksache Nr. B/17/0042-01 vom 16.11.2020 (Entsendung in den Aufsichtsrat)
- Drucksache Nr. B/17/4470-01 vom 26.01.2024 (Entsendung in den Aufsichtsrat)
- Drucksache M/17/2510-01 vom 26.09.2022 Konzeption zur Neuordnung von Immobilien im Konzern Stadt Oberhausen
- Drucksache B/17/2510 vom 19.06.2023 Neuordnung von Immobilien im Konzern Stadt Oberhausen
- Drucksache B/17/5192 vom 13.05.2024 Konzeption zur Neuordnung von Immobilien im Konzern Stadt Oberhausen
- Drucksache B/17/5540 vom 01.07.2024 Konzeption zur Neuordnung von Immobilien im Konzern Stadt Oberhausen
Sachverhalt
- Ausgangslage
Der Rat der Stadt hat 26.9.2022 (Drucksache B/17/2510-01) bzw. 19.06.2023 (Drucksache B/17/2510) ein „Konzept zur Neuordnung von Immobilien im Konzern der Stadt Oberhausen“ beschlossen). Die Schritte zur Erreichung der Zielstruktur sind in den Beschlüssen des Rates der Stadt vom 13.05.2024 (Drucksache Nr.: B/17/5192) und vom 01.07.2024 (Drucksache B/17/5540) konkretisiert worden. Die beschlossene Neugründung einer Gesellschaft zur Aufnahme des operativen Geschäfts der OWT Oberhausener Wirtschafts- und Tourismusförderung GmbH mit der vorläufigen Firma WT Oberhausen GmbH ist abgeschlossen.
Der Vertrag zur Abspaltung des operativen Geschäfts wurde am 23.08.2024 abgeschlossen. Der noch verbleibende Rest des Immobilienbestandes der OWT und ihre Beteiligung an der TZU Technologiezentrum Umweltschutz Management GmbH wurden mit Vertrag vom 26.08.2024 auf die Luise-Albertz-Halle Tagungs- und Veranstaltungszentrum Oberhausen GmbH (LAH), die zukünftig als Immobilienentwicklungsgesellschaft fungieren soll, verschmolzen. Mit Wirksamwerden der Verschmelzung der OWT auf die LAH durch Eintragung in das Handelsregister wird die Firma der neu gegründeten Gesellschaft in OWT Oberhausener Wirtschafts-und Tourismusförderung GmbH geändert. Die bisherige OWT wird im Handelsregister gelöscht. Die angemeldeten Eintragungen im Handelsregister sind noch nicht vollzogen.
Der Aufsichtsrat als Organ der WT Oberhausen GmbH, der künftig die Firma der OWT tragen wird, ist neu zu bestellen. Dieser setzt sich gemäß § 14 Abs. 1 S. 1 des Gesellschaftsvertrages der WT Oberhausen GmbH („Gesellschaftsvertrag“) aus 12 Mitgliedern zusammen, die vom Rat der Stadt Oberhausen entsandt werden. Davon werden nach § 14 Abs. 1 S. 2 des Gesellschaftsvertrages zwei Mitglieder auf einen für den Rat nicht verbindlichen Vorschlag des Aufsichtsrates der ENO Entwicklungsgesellschaft Neu-Oberhausen mbH (ENO) hin entsandt. Der Vorschlag hat sich aus Aufsichtsratsmitgliedern der ENO zusammenzusetzen, die den Gesellschaftern aus der Wirtschaft zuzurechnen sind. Ihren Vorschlag für den Aufsichtsrat der OWT hat die ENO für die Wahlperiode des Rates unterbreitet, so dass die Vorschläge für die Gesellschaft weiter Geltung haben, die den Geschäftsbetrieb der OWT unverändert fortsetzt.
- Amtszeit
Die Amtszeit der seitens der Stadt entsandten Aufsichtsratsmitglieder ist gemäß § 14 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages an die Wahlperiode des Rates der Stadt gebunden.
- Aktuelle Besetzung des OWT Oberhausener Wirtschafts- und Tourismusförderung GmbH
Derzeit ist der Aufsichtsrat der OWT durch folgende vom Rat der Stadt entsandten Mitglieder besetzt:
- Tüzün, Saadettin
- Bischoff, Jörg
- Heinzen, Tim
- Ingendoh, Holger
- Janetzki, Maximilian
- Kattler, Thomas
- Küsters, Andreas
- Scherer, Axel
- Wischermann-Bruckschlegel, Ursula
- Mebus, Oliver (auf Vorschlag der Aufsichtsrates der ENO)
- Kruft-Lohrengel, Jutta (auf Vorschlag des Aufsichtsrates der ENO ).
sowie Oberbürgermeister Daniel Schranz als Mitglied gemäß § 113 Abs. 2 Satz 2 GO NRW.
- Verfahren
In Aufsichtsräten von juristischen Personen, an denen die Stadt mittelbar oder unmittelbar beteiligt ist, bestellt gemäß § 113 Abs. 2 S. 1 GO NRW der Rat der Stadt die Personen, welche die Stadt im Aufsichtsrat vertreten. Sofern mehr als ein/e Vertreter/in zu benennen ist, muss der Oberbürgermeister oder ein von ihm vorgeschlagene/r Bedienstete/r der Stadt dazu gehören (§ 113 Abs. 2. S. 2 GO NRW).
Gemäß § 50 Abs. 4 Satz 1 GO NRW ist das Besetzungsverfahren nach § 50 Abs. 3 GO NRW entsprechend anzuwenden, wenn zwei oder mehr Personen im Sinne des § 113 GO NRW zu bestellen oder vorzuschlagen sind. Die Besetzung nach § 50 Abs. 3 GO NRW erfolgt durch einen einstimmigen Beschluss des Rates über einen einheitlichen Wahlvorschlag (§ 50 Abs. 3 Satz 1 GO NRW) oder falls dieser nicht zustande kommt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gemäß § 50 Abs. 3 Satz 2 ff. GO NRW. Danach werden die Aufsichtsratsmandate auf die von den Fraktionen und Gruppen des Rates aufgestellten Listen, in denen die zur Wahl vorgeschlagenen Bewerber namentlich aufgeführt sind, nach dem Verhältnis der auf den einzelnen Listen abgegebenen Stimmen verteilt.
Der Katalog für den Ausschluss des Stimmrechts des Oberbürgermeister enthält in § 40 Abs. 2 Satz 6 GO NRW nicht § 50 Abs. 4 Satz 1 GO NRW, so dass bei diesen Entscheidungen des Rates der Stadt der Oberbürgermeister stimmberechtigt ist.
