23.09.2024 - 15 OWT Oberhausener Wirtschafts- und Tourismusförd...

Beschluss:
Wahl durchgeführt
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Beratung

OB Schranz weist darauf hin, dass sich der Aufsichtsrat der WT Oberhausen GmbH gemäß § 14 Abs. 1 S. 1 des Gesellschaftsvertrages der WT Oberhausen GmbH aus insgesamt 12 Mitgliedern zusammensetzt, die vom Rat der Stadt Oberhausen entsandt werden. Davon werden nach § 14 Abs. 1 S. 2 des Gesellschaftsvertrages zwei Mitglieder auf Vorschlag des Aufsichtsrates der ENO Entwicklungsgesellschaft Neu-Oberhausen mbH (ENO) entsandt. Ihren Vorschlag für den Aufsichtsrat der OWT hat die ENO für die gesamte, aktuelle Wahlperiode des Rates unterbreitet, so dass die Vorschläge für die Gesellschaft, die den Geschäftsbetrieb der OWT unverändert fortsetzt, weiter Geltung haben.

Insgesamt setzt sich der Aufsichtsrat der WT Oberhausen GmbH damit bis zum Ende der Wahlperiode aus neun Vertretern aus dem Rat der Stadt und einer Person als Mitglied nach § 113 GO NRW zusammen. Dazu kommen Herr Mebus und Frau Kruft-Lohrengel auf Vorschlage der ENO.

OB Schranz macht darauf aufmerksam, dass ihm zur Entsendung von Vertreterinnen und Vertretern aus dem Rat der Stadt folgende Vorschläge der Fraktionen und Gruppen vorliegen: Die CDU-Fraktion schlägt Herrn Tüzün, Herrn Ingendoh und Frau Wischermann-Bruckschlegel vor, die SPD-Fraktion Herrn Bischoff, Herrn Janetzki und Herrn Scherer, die Fraktion DIE GRÜNEN Herrn Schindelasch, die LINKE.LISTE-Fraktion Frau Küsters und die Gruppe FDP im Rat Herrn Bletgen.

Stadtv. Kempkes schlägt für die AfD-Fraktion Herrn Lange vor.

OB Schranz stellt fest, dass es darüber hinaus keine weiteren Vorschläge gibt.

Ferner stellt er fest, dass ihm für die neun Aufsichtsratsmandate zehn Vorschläge vorliegen und damit nach den Grundsätzen der Verhältniswahl zu wählen ist. Der offenen Abstimmung über diesen Tagesordnungspunkt wurde von Seiten der AfD-Fraktion bereits unter dem Tagesordnungspunkt 14 widersprochen, sodass geheim durch Abgabe von Stimmzetteln zu wählen ist. Entsprechende Stimmzettel sind vorbereitet.

 

 

Auszählkommission

OB Schranz bittet darum, dass die durch die Fraktionen und Gruppen gebildete Auszählkommission erneut zusammentritt, wobei Herr Bruckhoff wieder die Position von Herrn Lütte übernimmt und Herr Hoff die von Herrn Bletgen. Dagegen erhebt sich kein Widerspruch.

Die Wahlkommission begibt sich zu den Wahlkabinen und hält die Stimmzettel bereit.

 

Eröffnung der Wahlhandlung

OB Schranz eröffnet die Wahlhandlung und ruft die an der Abstimmung teilnehmenden Stadtverordneten der Fraktionen und Gruppen einzeln in alphabetischer Reihenfolge namentlich auf. Nachdem er unwidersprochen festgestellt hat, dass jedes Ratsmitglied einschließlich des stimmberechtigten Oberbürgermeisters von seinem Wahlrecht Gebrauch gemacht hat, schließt er die Wahlhandlung und bittet um Auszählung der Stimmen. Zu diesem Zweck unterbricht er die Ratssitzung um 17:00 Uhr.

 

Um 17:10 Uhr eröffnet er die Ratssitzung wieder und teilt das Ergebnis der Wahl mit.

Auf den Wahlvorschlag der CDU-Fraktion entfallen 17 Stimmen, auf den Wahlvorschlag der SPD-Fraktion entfallen ebenfalls 17 Stimmen, auf den Wahlvorschlag der Fraktion DIE GRÜNEN entfallen 6 Stimmen, auf den Wahlvorschlag der AfD-Fraktion entfallen genau wie auf den Wahlvorschlag der LINKE.LISTE-Fraktion jeweils 4 Stimmen und auf den Wahlvorschlag der Gruppe FDP im Rat entfallen 6 Stimmen.

 

Nach diesem Wahlergebnis erhalten nach den Grundsätzen der Verhältniswahl die CDU-Fraktion und die SPD-Fraktion die Möglichkeit, jeweils drei Vertreterinnen oder Vertreter in den Aufsichtsrat der WT Oberhausen GmbH zu entsenden. Die Fraktion DIE GRÜNEN sowie die Gruppe FDP im Rat können jeweils einen Vertreter oder eine Vertreterin entsenden. Aufgrund der Stimmengleichheit bei der AfD-Fraktion und der LINKE.LISTE-Fraktion entscheidet in Anwendung des § 50 Abs. 3 Satz 6 GO NRW das Los über das Entsendungsrecht. Entsprechende Lose sind vorbereitet. Das Los fällt auf die LINKE.LISTE-Fraktion.

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Beschluss

Der Rat der Stadt – mit Beteiligung des Oberbürgermeisters – entsendet mit sofortiger Wirkung folgende Vertreter/Vertreterinnen in den Aufsichtsrat der WT Oberhausen GmbH:

 

“Der Rat der Stadt beschließt:

  1. Der Rat der Stadt entsendet in den Aufsichtsrat der WT Oberhausen GmbH, die mit Eintragung der Verschmelzung der OWT auf die Luise-Albertz-Halle Tagungs- und Veranstaltungszentrum Oberhausen GmbH die Firma der OWT erhält:
  1. Herrn Saadettin Tüzün
  2. Herrn Holger Ingendoh
  3. Frau Ursula Wischermann-Bruckschlegel
  4. Herrn Jörg Bischoff
  5. Herrn Maximilian Janetzki
  6. Herrn Axel Scherer
  7. Herrn Ralf Schindelasch
  8. Frau Andrea Küsters
  9. Herrn David Bletgen”

 

Der Rat der Stadt – mit Beteiligung des Oberbürgermeisters – folgt dem Vorschlag der ENO und entsendet einstimmig folgende Personen in den Aufsichtsrat der: WT Oberhausen GmbH:

 

 “10. Herrn Oliver Mebus  (auf Vorschlag des Aufsichtsrates der ENO)

  1.       Frau Jutta Kruft-Lohrengel (auf Vorschlag des Aufsichtsrates der ENO)”

 

Der Rat der Stadt – mit Beteiligung des Oberbürgermeisters – entsendet einstimmig folgende Person als Vertreter der Stadt Oberhausen nach § 113 Abs. 2 Satz 2 GO NRW in den Aufsichtsrat der WT Oberhausen GmbH:

“12. Der Rat der Stadt entsendet Herrn Daniel Schranz-als Mitglied gemäß § 113 Abs. 2 Satz 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in den Aufsichtsrat der WT Oberhausen GmbH”