Beschlussvorlage - B/17/5719

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt -mit Beteiligung des Oberbürgermeisters- entsendet mit sofortiger Wirkung folgende Vertreter / Vertreterinnen in den Aufsichtsrat der LAH:

1.                          

2.                          

3.                        

4.                          

5.                          

6.                    

sowie      

7.Willecke, Thomas

-als Mitglied gemäß § 113 Abs. 2 Satz 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW).

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Bezug

  • Drucksache B/17/0041-01 vom 16.11.2020 Entsendung von Vertretern/ Vertreterinnen in den Aufsichtsrat der Luise-Albertz-Halle Tagungs- und Veranstaltungszentrum Oberhausen GmbH
  • Drucksache Nr. B/17/5192 vom 13.05.2024 Konzeption zur Neuordnung von Immobilien im Konzern Stadt Oberhausen
  • Drucksache B/17/5540 vom 01.07.2024 Konzeption zur Neuordnung von Immobilien im Konzern Stadt Oberhausen 

 

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Sachverhalt

  1. Ausgangslage

 

 

Der Rat der Stadt hat im Rahmen des Konzeptes zur Neuordnung von Immobilien am 13.05.2024 (Drucksache Nr. B/17/5192) die Gründung der LAH Luise-Albertz-Halle Oberhausen GmbH als Betreibergesellschaft der Stadthalle beschlossen. Mit seinem Beschluss vom 01.07.2024 (Drucksache B/17/5540) stimmte der Rat der Stadt dem Vertrag zur Abspaltung des operativen Geschäfts der Luise-Albertz-Halle Tagungs- und Veranstaltungszentrum Oberhausen GmbH auf die LAH Luise-Albertz-Halle Oberhausen GmbH zu, der zwischenzeitlich beurkundet wurde. Mit der Eintragung des Vertrages in das Handelsregister wird der Übergang des Geschäftsbetriebs vollzogen, so dass der Aufsichtsrat zu besetzen ist.

Der Aufsichtsrat der LAH Luise-Albertz-Halle Oberhausen GmbH setzt sich gemäß § 12 des Gesellschaftsvertrages („Gesellschaftsvertrag“) aus 7 Mitgliedern zusammen.

 

  1. Amtszeit

Die Amtszeit der seitens der Stadt entsandten Aufsichtsratsmitglieder ist gemäß § 12 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages an die Wahlperiode des Rates der Stadt gebunden.

  1. Aktuelle Besetzung des Aufsichtsrats der Luise-Albertz-Halle Tagungs- und Veranstaltungszentrum Oberhausen GmbH

 

  • Andreas Blanke
  • Sonja Bongers
  • Klaus Dieter Broß
  • Peter Bruckhoff
  • Chris Höppner
  • Claudia Salwik

sowie Thomas Willecke als Mitglied gemäß § 113 Abs. 2 Satz 2 GO NRW

  1. Verfahren

In Aufsichtsräten von juristischen Personen, an denen die Stadt mittelbar oder unmittelbar beteiligt ist, bestellt gemäß § 113 Abs. 2 Satz 1 GO NRW der Rat der Stadt die Personen, welche die Stadt im Aufsichtsrat vertreten. Sofern mehr als ein/e Vertreterin zu benennen ist, muss der Oberbürgermeister oder ein von ihm vorgeschlagene/r Bedienstete/r der Stadt dazu gehören (§ 113 Abs. 2. Satz 2 GO NRW).

Gemäß § 50 Abs. 4 Satz 1 GO NRW ist das Besetzungsverfahren nach § 50 Abs. 3 GO NRW entsprechend anzuwenden, wenn zwei oder mehr Personen im Sinne des § 113 GO NRW zu bestellen oder vorzuschlagen sind. Die Besetzung nach § 50 Abs. 3 GO NRW erfolgt durch einen einstimmigen Beschluss des Rates über einen einheitlichen Wahlvorschlag (§ 50 Abs. 3 Satz 1 GO NRW) oder falls dieser nicht zustande kommt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gemäß § 50 Abs. 3 Satz 2 ff. GO NRW. Danach werden die Aufsichtsratsmandate auf die von den Fraktionen und Gruppen des Rates aufgestellten Listen, in denen die zur Wahl vorgeschlagenen Bewerber namentlich aufgeführt sind, nach dem Verhältnis der auf den einzelnen Listen abgegebenen Stimmen verteilt.

Der Katalog für den Ausschluss des Stimmrechts des Oberbürgermeisters gemäß § 40 Abs. 2 Satz 6 GO NRW erfasst nicht den § 50 Abs. 4 Satz 1 GO NRW, so dass bei diesen Entscheidungen des Rates der Stadt der Oberbürgermeister stimmberechtigt ist.

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