Beschlussvorlage - B/17/5714

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Oberhausen genehmigt gemäß § 60 (1) S. 3 GO NRW folgende von Herrn Oberbürgermeister Daniel Schranz am 12.07.2024 und dem Ratsmitglied Herrn Prohl am 16.07.2024 getroffene Dringlichkeitsentscheidung (Drucksache Nr. B/17/5522).

 

Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, treffen Herr Oberbürgermeister Schranz und das Ratsmitglied Herr Prohl gemäß § 60 GO NRW folgende Entscheidung: 

 

Als Vertreter der Stadt Oberhausen in die Gesellschafterversammlung der TZU Technologiezentrum Umweltschutz Management GmbH (TZU) wird Herr Thomas Willecke entsandt.

 

Für den Vertreter in der Gesellschafterversammlung der Oberhausener Wirtschaftsförderung GmbH (OWT) Herrn Apostolos Tsalastras wird als Vertreterin für den Fall seiner Verhinderung Frau Margit Köhler bestellt.

 

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Bezug

Drucksache B/17/5522

Dringlichkeitsentscheidung über die Entsendung von Vertreter/Vertreterinnen in der Gesellschafterversammlung der TZU Technologiezentrum Umweltschutz Management GmbH (TZU) und der OWT Oberhausener Wirtschafts- und Tourismusförderung GmbH

 

Drucksache B/17/5440

Beschluss zur Neuordnung von Immobilien im Konzern Stadt Oberhausen; Abspaltung des operativen Geschäfts der Luise-Albertz-Halle Tagungs- und Veranstaltungszentrum Oberhausen GmbH („LAH“), sowie der OWT Oberhausener Wirtschafts- und Tourismusförderung GmbH („OWT“), Verschmelzung der OWT auf die LAH und Ausgliederung von Immobilien auf die Technologiezentrum Umweltschutz Management GmbH („TZU“)

 

Drucksache B/15/1324/01

Bestellung von Vertretern/Vertreterinnen der Stadt Oberhausen

 

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Sachverhalt

Am 12.07.2024 /16.07.2024 haben Herr Oberbürgermeister Daniel Schranz und das Ratsmitglied Manuel Prohl nach § 60 Abs. 1 S. 2 GO NRW die als Anlage beigefügte Dringlichkeitsentscheidung getroffen.

Hinsichtlich der Begründung der Dringlichkeit wird auf die Zeilen 15-38 der Anlage (Drucksache B/17/5522) Bezüge genommen.

Gemäß § 60 Abs. 1 S. 3 GO NRW ist die getroffene Dringlichkeitsentscheidung dem Rat der Stadt in der nächsten Sitzung zur Genehmigung vorzulegen.

Dazu dient diese Drucksache.

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Anlagen

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