23.09.2024 - 8 Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung ge...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss

Der Rat der Stadt – mit Beteiligung des Oberbürgermeisters – fasst einstimmig folgende Beschlüsse:

 

“Der Rat der Stadt Oberhausen genehmigt gemäß § 60 (1) S. 3 GO NRW folgende von Herrn Oberbürgermeister Daniel Schranz am 12.07.2024 und dem Ratsmitglied Herrn Prohl am 16.07.2024 getroffene Dringlichkeitsentscheidung (Drucksache Nr. B/17/5522).

 

Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, treffen Herr Oberbürgermeister Schranz und das Ratsmitglied Herr Prohl gemäß § 60 GO NRW folgende Entscheidung: 

 

Als Vertreter der Stadt Oberhausen in die Gesellschafterversammlung der TZU Technologiezentrum Umweltschutz Management GmbH (TZU) wird Herr Thomas Willecke entsandt.

 

Für den Vertreter in der Gesellschafterversammlung der Oberhausener Wirtschaftsförderung GmbH (OWT) Herrn Apostolos Tsalastras wird als Vertreterin für den Fall seiner Verhinderung Frau Margit Köhler bestellt.“

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Anlagen zur Vorlage