Beschlussvorlage - B/16/1050-01
Grunddaten
- Betreff:
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Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung hier: Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 727 - Mülheimer Straße / Virchowstraße -
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Stadtplanung
- Bearbeitung:
- Gertrud Hahne
- Beteiligt:
- Recht; Stadtplanung
- Verantwortung:
- Terhart
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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14.09.2015
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt genehmigt folgende gemäß § 60 Abs. 1 Satz 1 Gemeindeordnung (GO NW) durch den Hauptausschuss per Dringlichkeitsentscheidung getroffenen Beschlüsse:
a)Die Aufstellung eines Bebauungsplans für das im Plan des Bereichs 5-1 -Stadtplanung- vom 07.08.2015 umrandete und unter Punkt 1. der Begründung beschriebene Gebiet (Bebauungsplan Nr. 727);
Gesetzliche Grundlage:§ 2 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20.11.2014 (BGBl. I, S. 1748)
b)die Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung (14-tägige Darlegung der Planung ohne Bürgerversammlung).
Gesetzliche Grundlage:§ 3 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20.11.2014 (BGBl. I, S. 1748), in Verbindung mit Ziffer 3.2 der vom Rat beschlossenen „Verfahrensgrundsätze für die vorgezogene Beteiligung der Bürger an der Bauleitplanung“ der Stadt Oberhausen.
Sachverhalt
Begründung
Im vorliegenden Fall ist aus zeitlichen Gründen eine Beschlussfassung durch den Rat in seiner Sitzung am 14.09.2015 nicht möglich gewesen.
Für das Plangebiet des Bebauungsplans Nr. 727 liegt ein Bauantrag zur Umnutzung eines vorhandenen Ladenlokals in ein Wettbüro vor.
Bauvoranfragen und Bauanträge sind entsprechend der Regelung des § 72 BauO NRW (Landesbauordnung NRW) und dem Verwaltungsverfahrengesetz zügig zu bearbeiten. In der BauO NRW sind auch Bearbeitungszeiträume angegeben, nach denen die Bauordnungs-behörde z. B. nicht mehr auf Stellungnahmen anderer beteiligter Dienststellen warten darf, sondern eine Zustimmung unterstellen und den Vorgang zum Abschluss bringen muss.
Um eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu gewährleisten und zur Sicherung der Ziele des Bebauungsplans Nr. 727 war deshalb der Aufstellungsbeschluss, nach vorheriger Anhörung der Bezirksvertretung Alt-Oberhausen, im Wege einer Dringlichkeitsentscheidung durch den Hauptausschuss zu fassen.
Die Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses erfolgte am 10.09.2015 in einem Sonderamtsblatt der Stadt Oberhausen.
Einzelheiten u. a. im Hinblick auf die Notwendigkeit des Aufstellungsbeschlusses sind der beigefügten Drucksache Nr. B/16/1039-01 zu entnehmen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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222,7 kB
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