Berichtsvorlage - M/17/5679

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Beratungsfolge

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Bezug

B/17/2989-01; A/17/1392-01

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Sachverhalt

Mit dem Fraktionsantrag A/17/1392-01 vom 13.12.2021 wurde die Verwaltung vom Rat beauftragt, eine Anschaffung von Trinkwasserspendern zu prüfen. Infolgedessen wurde die Verwaltung nach der Prüfung und Kostenermittlung vom Rat mit der Beschlussvorlage B/17/2989-01 am 06.02.2023 beauftragt, die Installation von Wasserspendern an den weiterführenden Schulen durchzuführen und die Grundschulen im zweiten Schritt ebenfalls zu berücksichtigen. Das Gesamtvolumen nach der durchgeführten Vergabe für die Installation an den 15 Schulstandorten übertraf die Kostenschätzung um ca. 80 %. Daher wurde die Ausschreibung seitens der SBO aufgehoben und eine erneute Ausschreibung sollte initiiert werden.

 

Es wurde eine erneute Kostenschätzung unter der Maßgabe durchgeführt, dass alle Oberhausener Schulstandorte mit Trinkwasserspendern in 2025 und 2026 ausgestattet werden können. Aufgrund der Kostensteigerungen zu den ursprünglichen Kostenannahmen sollte nach Einsparmöglichkeiten gesucht werden. Hierbei wurde als einzige Einsparmöglichkeit die Bereitstellung ohne Kohlensäure identifiziert, da damit der kostenintensive Austausch der CO²-Flaschen wegfällt. Die Ausstattung aller Oberhausener Schulstandorte mit Trinkwasserspendern ohne Kohlensäure führt zu Gesamtkosten der Maßnahme für die nächsten sechs Jahre im Rahmen des Abschreibungszeitraums von ca. 1.327.324,68 EUR. Es werden jährliche Folgekosten von ca. 140.852,52 EUR erwartet. Bei der Kostenkalkulation wurden die Kosten der Trinkwasserspender ohne Kohlensäure über den Abschreibungszeitraum sowie die einmaligen Installationskosten und Einhausungskosten zu Grunde gelegt. Darüber hinaus sind jährliche Leistungen zu berücksichtigen, die eine Wartung der Trinkwasserspender, die Strom- und Wasserkosten sowie eine Wasserbeprobung inkl. Spülung umfassen.

 

Durch den Verzicht auf die Kohlensäure entfallen Kosten für die CO²-Flaschen und deren Austauschdienstleistung, sodass Kosten i. H. v. ca. 540.555,58 EUR über den Projektzeitraum und 99.624,58 EUR an jährlichen Folgekosten eingespart werden können.

 

Es steht eine europaweite Ausschreibung aus, die nach einer entsprechenden Beschlussfassung ausgeführt werden soll. Im Jahr 2025 könnte mit der Installation der Trinkwasserspender bei insgesamt 23 Schulstandorten begonnen werden, die alle weiterführenden Schulstandorte, die Berufskollegs und die Förderschulen abdeckt. Im Folgejahr 2026 könnten die 31 Grundschulstandorte ausgestattet werden. Eine Aufteilung der Umsetzung wäre aufgrund der Installationsvorbereitung/-durchführung seitens der SBO notwendig.

 

Seitens der Verwaltung wurde ein entsprechendes Förderprogramm geprüft, jedoch wurde vom Fördermittelgeber aufgrund des Fördergegenstandes von einer Bewerbung inkl. der vorhandenen mehrstufigen Evaluierungs- und Bewertungsprozesse abgeraten.

Eine direkte Auftragsvergabe an den örtlich zuständigen Wasserversorger kommt nach interner Rücksprache mit dem Rechnungsprüfungsamt und der Vergabestelle nicht in Betracht.

 

Aufgrund der erheblichen Gesamtkosten der Maßnahme schlägt die Verwaltung zunächst eine Erörterung in den Gremien vor.

 

Haushaltsmittel für die Maßnahme könnten nach einem späteren positiven Ratsbeschluss per Veränderungsnachweis in den Haushalt 2025 ff. eingestellt werden.

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Anlagen

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