Beschlussvorlage - B/17/5398

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Oberhausen genehmigt gemäß § 60 (1) S. 3 GO NRW folgende von Herrn Oberbürgermeister Daniel Schranz am 12.06.2024 und dem Ratsmitglied Herrn Krey am 13.06.2024 getroffene Dringlichkeitsentscheidung (Drucksache Nr. B/17/5402):

 

Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, treffen Herr Oberbürgermeister Schranz und das Ratsmitglied Herr Krey gemäß § 60 (1) S. 2 GO NRW folgende Entscheidung:

 

Die Digitalisierung der Ausländerbehörde wird im Rahmen der pauschalen zweckgebundenen Zuweisung des Landes NRW vorangetrieben.

 

Für die Umsetzung dieser Maßnahme werden im Haushalt 2024 finanzielle Mittel für investive Leistungen wie folgt bereitgestellt:

 

Finanzstelle

Bezeichnung

Finanzposition

Bezeichnung

Betrag in EUR

240002120100000

Ausländerbehörde Digitalisierung

783100

Auszahlungen f. d. Erwerb von bewegl. Sachanlagen > 800 EUR

625.700,00 €

 

Deckungsvorschlag:

 

Mehreinzahlung in Höhe von 625.685,54 € unter selbiger Finanzstelle, Finanzposition 681100 – Investitionszuweisungen vom Land.

 

Oberhausen, 12.06.2024     Oberhausen, 13.06.2024

 D. Schranz                           T. Krey

Oberbürgermeister             Ratsmitglied

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Bezug

Kein Bezug

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Sachverhalt

Am 12.06.2024 haben Herr Oberbürgermeister D. Schranz und am 13.06.2024 das Ratsmitglied Herr Krey eine Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 (1) S. 2 GO NRW getroffen.

 

Hinsichtlich der Begründung wird auf die Zeilen 37 bis 42 der als Anlage beigefügten Dringlichkeitsentscheidung verwiesen.

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Anlagen

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