Berichtsvorlage - M/17/5441

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Beratungsfolge

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Bezug

Antragsvorlage - A/17/3002-01

Antrag der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Oberhausen gemäß § 2 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt: ZeMAG – Zentrales Melde- und Auskunftssystem bei Gefährdungen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern   

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Sachverhalt

Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 06.02.2023 (A/17/3002-01) den Antrag der CDU-Fraktion zur Prüfung der Einführung des ZeMAG-Systems für Bereiche des Kunden- und Bürgerkontaktes der Oberhausener Stadtverwaltung positiv beschlossen.

 

Unter Beteiligung der Datenschutzbeauftragten der Stadt Oberhausen sowie weiterer Fachbereiche wurde der Bereich IT mit in die Prüfung einbezogen, da es sich um die Einführung einer neuen Datenbank/Software handelt. Um eine vertiefte Analyse der Systeme vornehmen zu können, hat der Bereich IT Termine mit der Stadt Köln und Bonn sowie der Stabsstelle Strategien und Projekte koordiniert. Diese haben im Mai 2023 stattgefunden.

 

Das System zur Erfassung von Gewaltvorfällen begegnet derzeit allerdings noch erheblichen datenschutzrechtlichen Bedenken. Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW (LDI) hat 2021 anlässlich einer konkreten Beschwerde gegen die Aufnahme einer auffällig gewordenen Person in einer anderen Stadt festgestellt, dass nach den Regelungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) eine Verarbeitung personenbezogener Daten durch öffentliche Stellen nur unter sehr engen Bedingungen rechtmäßig ist. So müsse entweder eine Einwilligung vorliegen oder die Verarbeitung müsse erforderlich sein, um lebenswichtige Interessen der betroffenen Person zu schützen. In jedem Fall zulässig sei die Datenverarbeitung, wenn eine entsprechende Rechtsgrundlage dies vorsieht. In ihrer Prüfung kommt die LDI zu dem Ergebnis, dass diese Voraussetzungen (noch) nicht vorliegen.

Auf Basis der derzeitigen Rechtslage (ohne konkrete Rechtsgrundlage) könnte den datenschutzrechtlichen Bedenken zwar durch eine Argumentation mit der Fürsorgepflicht des Dienstherrn/Arbeitgebers zur Abwehr von Gefahren für Leib und Leben der Beschäftigten begegnet werden. Diese genügt der LDI NRW aber ausweislich nicht für einen datenschutzkonformen Betrieb.

Der Gesetzentwurf in der Federführung des Innenministerium NRW ist auch aus Sicht der hiesigen behördlichen Datenschutzbeauftragten erforderlich und dementsprechend zu begrüßen. Der Gesetzesentwurf hierzu wird noch in diesem Jahr erwartet.

 

Damit anschließend schnellstmöglich eine Umsetzung in Oberhausen erfolgen könnte, wird derzeit parallel die technische und organisatorische Umsetzung geklärt, so dass – sobald die datenschutzrechtlichen Grundlagen vorliegen - die konkrete Einführung einer solchen vorgenommen werden kann.

 

Bei den Systemen der Stadt Köln und Bonn handelt es sich nicht um keine Software, sondern um jeweils eigene Datenbank-Lösungen, die nicht von Oberhausen übernommen werden können. Aus diesem Grund wurden in den vergangenen Monaten technische Lösungsmöglichkeiten für Oberhausen eruiert, um eine annähernd analoges ZeMAG-System in der Stadtverwaltung Oberhausen einsetzen zu können.

 

Die Verwaltung plant für die Erfassung von Vorfällen ein im Mai 2024 für die Gesamtverwaltung beschafftes Formularsystem zu nutzen. In einem nächsten Schritt werden Abstimmungen bezüglich des Ablaufs und der konkreten Ausgestaltung angesichts der nun bekannten und konkretisierten technischen Möglichkeiten stattfinden.

 

Die Stadt Köln sieht eine Eintragung in die Datenbank erst ab der zweiten Stufe der internen Kategorisierung der Vorfälle vor (siehe untenstehende Grafik), d.h. es muss sich um eine strafbewehrte Handlung nach dem StGB handeln, die eine verbindliche Strafanzeige nach sich zieht. Hierzu zählen: Sachbeschädigung, körperliche Gewalt, Bedrohung, Nötigung (Stufe 2) und Einsatz von Waffen, Werkzeugen, Bombendrohung, Amoklauf, Geiselnahme und Überfall (Stufe3). „Bloße“ Beleidigungen würden für eine Eintragung nicht genügen. Dieses Modell würde die hiesige Datenschutzbeauftragte auch für die hier angedachte Lösung empfehlen.

 

In diesem Zusammenhang wurden die Fallzahlen der letzten Jahre ermittelt, die sich wie folgt darstellen:

 

 

Sofern bis zur Einführung einer entsprechenden Anwendung in Oberhausen eine gesetzliche Grundlage vorhanden wäre, würde dies die datenschutzrechtliche Prüfung und Argumentation erheblich erleichtern und die Nutzung einer derartigen Datenbank rechtssicher ermöglichen.

 

Über den Fortgang der Angelegenheit werden die Gremien informiert gehalten.

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