Beschlussvorlage - B/17/5372

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt beschließt

 

  1. die Errichtung eines Anbaus zur Mensaerweiterung an der Hirschkampschule, Zum Ravenhorst, mit einem Kostenvolumen in Höhe von voraussichtlich 1.316.000 EUR im Rahmen des Förderprogramms zum Ausbau der Ganztagsbetreuung von Grundschul­kindern des Landes Nordrhein-Westfalen (Förderrichtlinie Ganztagsausbau);

 

  1. die Errichtung eines Anbaus zur Mensaerweiterung an der Hirschkampschule, Wal­sumermark, mit einem Kostenvolumen in Höhe von voraussichtlich 2.055.000 EUR im Rahmen des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes, Kapitel 2 (KInvFöG II);

 

Finanzielle Mittel sind bislang wie folgt im investiven Haushalt angemeldet worden:

 

Finanzstelle 330003010100518 – Hirschkampschule Ravenhorst

 

 HH 2024 HH 2025    HH 2026 HH 2027

7851.00

Auszahlungen für Hochbaumaßnahmen

375.000

  575.000

  50.000

 

7851.01

Auszahlungen für

Ing.-Leist. Hochbau

100.000

  77.000

 

 

 

 

 

Finanzstelle 330003010100525 – KIF II Hirschkampschule Walsumermark

 

 HH 2024 HH 2025 HH 2026 HH 2027

7851.00

Auszahlungen für Hochbaumaßnahmen

      375.000

     950.000

    120.000

 

7851.01

Auszahlungen für Ing.-Leist. Hochbau

      150.000

      75.000

     15.000

 

 

 

Da zum Zeitpunkt der Anmeldung der Haushaltsjahre 2024 ff. noch keine Kostenberech­nungen und damit kein Ratsbeschluss vorlag, wurden vorerst nur die jeweiligen Kosten­schätzungen veranschlagt, zumal ein naher Baubeginn prognostiziert wurde. Die Haushalts­mittel sind im Hinblick auf den Mittelabfluss in 2024 nach derzeitigem Stand auskömmlich.

 

Eine Anpassung der Haushaltsansätze hinsichtlich der Kostenberechnung erfolgt im Rahmen des Haushaltsanmeldeverfahrens 2025 ff. auf die Haushaltsjahre 2025 bis 2027.

 

 

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Bezug

Drucksache Nr. B/16/1642-01:

Bildungsplan 2016-2020

 

Drucksache Nr. B/16/4160-01:

Maßnahmenplanung Erweiterung Offene Ganztagsbereiche und Mensen an Schulen im Rahmen der Umsetzung des „Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes in Nordrhein-West­falen (KInvFöG NRW II)“ und „Gute Schule 2020

 

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Sachverhalt

Die Stadt Oberhausen erhält im Rahmen des Förderprogrammes Kommunalinvestitions­förderungsgesetz des Bundes (KInvFG) Artikel 7 des Gesetzes vom 14.08.2017 (Ergänzung um Kapitel 2) und des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes in Nordrhein-Westfalen (KInvFöG NRW), zuletzt geändert durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes in Nordrhein-Westfalen vom 08.01.2018, 20.560.701,00 EUR für das Kapitel 2 (KInvFöG NRW II). Zuzüglich der zu erbringenden Eigenmittel von mindestens 10 % stehen für Investitionsmaßnahmen rd. 22,845 Mio. EUR zur Verfügung.

 

Das Kapitel 2 räumt im § 12 KInvFG folgende Möglichkeiten ein, die bis zum 31.12.2025 umgesetzt und bautechnisch abgenommen sein müssen:

 

Über ein weiteres Förderprogramm zum Ausbau der Ganztagsbetreuung von Grundschul­kindern (Förderrichtlinie Ganztagsausbau) des Landes Nordrhein-Westfalen erhält die Stadt Oberhausen 9.209.833,74 EUR Zuschussmittel. Die Förderquote beträgt hierbei 85 % der förderfähigen Baukosten. Somit stehen bei einem zu erbringenden Eigenanteil von mindestens 15 % rund 10,835 Mio. EUR zur Verfügung. Der Förderzeitraum sieht eine Fertigstellung der Um- und Neubaumaßnahmen für den Ganztag bis spätestens 31.12.2027 vor.

 

 

 

Zusammenlegung

 

Die Hirschkampschule ist eine dreizügige Schule mit einem einzügigen Hauptstandort Am Ravenhorst und einer zweizügigen Dependance Walsumermark. Die Verwaltung wurde bereits durch den Rat beauftragt, eine Zusammenlegung der Standorte zu prüfen.

 

Nach entsprechenden Prüfungen steht fest, dass eine Zusammenlegung beider Standorte durch bauliche Erweiterungen auf den bestehenden Schulgrundstücken aufgrund zu geringer bebaubarer Flächen nicht darstellbar ist.

 

Ein Alternativgrundstück mit ausreichender Fläche für einen Neubau im Einzugsbereich der Hirschkampschule befindet sich nicht in städtischem Eigentum. Entsprechend passende Grundstücke standen nicht zum Verkauf. Alternativ wurde geprüft, ob auf dem Grundstück der Dependance der Heinrich-Böll-Gesamtschule (Auf der Haardt) die Hirschkampschule errichtet werden kann.

 

Hierfür müsste die Heinrich-Böll-Gesamtschule zu deren Hauptstandort an der Schmachten­dorfer Straße verlagert werden. Eine Machbarkeitsstudie unter Beachtung der Schulbauleit­linie ergab, dass ein umfangreicher Ausbau auf dem Schulgelände erfolgen müsste, der die derzeitigen Strukturen erheblich ändert. Ein Wegfall sowohl des Parkplatzes als auch der Stadteilbibliothek müssten zur Deckung des Raumbedarfs und eines pädagogisch sinnvollen Aufbaus und Anordnung der Räume in Betracht gezogen werden. Dieser Ansatz sieht erhebliche Einschränkungen im laufenden und zukünftigen Betrieb vor, so dass unabhängig von den zu erwartenden hohen Kosten Abstand von der Planung genommen wurde. Aufgrund der steigenden Schülerzahlen müssten mittlerweile noch mehr Räume errichtet werden, die in der damaligen Überprüfung noch nicht mit eingeflossen sind.

 

Folglich ist eine Zusammenlegung der Hirschkampschule in Anbetracht der vorliegenden Optionen auf absehbare Zeit nicht umsetzbar. Damit eine hygienegerechte Mittagsausgabe auch an der Hirschkampschule erfolgen kann, ist eine Prüfung der einzelnen Standorte vorgenommen worden.

 

 

Bauvorhaben Hirschkampschule Zum Ravenhorst

 

Der einzügige Hauptstandort verfügt über vier Klassenräume, einen Computerraum, zwei Ganztagsräume, eine kleine Bücherei, eine Mensa mit Ausgabeküche und einen Gymnastik­raum. Die Anliegerwohnung ist vermietet und kann nicht freigezogen werden.

 

Eine Prüfung durch ein Architekturbüro hat ergeben, dass die derzeitige Mensa durch einen rd. 60 qm großen Anbau verlängert werden kann. Hierdurch kann die Küche angebaut werden, um den Bestand als Speiseraum zu nutzen. Weitere Räume wie eine Umkleide mit WC für die Küchenkräfte und notwendige Technik-/IT-Räume sind ebenfalls zu errichten.

 

Während der Bauphase kann die derzeitige Mensa nicht genutzt werden. Aus diesem Grund ist eine temporäre Essensausgabe im Gymnastikraum eingeplant, was den dortigen Schul-und Vereinssport unmöglich machen würde.

 

Die Brutto-Kosten betragen entsprechend  der  Berechnung des  Architekturbüros rd. 850.000 EUR Baukosten zzgl. 254.000 EUR Honorarkosten nach HOAI. Unter Beachtung eines Toleranzrahmens bezüglich der Kostenberechnung und der Indexsteigerung werden Gesamtkosten in Höhe von 1.316.000 EUR prognostiziert.

 

Die nun vorliegende Kostenberechnung des Anbaus entspricht ungefähr den Kosten der Mensaneubauten an der Roland-, der Jacobischule und der Kostenberechnung der Mensa an der Postwegschule mit deutlich größerem Bauvolumen.

 

Zwar entstehen geringere neue Flächen, jedoch fallen im Gegensatz zu den genannten Baumaßnahmen höhere Kosten an anderen Stellen an.

 

  1. Anhand der durchgeführten Luftbildauswertung wurden bereits 2 konkrete Verdachts­stellen für Kampfmittel auf dem Baufeld ermittelt, was zu einem erhöhten Aufwand bei den Bodenarbeiten führen wird.
  2. Die Baustellenzufahrt wird im Vergleich zu den anderen Standorten teurer, da ein Weg hinter dem Bestandsgebäude temporär errichtet wird. Nach Fertigstellung der Baumaßnahme ist die Fläche wiederaufzubereiten. Hierdurch wird aber eine Zufahrt über den Schulhof vermieden.
  3.                Der Mensabetrieb wird, wie oben bereits erwähnt, verlagert.
  4. Eine Gründung erfolgt am Bestand. Somit ist das Fundament abschnittsweise bis zu einer Tiefe von ca. 1,5 m zu unterfangen.
  5. Die Elektroverteilung ist zu erneuern, da die elektrische Versorgung des Gesamt­standortes nach der Vergrößerung nicht mehr ausreicht. Die bestehende Hauptver­teilung ist zu erneuern.

 

  1. Die bestehenden Abwasserleitungen sind beschädigt und müssen erneuert werden. Im Zuge des Einbaus zusätzlicher Leitungen kann diese Sanierung, die in den Kosten miteinberechnet wurde, vorgenommen werden.
  2.                Beim Innenausbau werden auch die angrenzenden Bestandsflächen saniert.
  3. Allgemein ist festzustellen, dass kleiner neu zu erstellende Flächen höhere Kosten / qm erzeugen als größere Gebäude.

 

Die Errichtung eines Mensaneubaus entsprechend der Postwegschule würde allein unter Beachtung der steigenden Bauindexkosten zu höheren Kosten führen. Die Kostenpunkte „e“ und „f“ wären auch bei einem separaten Neubau auf dem Schulhof zu berücksichtigen. Ebenso ist zu beachten, dass die Außenspielfläche in diesem Zuge reduziert werden würde.

 

Eine Prüfung eines gänzlichen Neubaus auf dem Schulhof und damit der Neubeginn der Planung für den Standort Ravenhorst verzögert das Projekt um mindestens ein weiteres Jahr.

 

Eine Finanzierung über das Förderprogramm zum Ausbau der Ganztagsbetreuung wird angestrebt.

 

 

Bauvorhaben Hirschkampschule Walsumermark

 

Am zweizügigen Nebenstandort ist eine 50 qm große Mensa inkl. Ausgabeküche in Betrieb. Um mehr Kinder in der Mittagspause versorgen zu können, wird der angrenzende Be­treuungsraum als weiterer Speiseraum genutzt.

 

Wie am Hauptstandort kann am OGS-Gebäude angebaut werden, um die Mensa zu ver­größern. Ein rd. 119 qm großer Anbau soll die Küche mit entsprechenden Nebenräumen, die notwendigen Technik- und IT-Räume beinhalten. Darüber hinaus soll die Dachfläche des Bestands saniert werden.

 

Die Brutto-Kosten  betragen  entsprechend der  Berechnung  des  Architekturbüros 1.325.000 EUR Baukosten zzgl. 397.500 EUR Honorarkosten nach HOAI. Unter Beachtung eines Toleranzrahmens bezüglich der Kostenberechnung und der Indexsteigerung werden Gesamtkosten in Höhe von 2.055.000 EUR prognostiziert.

 

Eine Umsetzung wird empfohlen, um spätestens zum Start des rechtlichen Anspruchs auf einen Ganztagsplatz eine hygienegerechte Mensa an der Hirschkampschule vorzuhalten. Eine Finanzierung über das KInvFöG II ist vorgesehen.

 

 

Weitere Bedarfe Hirschkampschule Walsumermark

 

Im Rahmen der Prüfung der Zusammenlegung wurden die weiteren Raumbedarfe ermittelt. Hierbei wurde festgestellt, dass am Standort Walsumermark ein Erweiterungsbedarf besteht. Insbesondere fehlen der Schule Verwaltungsräume (1 Büro, 1 Sekretariat, Lehrerzimmer), eine Bücherei, ein Differenzierungsraum und 2 Mehrzweckräume zur freien pädagogischen Nutzung.

Da das Schulgelände begrenzt ist, kann der Bedarf sichergestellt werden, wenn der sog. Altbau 2 mit zwei Klassenräumen abgerissen wird. Von der Stelle ausgehend könnte ein größeres Gebäude (siehe Entwurf) errichtet werden. Eine Umsetzung könnte erst nach der Fertigstellung der Mensa erfolgen, da auf dem Schulgelände keine zwei Baumaßnahmen zeitgleich erfolgen können.

 

Aus diesem Grund müssen diese Pläne vorerst zurückgestellt werden. Eine Fortführung der Planung kann zeitgleich zur Bauphase der Mensa erfolgen.

 

 

Übersicht ausstehende Mensa-Bauprojekte

 

Nach Kostensteigerungen bei den laufenden Maßnahmen des KInvFöG II stehen noch rd. 1,8 Mio. EUR zur Verfügung. Förderfähig sind für die Baumaßnahme an der Hirschkamp­schule, Dependance Walsumermark, die Baukosten ohne die Planungsleistungen nach HOAI. Somit ist eine Finanzierung über das KInvFöG II möglich. Die Finanzmittel sind nach der Umsetzung erschöpft. Die Mittel aus der „Förderrichtlinie Ganztag“ stehen, wie oben geschildert, weiterhin zur Verfügung. Hier ist im ersten Schritt die Finanzierung der hier geschilderten Mensa Zum Ravenhorst vorgesehen.

 

Weitere Mensen fehlen dann noch an der Schwarze-Heide-Schule, der Wunderschule und der Grundschule Buschhausen.

 

Der Raumbedarf der Schwarze-Heide-Schule überschreitet die Errichtung einer Mensa, so dass daneben weitere Räume errichtet werden müssen. Da das Schulgelände sehr beengt ist, wurde eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben. Diese hat ergeben, dass ein Erweiterungsneubau an der Roßbachstraße auf dem nebenliegenden Spielplatz möglich wäre. Ausschreibungsunterlagen für die Fachplaner sind in Vorbereitung.

 

Quartiersbezogen für die Schwarze-Heide und Buschhausen ist die Priorität durch die Fachverwaltung auf die Grundschule Buschhausen gelegt worden. Eine Zusammenlegung am Standort Friesenstraße befindet sich in der weiteren Planung. Erste Entwürfe des Architekturbüros befinden sich in der Abstimmung.

 

An der Wunderschule besteht ein Erweiterungsbedarf auf dem Ganztagsgelände. Nach der nun erfolgten Klärung der planungsrechtlichen Möglichkeiten sind - wie an der Schwarze-Heide-Schule - die Ausschreibungsunterlagen für die Fachplaner in der Vorbereitung.

 

 

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