01.07.2024 - 40 Errichtung von Anbauten zur Erweiterung der Men...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Diese Verwaltungsvorlage ist im Schulausschuss und im HFA einstimmig zustimmend vorberaten und in der Bezirksvertretung Sterkrade angehört worden, teilt OB Schranz mit.

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Beschluss

Der Rat der Stadt – mit Beteiligung des Oberbürgermeisters – fasst einstimmig folgende Beschlüsse:

 

“Der Rat der Stadt beschließt

 

  1. die Errichtung eines Anbaus zur Mensaerweiterung an der Hirschkampschule, Zum Ravenhorst, mit einem Kostenvolumen in Höhe von voraussichtlich 1.316.000 EUR im Rahmen des Förderprogramms zum Ausbau der Ganztagsbetreuung von Grundschul­kindern des Landes Nordrhein-Westfalen (Förderrichtlinie Ganztagsausbau);

 

  1. die Errichtung eines Anbaus zur Mensaerweiterung an der Hirschkampschule, Wal­sumermark, mit einem Kostenvolumen in Höhe von voraussichtlich 2.055.000 EUR im Rahmen des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes, Kapitel 2 (KInvFöG II);

 

Finanzielle Mittel sind bislang wie folgt im investiven Haushalt angemeldet worden:

 

Finanzstelle 330003010100518 – Hirschkampschule Ravenhorst

 

 HH 2024 HH 2025    HH 2026 HH 2027

7851.00

Auszahlungen für Hochbaumaßnahmen

375.000

  575.000

  50.000

 

7851.01

Auszahlungen für

Ing.-Leist. Hochbau

100.000

  77.000

 

 

 

Finanzstelle 330003010100525 – KIF II Hirschkampschule Walsumermark

 

 HH 2024 HH 2025 HH 2026 HH 2027

7851.00

Auszahlungen für Hochbaumaßnahmen

      375.000

     950.000

    120.000

 

7851.01

Auszahlungen für Ing.-Leist. Hochbau

      150.000

      75.000

     15.000

 

 

Da zum Zeitpunkt der Anmeldung der Haushaltsjahre 2024 ff. noch keine Kostenberech­nungen und damit kein Ratsbeschluss vorlag, wurden vorerst nur die jeweiligen Kosten­schätzungen veranschlagt, zumal ein naher Baubeginn prognostiziert wurde. Die Haushalts­mittel sind im Hinblick auf den Mittelabfluss in 2024 nach derzeitigem Stand auskömmlich.

 

Eine Anpassung der Haushaltsansätze hinsichtlich der Kostenberechnung erfolgt im Rahmen des Haushaltsanmeldeverfahrens 2025 ff. auf die Haushaltsjahre 2025 bis 2027.“