Beschlussvorlage - B/17/5385
Grunddaten
- Betreff:
-
Genehmigung von überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen im Produktbereich 03 –Schulträgeraufgaben für Ganztagsschulen im Primarbereich; Hier: Offener Ganztag – Erhöhung des kommunalen Eigenanteils ab dem 01.08.2024 sowie Erhöhung der Zahlungen für die Küchenkräfte
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Schule
- Bearbeitung:
- Torben Schuster
- Verantwortung:
- Frau Barzel, Herr Schmidt, Herr Tsalastras, Herr Schranz
- Konsequenzen:
- Drucksache hat finanzielle Konsequenzen (siehe Sachverhalt); Drucksache hat keine klimatischen Konsequenzen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Schulausschuss
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Vorberatung
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13.06.2024
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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24.06.2024
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Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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01.07.2024
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Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Oberhausen beschließt:
- den kommunalen Eigenanteil für die Durchführung des Ganztagsangebotes Primarstufe ab dem 01.08.2024 bis zum 31.07.2026 um 100 und in Ausnahmefällen um 150 Euro/Kind/Jahr sowie die Zahlung für die Küchenkräfte von aktuell 200 Euro/Kind/Jahr um 5 % (plus jährliche Steigerungen in den Folgejahren von 2,5 %) zu erhöhen.
- die Bereitstellung der finanziellen Mehraufwendungen für 2024 in Höhe von ca. 366.950,00 EUR, in 2025 von ca. 826.120,00 EUR und in 2026 von ca. 501.795,00 EUR im Auftrag 330003010100 – Grundschulen, Kostenart 501900 – Aufwendungen für sonstige Beschäftige. Aufgrund möglicher Fluktuation bei der Anzahl der Schülerinnen und Schüler könnte es im weiteren Jahresverlauf zu einer weiteren Beantragung von finanziellen Mehraufwendungen für das Haushaltsjahr 2024 kommen.
Deckungsvorschlag: Keine Deckung, daher Verschlechterung des Ergebnisses der laufenden Verwaltungstätigkeit.
Sachverhalt
In seiner Sitzung am 11.12.2023 hat der Rat der Stadt auf Basis der Vorlage B/17/4289-01 eine Erhöhung der Aufwendungen für die Ganztagsangebote der Primarstufe beschlossen.
Die Stadt Oberhausen bietet an allen Grundschulen außerunterrichtliche Angebote des Offenen Ganztages gemäß § 9 Absatz 3 Schulgesetz (SchulG) als verpflichtende kommunale Aufgabe an. Mit der Durchführung sind mittels Kooperationsvereinbarungen die Maßnahmenträger AWO, Caritas, Die Kurbel, Kinderkosmos e.V. sowie der Verein zur Betreuung von Kindern der Hartmannschule e.V. beauftragt.
In 2023 fanden Gesprächsrunden mit den Trägervertretern statt, um die Durchführung der Angebote vor dem Hintergrund der Steigerungen in den Personal- und Sachkosten sicherzustellen. Hierbei wurden die in der o.g. Vorlage bewilligten Vorschläge für 2023 erarbeitet sowie weitere Gespräche für 2024 vereinbart.
Vor diesem Hintergrund und zur Sicherstellung des Ganztagsangebots Primarstufe an den Oberhausener Grundschulen bis zum Ganztagsanspruch 2026 werden folgende Erhöhungen der Aufwendungen für die Ganztagsträger notwendig:
- Erhöhung des kommunalen Eigenanteils pro Kind pro Jahr um 100 Euro ab 01.08.2024
- In begründeten und nachgewiesenen Ausnahmefällen Erhöhung des kommunalen Eigenanteils pro Kind pro Jahr um bis zu 150 Euro ab 01.08.2024
- Erhöhung des Anteils für Küchenkräfte/Sicherstellung der Mittagsverpflegung von derzeit 200 Euro pro Kind und Jahr auf 210 Euro pro Kind und Jahr für 2024 (5 % Steigerung) mit anschließender jährlicher Dynamisierung um 2,5 %
Im Schuljahr 2024/2025 wird es einen detaillierten Austausch zwischen dem Bereich 3-3/Schule und den Trägern des Offenen Ganztags zur Betrachtung der unterschiedlichen Betreuungsangebote und Abrechnungsmodalitäten an den einzelnen Schulstandorten mit dem Ziel der Harmonisierung und Schaffung einer Vergleichbarkeit geben.
Der Mehraufwand für die Jahre 2024 - 2026 auf Basis der aktuellen Anzahl der Schülerinnen und Schüler (6820) im Offenen Ganztag beträgt:
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2024 |
2025 |
2026 |
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Kommunaler Eigenanteil |
298.750,00 €
[+100 € für 5 Monate |
717.000,00 € [+100/150 €] |
418.250,00 €
[+100 € für 7 Monate |
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Küchenkräfte |
68.200,00 € [+ 5 %] |
109.120,00 € [+2,5 % Dynamisierung] |
83.545,00 € [+2,5 % Dynamisierung] |
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Gesamt |
366.950,00 € |
826.120,00 € |
501.795,00 € |
Für 2024 müssen die überplanmäßige Aufwendungen im Produktbereich 03 – Schulträgeraufgaben für das Haushaltsjahr 2024 im Auftrag 330003010100 – Grundschulen, Kostenart 501900 – Aufwendungen für sonstige Beschäftige in Höhe von 366.950,00 EUR zusätzlich bereitgestellt werden.
Die Mehrkosten für 2025 werden bei der Mittelanmeldung für das Haushaltsjahr 2025 für den Produktbereich 03 – Schulträgeraufgaben im Auftrag 330003010100 – Grundschulen, Kostenart 501900 – Aufwendungen für sonstige Beschäftige in Höhe von 826.120,00 EUR berücksichtigt.
Die Mehrkosten für 2026 werden bei der Mittelanmeldung für das Haushaltsjahr 2026 für den Produktbereich 03 – Schulträgeraufgaben im Auftrag 330003010100 – Grundschulen, Kostenart 501900 – Aufwendungen für sonstige Beschäftige in Höhe von 501.795,00 EUR berücksichtigt.
