Beschlussvorlage - B/17/5301
Grunddaten
- Betreff:
-
Zufahrtsregelung auf der Marktstraße in Alt-Oberhausen
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Mobilität
- Bearbeitung:
- Martina Schleuter
- Verantwortung:
- Frau Mauksch, Herr Dr. Palotz, Herr Tsalastras, Herr Schranz
- Konsequenzen:
- Drucksache hat finanzielle Konsequenzen (siehe Sachverhalt); Drucksache hat keine klimatischen Konsequenzen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Alt-Oberhausen
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Anhörung
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12.06.2024
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Geplant
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Umweltausschuss
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Kenntnisnahme
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19.06.2024
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Geplant
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Stadtplanungs- und Mobilitätsausschuss
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Vorberatung
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20.06.2024
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Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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01.07.2024
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Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt beschließt, dass auf der Marktstraße die Zufahrt von der Stöckmannstraße zur Goebenstraße mit versenkbaren Pollern geregelt wird (siehe Abbildung 6). An weiteren Knotenpunkten sollen Stilpfosten den Durchgangsverkehr auf der Marktstraße zwischen der Paul-Reusch-Straße und der Friedrich-Karl-Straße verhindern.
Hierfür entstehen Gesamtkosten in Höhe von ca. 100.000 Euro für die versenkbaren Poller. Hinzu kommen Kosten in Höhe von ca. 30.000 € für Stilpfosten und die erforderlichen Tiefbauarbeiten. Die Kosten für die Maßnahmen wurden nicht bei der Haushaltsanmeldung 2024 berücksichtigt.
Sofern sich durch etwaige Einsparungen, beispielsweise aufgrund von günstigeren Ausschreibungsergebnissen, oder durch notwendige Maßnahmenverschiebungen freies Investitionsbudget im Rahmen des Straßenbauprogrammes (Finanzstelle 560012010190000 – Straßenbauprogramm Gemeindestraßen, Finanzposition 785200 – Auszahlungen für Tiefbaumaßnahmen) ergibt, kann/soll die Zufahrtsregelung noch im Haushaltsjahr 2024 umgesetzt werden. Andernfalls werden die erforderlichen Haushaltsmittel im Rahmen der Haushaltsaufstellungen für das Jahr 2025 angemeldet.
Sachverhalt
Mit Beschluss im Rat der Stadt vom 13.11.2023 wurde die Verwaltung beauftragt, die Abschnitte der Marktstraße zwischen Stöckmannstraße und Goebenstraße sowie zwischen Goebenstraße und Paul-Reusch-Straße mit einem System zur Kontrolle der Zufahrt vor dem unberechtigten Befahren zu schützen. Mit dem Ziel, einen Lösungsvorschlag im Sinne der anliegenden Kaufmannschaft zu erarbeiten, wurde in der Sitzung „Ordnungspartnerschaft Innenstadt“ gemeinsam mit dem Ordnungsdezernenten Michael Jehn, dem kommunalen Ordnungsdienst, den Kaufleuten und der Polizei erste Hinweise diskutiert und festgehalten.
Die geplanten Maßnahmen sollen die Fußgängerzone der unteren Marktstraße von dem Autoverkehr entlasten und sie attraktiver für Fußgänger:innen, Radfahrer:innen sowie Gastronomie und Einzelhandel gestalten. Dabei soll das Stadtbild möglichst minimal beeinträchtigt werden, indem so wenig Poller wie nötig verwendet werden. Die Lieferzeiten für Fahrzeuge bis 7,5 Tonnen sind zwischen 06:00 Uhr und 11:00 Uhr sowie zwischen 20:00 Uhr und 22:00 Uhr festgelegt. In besonderen Fällen kann eine Ausnahmegenehmigung nach § 46 Straßenverkehrsordnung (StVO) erteilt werden, außerhalb der Ladezeiten in die Fußgängerzone einzufahren.
Zudem wurde die Verwaltung beauftragt, einen Finanzierungsvorschlag zu erarbeiten und den zuständigen Gremien vorzulegen.
Technische Umsetzung
Die bereits in Sterkrade und in Osterfeld installierten versenkbaren Poller werden automatisch gesteuert, um autorisierten Fahrzeugen die Zufahrt zu ermöglichen. Die Rettungsfahrzeuge nutzen dafür ihr bereits vorhandenes System (Weitbereichsleser) zur Absenkung der Poller. Polizeifahrzeuge, der kommunale Ordnungsdienst und einzelne Fahrzeuge der WBO Wirtschaftsbetriebe Oberhausen erhalten zur Freischaltung Transponder.
Nachdem ein zugangsberechtigtes Fahrzeug erfolgreich die Zufahrtskontrolle durchquert hat und keine Fahrzeuge die Induktionsschleifen vor und hinter den Pollern blockieren, sowie die festgelegte Absenkzeit abgelaufen ist, schaltet die Ampel auf Rot um, und die Poller fahren hoch.
Erfahrungen mit absenkbaren Pollern in Oberhausen
Die versenkbaren Poller in Osterfeld und in Sterkrade sind Teil des Konzeptes zur Reduzierung des unerwünschten motorisierten Verkehrs in den Fußgängerzonen der beiden Stadtteile. Die Poller wurden im Jahr 2023 installiert und sind seit dem Frühjahr 2024 in Betrieb.
Die versenkbaren Poller haben bereits vor ihrer Inbetriebnahme für einige Probleme gesorgt. Zum einen gab es mehrere Unfälle, bei denen Fahrzeuge gegen die Poller gefahren sind und diese beschädigt haben (siehe Abbildung 1). Zum anderen gab es viele Fragen und Anträge zur Durchfahrtsberechtigung von verschiedenen Gruppen, die die Fußgängerzone befahren wollen oder müssen, wie zum Beispiel Handwerker, Lieferdienste, Anwohnende, Straßenreinigung oder Krankentransporte. Die Stadt Oberhausen kann dazu in begründeten Fällen eine Ausnahmegenehmigung nach § 46 der StVO erteilen.
Die versenkbaren Poller haben bei den durchfahrenden Verkehrsteilnehmenden noch keine Akzeptanz gefunden. Viele empfinden die Poller als unnötige Behinderung.
Abbildung 1: Beschädigter Poller (Quelle: eigene Darstellung)
Kosten für versenkbare Poller auf der Marktstraße
Die Marktstraße ist die Hauptgeschäftsstraße im Stadtbezirk Alt-Oberhausen. Sie erfuhr im Jahr 1996 eine umfassende Neupflasterung zu einem Kostenbetrag von 3,5 Millionen DM. Das Ziel war es, die Straße aufzuwerten und die Ästhetik und Funktionalität der Umgebung zu erhöhen. Für die Pflasterung wurden Natursteine aus verschiedenen Regionen verwendet. Dabei wurde zunächst der Unterbeton aufgetragen und anschließend die Natursteine mit flüssigem Steinkleber verklebt. Diese Methode macht die Entfernung und anschließende Neuverlegung des Pflasters äußerst aufwändig und verursacht hohe Kosten.
Auf der Marktstraße betragen die Kosten pro Querschnitt mindestens 100.000 € (für drei versenkbare Poller). Der Austausch beschädigter Poller, der aufgrund der bisherigen Erfahrungen in Osterfeld und in Sterkrade zu erwarten ist, kostet rund 10.000 € pro Pollersäule, je nach verursachtem Schaden. Generell sollen versenkbare Poller aufgrund ihrer vergleichsweise hohen Anschaffungs- und Unterhaltungskosten nur in Ausnahmefällen zum Einsatz kommen.
Handlungsempfehlung
Nachfolgend werden die geplanten Absperrmaßnahmen für die einzelnen Abschnitte beschrieben. Eine Übersicht der geplanten Absperrung ist in der Anlage als Plan dargestellt.
Goebenstraße/Paul-Reusch-Straße
Der Abschnitt zwischen Goebenstraße und Paul-Reusch-Straße erstreckt sich über ca. 30 Meter. Neben einem Spielplatz befindet sich auf der Ecke Paul-Reusch-Straße/Marktstraße eine Apotheke und das mittlerweile geschlossene P&C-Haus. Lieferverkehr findet nicht statt.
Die geringe Länge des Abschnittes erschwert die Installation von versenkbaren Pollern und den dazugehörigen Induktionsschleifen. Der Durchgangsverkehr kann jedoch durch feste Einbauten unterbunden werden (Abbildung 2). Der für Rettungswagen notwendige Zugang kann durch einzelne herausnehmbare Poller weiterhin sichergestellt werden.

Abbildung 2: links Zufahrt von der Paul-Reusch-Straße, rechts Zufahrt von der Goebenstraße (Quelle: eigene Darstellung)
Goebenstraße/Stöckmannstraße
Der Abschnitt von etwa 60 Metern Länge wird von Gastronomie und Einzelhandel dominiert. Insbesondere im nördlichen Bereich besteht ein hoher Anteil an Außengastronomie, die die Durchfahrt beeinträchtigt.
Im nordwestlichen und südöstlichen Bereich verlaufen Fernwärmeleitungen, die den Einbau von versenkbaren Pollern erheblich behindern. Zusätzlich gibt es im Bereich der Goebenstraße eine Vielzahl an weiteren Leitungen und Zugängen, die die Installation von absenkbaren Pollern wesentlich erschweren, weshalb Stilpfosten im östlichen Bereich des Abschnittes priorisiert werden sollten.
Es ist zu beachten, dass sich auf Höhe der Marktstraße 39 eine private Einfahrt befindet (Abbildung 3) und für Anwohnenden die Zufahrt weiterhin gewährleistet werden muss.
Abbildung 3: Einfahrt Marktstraße (Quelle: eigene Darstellung)
Die Stilpfosten sollten im südlichen Abschnitt erst hinter der Einfahrt installiert werden (Abbildung 4), während die Stilpfosten im nördlichen Bereich vor dem Cafe Extrablatt verbaut werden sollten (Abbildung 5)
Abbildung 4: Goebenstraße (Quelle: eigene Darstellung) Abbildung 5: Cafe Extrablatt (Quelle: eigene Darstellung)
Es bietet sich an, dass die Zufahrt mit versenkbaren Pollern an der Stöckmannstraße geregelt wird (Abbildung 6).
Abbildung 6: Stilpfosten (links) und absenkbare Poller (rechts), Stöckmannstraße (Quelle: eigene Darstellung)
Stöckmannstraße/Friedrich-Karl-Straße
Der Bereich zwischen Stöckmannstraße und Friedrich-Karl-Straße wird durch verschiedene Verkehre belastet und eignet sich daher ebenfalls für Maßnahmen zur Verkehrsreduzierung.
Der Bereich von der Stöckmannstraße bis zur Friedrich-Karl-Straße hat eine Länge von ungefähr 115 Metern und wird auf halber Strecke von der Christoph-Schlingensief-Straße und der Gutenbergstraße gekreuzt. Dort können Kraftfahrzeuge die Marktstraße aufgrund von Barrieren weder queren noch dort abbiegen.
Während sich im nordwestlichen Bereich gastronomische Angebote und verschiedene Geschäfte befinden, gibt es auf der gegenüberliegenden Seite ausschließlich die Fassade des Jobcenters, wodurch Platz für Durchgangsverkehr entsteht.
Die Herz-Jesus-Kirche und der Altmarkt prägen den östlichen Bereich. Dort entsteht ein Großteil des Verkehrs durch die Parkplatzsuche. Fahrer:innen, die an der Stöckmannstraße im Bereich des Altmarktes keine Parkmöglichkeit finden, biegen teilweise in die Marktstraße ab und parken in der Fußgängerzone (Abbildung 7).
Abbildung 7: Fußgängerzone Marktstraße am Altmarkt
Feste Einbauten bewirken eine starke Reduzierung der Verkehre zwischen Stöckmannstraße und Friederich-Karl-Straße (Abbildung 8).
Abbildung 8: Stöckmannstraße in Richtung Altmarkt (Quelle: eigene Darstellung)
Der Einsatz von versenkbaren Pollern an der Friedrich-Karl-Straße kann zu einem Rückstau führen, der die Verkehrssicherheit des Knotenpunktes negativ beeinträchtigen würde. Daher sollten dort vorerst keine Poller installiert werden, wodurch Lieferfahrzeuge weiterhin von der Friedrich-Karl-Straße aus zufahren können. Es sollte zunächst abgewartet werden, ob das Absperren durch Stilpfosten an der Stöckmannstraße die Situation verbessert. Falls dies nicht der Fall ist, kann nachträglich über den Einbau von versenkbaren Pollern an der Friedrich-Karl-Straße beratschlagt werden.
Zusätzlich ist es notwendig, dass Fahrzeuge den Altmarkt nicht als Abkürzung nutzen können und daher erforderliche Maßnahmen getroffen werden (Abbildung 9).
Abbildung 9: notwendige Stilpfosten am Altmarkt (Quelle: eigene Darstellung
Die Maßnahmen müssen mit dem vorbeugenden Brandschutz abgestimmt werden und nach der Evaluationsphase von einem Jahr wird geprüft, ob auf weiteren Bereichen der Marktstraße Maßnahmen gegen das unberechtigte Befahren ergriffen werden sollen.
Die für die Zugangskontrolle eingesetzten Stilpfosten sind als Übergangslösung gedacht und sollen im Zuge der Neugestaltung der Marktstraße durch gestalterische Ansätze (Abbildung 10 und Abbildung 11) für die Kennzeichnung der Befahrung ersetzt werden.<>Aufgrund der aktuellen Problemlage werden bis zur Umsetzung der Beschlussvorlage temporäre Betonblocksteine und herausnehmbare Poller zur Absperrung genutzt, die auch kurzfristig wieder entfernt werden können.
Abbildung 10: Beispielhafte Gestaltung mit verschiedenen Elementen (1) (Quelle: eigene Darstellung)
Abbildung 11: Beispielhafte Gestaltung mit verschiedenen Elementen (2) (Quelle: eigene Bearbeitung, Streetsmart)
Anlagen
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öffentlich
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342,9 kB
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