Beschlussvorlage - B/17/5226

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

  1. Der Rat der Stadt verzichtet hinsichtlich dieser Drucksache gemäß § 1 Absatz 7 der Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse des Rates und für die Oberbürgermeisterin/ den Oberbürgermeister der Stadt Oberhausen auf die Vorberatung durch Ausschüsse.

 

  1. Der Rat der Stadt beschließt den Kauf und die Aufstellung einer Raumzellenanlage mit 6 Klassenräumen am Freiherr-vom-Stein-Gymnasium mit einem Gesamtvolumen in Höhe von rund 2.062.500 EUR.

 

 Mittel sind wie folgt im investiven Haushalt 2024 angemeldet worden:

 Finanzstelle 330003010400141 – Freiherr-vom-Stein-Gymnasium

 

                                                    HH 2024           HH 2025         HH 2026         HH 2027

7831.00

Auszahlungen Erwerb bewegl.

Sachanlagen > 800 E

1.750.000

 

 

 

7851.00

Auszahlungen für

Hochbaumaßnahmen

   700.000

 

 

 

 

Im Haushalt 2024 sind zum Kauf für vier Klassenräume als Raumzellenanlage 653.000 EUR vorgesehen, so dass noch ein Budget in Höhe von 1.097.000 EUR zur Verfügung steht. Vom bisherigen Ansatz für Baukosten sind 266.500 EUR gebunden. Für die Planungskosten, den Abbruch der abgängigen Pavillons und die Erschließung der neuen Raumzellenanlage stehen in 2024 noch 433.500 EUR zur Verfügung.

Da zum Zeitpunkt der Anmeldung der Haushaltsjahre 2024 ff. noch keine Kostenberechnung und damit kein Ratsbeschluss vorlag, wurden vorerst nur Kostenannahmen für 2024 veranschlagt.

Die aktuellen Gesamtkosten gemäß Kostenschätzung in Höhe von 2.062.500 EUR liegen somit höher als der verfügbare Haushaltsansatz in Höhe von insgesamt 1.530.500 EUR. Der ausstehende Betrag von 532.000 EUR wird im Rahmen des Haushaltsanmeldeverfahrens 2025 eingestellt.

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Bezug

Drucksache-Nr.: M/17/4131-01 vom 09.11.2023

„Sachstand Schüler:innenzahlentwicklung für den Bereich Sekundarstufe I

 – Perspektiven schulorganisatorischer Maßnahmen“

 

Drucksache-Nr.: B/17/4071-01 vom 11.12.2023

„Kauf und Aufstellung von Raumzellenanlagen zum Schuljahr 2024/2025“

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Sachverhalt

Begründung

 

Ausgangslage

 

Im Sachbericht der Fachverwaltung mit der Drucksache-Nr.: M/17/4131-01 wurden die Be­darfe an Mehrklassen an verschiedenen Schulstandorten dargestellt.

 

In den vergangenen Jahren waren alle genannten Faktoren für die Schulentwicklungs­planung von enormer Unsicherheit/Schwankungen geprägt. So ist beispielsweise die Anzahl der Geburten in Oberhausen insgesamt gestiegen, es gibt weiterhin starken fluchtbedingten Zuzug, das Gymnasium wird wieder verstärkt angewählt, weniger Schüler:innen, die noch in Oberhausen eine Grundschule besuchten, gehen auf eine weiterführende Schule in einer Nachbarkommune über, da auch dort Schulplatzknappheit besteht. Hinzukommen noch Schüler:innen aus Förderschulen, die zukünftig inklusiv im Regelschulsystem unterrichtet werden möchten und sich dort anmelden werden.

 

Für die Mehrklassenbildung am Freiherr-vom-Stein-Gymnasium ist die Errichtung von zwei Klassenräumen (als Raumzellenanlage) zum Schuljahr 2024/2025 erforderlich.

 

Wie berichtet sind die Pavillons an der Wilhelmstraße neben dem Oberstufengebäude abgängig. Dies bedeutet einen kurzfristigen Verlust von acht Klassenräumen. Eine Standsicherheit wurde vorerst bis April 2024 garantiert, wonach eine erneute Beurteilung erfolgen muss.

 

Infolge dieses Ergebnisses ist der Bedarf am Freiherr-vom-Stein-Gymnasium auf zehn Klassenräume angestiegen, um den Verlust der beiden Pavillons (Raumzellenanlagen) aufzufangen und die Mehrklassenbildung sicherzustellen.

 

In einem ersten Schritt wurden im März 2024 vier Räume als zweigeschossige Raum­zellenanlage mit einem innenliegenden Treppenhaus auf dem Schulhof aufgestellt. Die Anschlüsse an das Schulsystem und der Innenausbau werden seitdem vorgenommen. Eine Inbetriebnahme ist im Mai 2024 vorgesehen.

 

 

Finanzübersicht und weitere Vorgehensweise

 

In der Zwischenzeit wurde - wie in der Vorlage mit der Drucksache-Nr.: B/17/4071-01 vom 11.12.2023 angekündigt - die Kostenschätzung für den Abriss der Pavillons und die dortige Errichtung von 6 Klassenräumen als Raumzellenanlage erstellt.

 

Die Kostenschätzung ist aufgeteilt auf den Kauf und die Baukosten der Raumzellenanlage und gibt neben den Abbruch- und Baukosten, die Planungsleistungen, die prognostizierte Indexsteigerung und einen Zuschlag aufgrund des Toleranzrahmens an:

 

 

Kostenart

        Kauf

Bau- & Abbruchskosten

Kauf/Baukosten

1.225.000 EUR

503.000 EUR

Indexsteigerung

61.250 EUR

25.150 EUR

Toleranzrahmen

122.500 EUR

100.600 EUR

Honorarkosten

 EUR

25.000 EUR

Kosten

1.408.750 EUR

653.750 EUR

 

 

Gesamtkosten                                                            2.062.500 EUR

 

 

Der Mehrbedarf aufgrund der erwarteten Indexsteigerung beruht auf der allgemeinen Kostensteigerung innerhalb des Zeitraums der Kostenschätzungserstellung bis zum Bau­beginn. Eine Indexsteigerung von 5 % wurde angenommen.

 

Zusätzlich wird bei beiden Maßnahmen ein Zuschlag aufgrund des sog. Toleranzrahmens eingerechnet. Dieser beinhaltet die gerichtlich akzeptierte, durchschnittliche Abweichung zwischen Kostenschätzung und Kostenfeststellung in Höhe von 30 % der Baukosten. Auf­grund der aktuellen Ausschreibungsergebnisse und Erfahrungen an verschiedenen Auf­bauten von Raumzellenanlagen wird beim Kauf ein Aufschlag von nur 10 % berücksichtigt und bei den Baukosten ein Toleranzrahmen von 20 % angenommen.

 

Die diesem Beschlussvorschlag zugrundeliegende Kostenberechnung konnte nicht mehr rechtzeitig für eine Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss am 06.05.2024 erstellt werden, so dass auf eine Einhaltung der Gremienfolge verzichtet werden musste, damit eine umgehende Weiterbearbeitung erfolgen kann.

 

Nach dem Ratsbeschluss im Mai 2024 werden nach Abstimmung mit der Schulverwaltung und Schulleitung die Ausschreibungsunterlagen für den Abbruch der Pavillons und der Errichtung der Raumzellen zusammengestellt und veröffentlicht. Eine Submission ist im Sommer 2024 denkbar. Nach erfolgtem Vergabebeschluss oder einer Dringlichkeits­entscheidung im Anschluss an das durchgeführte Vergabeverfahren kann die Beauftragung erfolgen und der Abbruch durchgeführt werden. Ungeachtet der noch unbekannten Lieferzeit ist ein Beginn der Abrissarbeiten der Pavillons in den Herbstferien im Oktober 2024 avisiert.

 

Je nach Ergebnis der neuerlichen Standfestigkeit, die zum Zeitpunkt der Erstellung der Vorlage noch nicht vorlag, kann der weniger betroffene rechte Pavillon noch bis zum Abriss genutzt werden. Nach dem Abriss der Pavillons, der Errichtung der neuen Fundamente und der Anpassung der Anschlussleitungen soll der Aufbau der Raumzellen ohne weitere zeitliche Verzögerung im Anschluss erfolgen.

 

Da die finalen Rechnungslegungen nach Fertigstellung und Abnahme erfolgen, wird davon ausgegangen, dass der ausstehende Betrag von 532.000 EUR, der durch den Haushalts­ansatz 2024 nicht gedeckt ist, erst in 2025 fällig wird. Konkrete Beträge können nach den Ausschreibungsverfahren und dem dann aufzustellenden konkreten Zeitplan gemacht werden.

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Anlagen

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