Beschlussvorlage - B/17/5324

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

 

Der Rat beschließt, dass die Verwaltung zukünftig freiwillig - anstelle der gesetzlich nicht mehr vorgesehenen Anliegerversammlung - eine offene Beteiligung im Online-Format durch­führen wird.

 

Die Durchführung und Moderation sowie der technische Support werden für die ersten Informationsveranstaltungen an ein externes, auf Digitalisierung spezialisierten Dienstleister Büro vergeben.

 

Haushaltsmittel im Jahr 2024 stehen wie folgt zur Verfügung:

 

Auftrag

Bezeichnung

Kostenart

Bezeichnung

2024

 

560012010190

 

Gemeindestraßen und sonstige öffentl. Ver­kehrsflächen

 

 

529152

 

 

Aufwendungen für Öffentlichkeitsarbeit

 

50.000 EUR

 

Reduzieren

Bezug

 

Vorlage B/17/0050-01 vom 14.12.2020

1. Straßen- und Wegekonzept der Stadt Oberhausen (jahresübergreifend)

2. Straßenbauprogramm 2021 Stadt Oberhausen

3. Umsetzung des Kanalbauprogramms 2021 durch die WBO Wirtschaftsbetriebe Ober­hausen GmbH

4. Beauftragung der WBO Wirtschaftsbetriebe Oberhausen GmbH

5. Beleuchtungsprogramm 2021 Stadt Oberhausen

 

Vorlage B/17/0408-01 und B/17/0949-01 vom 20.09.2021

Konzept zur Beteiligung von Anliegern nach § 8a Kommunalabgabengesetz (KAG) Nord­rhein-Westfalen (NRW)

 

Vorlage A/17/1086-01 vom 20.09.2021

Gemeinsamer Änderungsantrag der CDU-Fraktion und BOB im Rat gemäß § 4 der Geschäftsordnung zur Drucksachen-Nummer (B/17/0949-01): Konzept zur Beteiligung von Anliegern nach § 8a Kommunalabgabengesetz (KAG) Nordrhein-Westfalen (NRW)

 

Reduzieren

Sachverhalt

 

Mit der gesetzlichen Verpflichtung, durch die Einführung des § 8a KAG NRW, ein mittel­fristiges Straßen- und Wegekonzept zu erstellen und verbindliche Anliegerversammlungen bzw. alternative Beteiligungsverfahren durchführen zu müssen, waren neue Aufgaben durch die Verwaltung zu erfüllen. Darüber hat die Verwaltung im Rahmen der Beschlussvorlage zur Erstellung des Straßen- und Wegekonzeptes (B/17/0050-01) das erste Mal informiert. Des Weiteren war es erforderlich, Kriterien zur Einteilung der Baumaßnahmen festzulegen, um die Verfahren der verbindlichen Anliegerversammlung und der sog. Alternativen Verfahren bei geringfügigen Straßenbaumaßnahmen voneinander abzugrenzen (B/17/0949-01). Die damalige Praxis in Oberhausen, freiwillige Bürgerinformationsveranstaltungen bei einem Straßenvollausbau durchzuführen, erfüllte diesen neuen Anspruch nicht. Sowohl die Anzahl der Baumaßnahmen, für die ein Beteiligungsverfahren verpflichtend zu erfolgen hatte, als auch der Aufwand für die Vorbereitung und Durchführung der Beteiligungsverfahren selbst erhöhte sich.

 

Auf der Rechtsgrundlage des § 8a KAG NRW sowie auf der Beschlussvorlage des Rates (B/17/0949-01 bzw. A/17/1086-01) hat die Verwaltung von 2021 bis 2024 die Straßen- und Wegekonzepte jährlich fortgeschrieben sowie verbindliche Anliegerversammlungen und schriftliche Anhörungen durchgeführt.

 

Es wurden gemäß den in den Vorlagen B/17/0408-01 und B/17/0949-01 festgelegten Kri­terien zusätzlich drei alternative Beteiligungsverfahren durchgeführt. Bei diesen Anhörungen handelte es sich aufgrund des o. a. Ratsbeschlusses um geringfügige Ausbaumaßnahmen mit einem Beitragssatz von weniger als 3,00 € pro m² Grundstücksfläche, die nur auf reine Kanalbaumaßnahmen im sogenannten Inliner-Verfahren entfielen.

 

Rückwirkend zum 01.01.2024 hat der Landesgesetzgeber in NRW im März 2024 die Ände­rung des § 8a des Kommunalabgabengesetzes beschlossen, der vorher im Wesentlichen die Aufstellung eines Straßen- und Wegekonzeptes (Abs. 1), die Durchführung verbindlicher Anliegerversammlungen (Abs. 3) und die Möglichkeit alternativer Beteiligungsverfahren (Abs. 4) vorgesehen hatte.

 

Der neue § 8a enthält nunmehr keine Verpflichtung zur Durchführung der genannten Aufga­ben mehr, sondern bestimmt in Abs. 1 nur noch, dass das Land NRW den Gemeinden und Gemeindeverbänden diejenigen Beträge erstattet, die sie infolge des fortan geltenden Erhe­bungsverbots für Straßenausbaumaßnahmen nicht mehr erheben können.

 

Außerdem bestimmt die zusätzlich aufgenommene Übergangsvorschrift des § 26 in Abs. 2 KAG NRW, dass für die Erhebung von Beiträgen für Straßenausbaumaßnahmen, die von dem zuständigen Organ vor dem 1. Januar 2024 beschlossen wurden, dieses Gesetz in der bis zum 31. Dezember 2023 geltenden Fassung weitergilt.

 

Aufgrund dieser Gesetzesänderung wird es für die Verwaltung in Oberhausen noch zwei verschiedene Regelungen bei der Abrechnung von Straßenbaumaßnahmen geben:

 

  • für die zwischen dem 01.01.2018 und dem 31.12.2023 beschlossenen Maßnahmen, die zu 100 % vom Land gefördert werden, bei denen aber den Beitragspflichtigen gegen­über noch Beitragsbescheide mit kompletter Beitragsberechnung (aber über den Zahlbe­trag 0,00 €) erlassen werden und

 

  • für die nach dem 01.01.2024 beschlossenen Maßnahmen, für die fortan ein Beitrags­erhebungsverbot gilt und die direkt mit dem Land abzurechnen sind.

 

Für beide Gruppen von Maßnahmen wird ab dem 01.01.2024 beitragsrechtlich weder ein Straßen- und Wegekonzept, noch eine Form von Bürgerbeteiligung erforderlich. Maßnah­men, die vor dem 01.01.2018 beschlossen worden und bereits begonnen worden sind, für die also weiterhin ein Beitragserhebungsgebot gilt, sind nach derzeitigem Kenntnisstand in Oberhausen nicht mehr abzurechnen.

 

Erfahrungen mit den bisherigen Beteiligungsformaten

 

Die geplanten Baumaßnahmen mit ihren technischen, rechtlichen und wirtschaftlichen Grundlagen wurden in Anliegerversammlungen als Präsenzveranstaltung vorgestellt. Die Teilnahme beschränkte sich dabei ausschließlich auf die Eigentümer der betroffenen Anlie­gergrundstücke (Datenschutz).

 

Die Informationen der Verwaltung bezogen sich im Allgemeinen auf die

 

  • Begründung für den Ausbau des Kanals, bzw. der Straße,
  • den Umfang des geplanten Kanal-, bzw. Straßenausbaus,
  • die Kosten,
  • die Bauzeiten der geplanten Maßnahmen,
  • die notwendige Erhebung von Ausbaubeiträgen nach dem KAG NRW.

 

Bei den reinen Kanalbaumaßnahmen war die Resonanz sehr gering, da diese keine tiefgrei­fenden Auswirkungen auf den Verkehr in den jeweiligen Straßen auslösten.

 

Bei den Straßenbaumaßnahmen mit Neuaufteilungen, bzw. Veränderungen des Straßen­querschnitts (ggf. mit Begrünung des Straßenraums) wurden meist individuelle Wünsche geäußert, die anschließend nach den Versammlungen geprüft wurden und dort, wo sie reali­siert werden konnten, umgesetzt wurden.

 

Grundsätzliche Änderungen an der Planung wurden von Seiten der Anlieger - zumindest seit Übernahme der KAG-Kosten durch das Land - nicht gefordert. Ebenso gab es seit dem ge­nannten Zeitpunkt keine Zweifel an der Notwendigkeit und dem Umfang der geplanten Maß­nahmen.

 

Die Fragen und Antworten aus den Versammlungen wurden jeweils auch in einem Protokoll gesammelt und den Anliegern online zur Verfügung gestellt.

 

Der personelle Aufwand für die Durchführung der einzelnen Veranstaltungen war erheblich und zeitintensiv, die Ergebnisse waren dagegen überschaubar, wie die veröffentlichten Pro­tokolle zu den Veranstaltungen belegen.

 

In der Bilanz zeigt sich somit, dass bei dem hohen betriebenen organisatorischen Aufwand der Anliegerversammlungen die Effekte eher gering ausgefallen sind. Im Wesentlichen zielte das Interesse auf die persönliche finanzielle Betroffenheit der Anlieger (voraussichtliche Hö­he der Ausbaubeiträge) ab und nur bei den größeren Straßenbaumaßnahmen mit neuen Fahrbahnaufteilungen gab es Nachfragen zur Aufteilung und Gestaltung des Straßenraums. Hier stehen insbesondere die Themen der Parkraumaufteilung, die Begrünung der Straße und auch Geschwindigkeitsbeschränkungen im Fokus. Es wurden vereinzelnd Hinweise zum direkten Bereich vor der eigenen Immobilie eingebracht. In besonderen Einzelfällen wurden auf Wunsch einzelner Anwohner auch Ortstermine durchgeführt. Auch nach den Veranstal­tungen gab es noch Kontaktaufnahmen zur Verwaltung, die zeigen, dass sich die Bürgerin­nen und Bürger mit der Baumaßnahme beschäftigt haben.

 

Im Nachgang der Veranstaltung wurden die Hinweise und Änderungswünsche geprüft und nach Möglichkeit berücksichtigt. In der Praxis führte dies meist zu partiellen Anpassungen der vorgestellten Planung, soweit dies im Rahmen der geltenden Regelwerke und bestehen­den Anforderungen an den Straßenraum möglich war. Insgesamt gesehen, wurden die In­formationsangebote gut angenommen, die Anlieger haben sich mit Fragen eingebracht und über die anstehende Maßnahme informiert. Diese Angebote leisten einen Beitrag zur Erhö­hung der Akzeptanz vor Ort.

 

Die alternativen Beteiligungsverfahren hatten keine nennenswerte Resonanz auf Seiten der Anlieger zur Folge, weil nur sogenannte „Inliner-Maßnahmen“, bei denen lediglich der Stra­ßenkanal betroffen war, unter die Bagatellgrenze fielen und die zu zahlenden Beiträge durchschnittlich unter 500,00 € pro Anliegergrundstück blieben.

 

 

Zukünftige Beteiligung

 

Um zukünftig weiterhin allen betroffenen Anliegern und interessierten Gruppen aus Politik und Gesellschaft die Möglichkeit zu geben, sich über größere geplante Straßenbaumaß­nahmen zu informieren, schlägt die Verwaltung daher ein neues Beteiligungsverfahren auf freiwilliger Basis in digitaler Form vor.

 

Dieses soll bei Maßnahmen,

 

  • bei denen die Straße komplett erneuert wird oder
  • die gesamte Straßenaufteilung inkl. der Nebenanlagen verändert wird und
  • jeweils damit verbunden eine Neuaufteilung der Verkehrsfläche oder eine geänderte Ver­kehrsführung (z.B. Einbahnstraßenregelung, verkehrsberuhigter Bereich, neue Radver­kehrsführungen) geplant ist,
  • wesentliche Veränderungen am Straßenraum zugunsten einer Klimaanpassung (z.B. Straßenbegleitgrün, Ansätze der Schwammstadt) vorgenommen werden,

 

offen für alle Bürger durchgeführt werden.

 

Bei Maßnahmen von besonderem öffentlichen Interesse und hohem Eingriff in die Bestands­situation können breiter angelegte Beteiligungsformate zusätzlich durchgeführt werden. Neben gestiegenen Mobilitäts- und Versorgungsansprüchen an den öffentlichen Straßen­raum und gesetzlichen Grenzgrenzen zu Luft- und Lärmemissionen, gewinnt die Klimaan­passung deutlich an Bedeutung. Neben einer Verbesserung des Mikroklimas, gehören dazu auch Aufgaben des Regenwassermanagements. Je nach Maßnahmen ist hierzu auch die Kooperation mit den anliegenden Eigentümern möglich, z.B. zur Entkopplung von Dach­flächen zur Regenwasserbewirtschaftung. Darüber hinaus können lokale Akteure vernetzt werden, um beispielsweise Verständnis für unterschiedliche Flächenansprüche zu stärken und somit Zielkonflikte zu verringern. Geeignete Beteiligungsformate sind von Fall zu Fall zu entscheiden, geeignete Instrumente können neben Anliegerversammlungen auch Bege­hungen, Workshops oder virtuelle Modelle darstellen. Über die Beteiligung entscheidet der zuständige Fachbereich in Zusammenarbeit mit möglichen weiter beteiligten Fachstellen im Einzelfall.

 

Für alle anderen Baumaßnahmen (Kanalbaumaßnahmen, Fahrbahnerneuerungen, Fahr­bahnmarkierungen) erfolgt keine gesonderte vorherige Beteiligung. Hier wird die Wirt­schaftsbetriebe Oberhausen GmbH (WBO) im Rahmen ihrer sogenannten Bürgerinformation vor Baubeginn Informationsblätter an die betroffenen Anlieger verteilen.

 

Die Verwaltung lädt zukünftig durch Bekanntmachung in digitaler Form über die Homepage der Stadt Oberhausen und/oder Flyer-Verteilung an die betroffenen Anwohner zu einer On­line-Veranstaltung ein, in der nach der Präsentation der geplanten Ausbaumaßnahmen In­teressierte ihre Fragen und Anmerkungen nach Einsicht in die Pläne direkt an die Verwal­tung richten können. Diese können direkt beantwortet oder auch als Prüfauftrag im weiteren Dialog bearbeitet werden. Die Durchführung inkl. Moderation und der technische Support werden an einen geeigneten externen Dienstleister vergeben. Der Dienstleister hat dabei auf ein niederschwelliges technisches System zu achten. Nur wenn vermehrt ein analoges Ver­fahren nachgefragt würde, würden hybride Modelle unter Berücksichtigung des möglichen Mehraufwandes im Verhältnis geprüft. Bei vereinzelten Nachfragen können auch weiterhin Einzeltermine (z.B. vor Ort) durchgeführt werden.

 

Da oftmals betroffene Grundstückseigentümer gar nicht selbst am Ort der Maßnahme woh­nen und interessierte Anlieger aus Termingründen oder Mobilitätsproblemen nicht teilneh­men können, war bisher deren Teilnahme an den Präsenzveranstaltungen nicht gewähr­leistet. Interessierten Nichteigentümern und der Presse war die Teilnahme aus datenschutz­rechtlichen Gründen sogar verwehrt.

 

Das nunmehr angedachte Format soll sicherstellen, dass durch die digitale Form der Bür­gerbeteiligung zukünftig unabhängig von Zeit und Ort Interessierten Gelegenheit gegeben wird, eigene Ideen oder Bedenken zu äußern. Es können damit aufgrund der erhöhten Reichweite der Online-Beteiligung auch Bürgerinnen und Bürger erreicht werden, die wegen häuslicher Bindungen aus o. g. Gründen oder z. B. aufgrund von Pflege- oder Aufsichtsver­pflichtungen an Präsenzveranstaltungen nicht teilnehmen können. Da keinerlei Kostenbetei­ligung der Anlieger mehr erfolgt und die Refinanzierung direkt über die Förderbank des Lan­des vorgenommen wird, braucht insbesondere die bislang mit vielen Unwägbarkeiten ver­bundene Frage der voraussichtlichen Kosten der Maßnahme nicht mehr konkretisiert zu werden.

 

Positiv aus der dreijährigen Praxis waren auch die Fünf-Jahres-Planung mit der Aufstellung des Straßen- und Wegekonzepts und die Einholung der Durchführungsbeschlüsse für die konkreten Bauprogramme. Um die Planungssicherheit, den Überblick über Bauzeiten, die Koordination des Baustellenmanagements und die Transparenz zu bewahren, soll diese Vorgehensweise grundsätzlich beibehalten werden, d. h. ein Durchführungsbeschluss soll weiterhin eingeholt werden für

 

  • Kanalbaumaßnahmen (das gilt sowohl für einfache partielle Sanierungen mittels Schlauchverfahren bis hin zur Kompletterneuerung ganzer Kanalabschnitte),

 

  • Straßenbaumaßnahmen (das gilt von der einfachen Deckensanierung bis hin zum Voll­ausbau).

 

Die Anlieger können grundsätzlich über alle Maßnahmen Informationen über das Internet-Portal der Stadt Oberhausen abrufen (Link: https://www.oberhausen.de/de/index/rathaus/buergerbeteiligung/strassen-wegekonzept.php)

sowie über die politischen Beschlüsse im Ratsinformationssystem (Link: https://ratsinfo.oberhausen.de/).

 

Vor Baubeginn werden darüber hinaus die Haushalte durch die WBO mit einem Infoblatt über die bevorstehenden Bauarbeiten informiert.

 

Die Verwaltung steht unabhängig davon jedem Bürger für Ortstermine oder Einzelgespräche zur Verfügung. Für die Bürgerinnen und Bürger besteht somit die Möglichkeit, sich jederzeit mit ihren Fragen an die Verwaltung zu wenden.

 

Das Online-Format wurde bereits für die Information der Bürgerinnen und Bürger, z. B. durch die Deutsche Bahn oder für die Beteiligung in Genehmigungsverfahren durch die Bezirks­regierungen erprobt und hat sich aufgrund der Erfahrungen bewährt. Auch die Stadt Ober­hausen hat in der Zeit der COVID-Beschränkungen bereits Online-Veranstaltungen (z.B. in der Bauleitplanung) durchgeführt. Die Resonanz der Bürgerinnen und Bürger war durchweg positiv, ebenso wie bei den Online-Veranstaltungen der o. g. Vorhabenträger.

Loading...