Antragsvorlage - A/17/5116
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag der Fraktion Die Linke. Liste gem. § 2 der
Geschäftsordnung für den Rat der Stadt
hier: Schuleinzugsbereiche für Grundschulen
- Antragsteller/-in:
-
LINKE.LISTE Fraktion
Yusuf Karacelik
Angelika Glauch
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antragsvorlage
- Federführung:
- Politik
- Bearbeitung:
- Ratsgremien
- Verantwortung:
- LINKE.LISTE Fraktion, Yusuf Karacelik, Angelika Glauch
- Konsequenzen:
- Keine Angabe zu finanziellen Konsequenzen (Berichte od. Anträge); Keine Angabe zu klimatischen Konsequenzen (Berichte od. Anträge)
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Schulausschuss
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Beschlussfassung
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25.04.2024
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Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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13.05.2024
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Beschlussvorschlag
Der Schulausschuss/Rat der Stadt möge folgendes beschließen:
1. Ab dem Schuljahr 2025/2026 werden für die Oberhausener Grundschulen Schuleinzugsbereiche gemäß § 84 Schulgesetz NRW gebildet. Die Verwaltung wird beauftragt noch vor den Sommerferien eine Beschlussvorlage mit einer entsprechenden Satzung vorzulegen.
2. Bei der Zahl der zu bildenden Eingangsklassen an den Grundschulen zum Schuljahr 2025/2026 sowie für die folgenden Schuljahre wird die kommunale Klassenrichtzahl nach § 6a Absatz 2 der VO zu § 93 Abs. 2 SchulG zugrunde gelegt.
3. Bei der Verteilung der Klassen auf die einzelnen Grundschulen wird der Schulsozialindex berücksichtigt, indem an Schulen mit hoher Belastung kleinere Klassen gebildet werden.
Sachverhalt
Die aktuelle Rechtlage in NRW ermöglicht es den Schulträgern Schuleinzugsbereiche für die Grundschulen zu bilden. In § 84 (1) des Schulgesetzes NRW wird dazu die folgende Vorgabe gemacht:
„Für jede öffentliche Schule kann der Schulträger durch Satzung ein räumlich abgegrenztes Gebiet als Schuleinzugsbereich bilden. Eine Schule kann die Aufnahme einer Schülerin oder eines Schülers ablehnen, wenn sie oder er nicht im Schuleinzugsbereich wohnt und keinen wichtigen Grund für den Besuch der Schule darlegt.“
Während beispielsweise die Stadt Duisburg seit langem Gebrauch von dieser Regelung macht, verzichtet Oberhausen darauf. Das führt dazu, dass das Anmeldeverfahren für die Grundschulen seit mehreren Jahren kaum noch kalkulierbar ist. Obwohl bereits im Herbst die Anmeldungen stattfinden, liegen dem Schulausschuss bis zu den Osterferien nicht die Anmeldezahlen vor, so dass es praktisch keine politische Einflussmöglichkeit auf die Klassenbildung gibt. Im Ergebnis werden oftmals am Ende übergroße Klassen gebildet und im letzten Moment Verwaltungsvorlagen über Notlösungen vorgelegt, die Klassenmehrbildungen mit Hilfe von Containern vorsehen.
Es wäre für alle Beteiligten eine deutliche Verbesserung, wenn Schuleinzugsbereiche gebildet würden. Dann wären die SchülerInnenzahlen für jede Grundschule mit deutlich längerem Vorlauf kalkulierbar. Das verbessert die Planungsmöglichkeiten für die Stadt Oberhausen und für die Schulen.
Gleichzeitig könnte bei der Bildung von Schuleinzugsbereichen die Möglichkeit eröffnen so zu planen, dass die kommunale Klassenrichtzahl berücksichtigt wird und auf diese Weise kleinere Klassen gebildet werden können. Das jetzige Verfahren führt in der Konsequenz dazu, dass Oberhausen landesweit einen Spitzenplatz bei der Klassengröße an Grundschulen einnimmt. Es liegt im Interesse der zukünftigen Schülerinnen und Schüler, dass sich dies so schnell wie möglich ändert.
