Berichtsvorlage - M/17/5009

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Beratungsfolge

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Bezug

Drucksache- Nr. M/17/3262-01

Drucksache- Nr. M/17/1123-01

Drucksache- Nr. M/17/1717-01

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Sachverhalt

Auf die Drucksachen M/17/3262-01, M/17/1123-01 und M/17/1717-01 wird verwiesen.

Die Landesregierung NRW hat das Ziel, die ehrenamtlichen Menschen mit ihren Organisationen und Initiativen zu unterstützen und die Rahmenbedingungen für ihr Engagement zu verbessern. Deshalb startete die Landesregierung 2021 mit ersten Maßnahmen zur Umsetzung der Engagementstrategie. Hierzu gehört auch das Förderprogramm „2.000 x 1.000 Euro für das Engagement“.

Jährlich wird durch die Staatskanzlei NRW ein Förderschwerpunkt benannt. In 2023 war dies: „Zukunft gestalten- Nachhaltiges Engagement“.

Im Antragszeitraum 2023 (01.01. – 01.11.2023) wurden in Oberhausen 30 Anträge gestellt. Davon konnten 19 Anträge bewilligt werden; 11 wurden abgelehnt. Eine Auflistung aller Anträge ist als Tabelle zur Kenntnis angefügt. Folgende Anträge, die abgelehnt wurden, werden beispielhaft aufgelistet: Weihnachtsfeier für die Mitglieder des Vereins, mehrere Anträge von einer Organisation, Gedenkfeiern, Erstellung einer Website. Dort wo es möglich war, wurde auf andere Förderprogramm hingewiesen, die diese Aktionen fördern können. Das wurde von vielen Vereinen gerne genutzt.

Im Laufe des Jahres wurde zur Bewerbung des Förderprogramms eine Postkarte mit den Kerndaten des Programms versandt und in öffentlichen Gebäuden in Oberhausen ausgelegt. Zudem wurde das Programm in den Printmedien sowie über die social media Kanäle der Stadtverwaltung beworben.

Für 2024 hat die Staatskanzlei ein neues Motto ausgerufen: „Einsamkeit bekämpfen – Ehrenamt stärken“.  Genauere Einzelheiten zu dem Motto und was genau gefördert wird, wird bis zum Beginn des 2. Quartals 2024 mitgeteilt.

Förderfähig waren bisher z.B. Ausgaben für Verbrauchsgüter (Getränke usw.), Ausgaben für die Bewerbung der geplanten Aktion (z.B. Plakate oder Flyer), Mietkosten für einen Pavillon oder Arbeitsgeräte am Veranstaltungstag, Ausgaben für Arbeitsmittel (z.B. für Arbeitshandschuhe) oder auch Honorarkosten (z.B. für eine fachliche Beratung). Allgemeine Verwaltungsausgaben können nicht gefördert werden. Darunter sind diejenigen Ausgaben zu verstehen, die auch ohne das Projekt anfallen würden.

Die Anträge müssen weiterhin online über das Portal: www.engagementfoerderung.nrw gestellt werden.

 

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Anlagen

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