23.04.2024 - 5.1 Förderprogramm „2.000 x 1.000 Euro für das Enga...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Beratung

 Frau Grothe begrüßt, die Vielzahl von Projekten. Bedauert jedoch, dass das Geld nicht ausgeschöpft wurde. Frau Dander antwortet, dass leider die Richtlinien vorgeben, dass pro Einrichtung nur ein Antrag pro Jahr bewilligt werden darf, auch wenn innerhalb eines Trägers Einrichtungen mit unterschiedlichen Schwerpunkten Anträge stellen (Beispiel Lebenshilfe). Auf Nachfrage von Frau Grothe, ab wann die Antragstellung für die Förderperiode 2024 möglich ist, antwortet Frau Dander, dass der Start weiter unklar ist. Sobald der Termin bekannt ist, wird dieser den Geschäftsführenden der Fraktionen per Mail mitgeteilt. Auf mehrfache Nachfragen durch Frau Hoffmann und Frau Dander bei der Staatskanzlei wurde lediglich der Hinweis gegeben, dass mit Hochdruck daran gearbeitet werde. 

Herr Gadde bittet darum, eine weitere Spalte einzuführen, aus der die Gründe der Ablehnung ersichtlich seien.

Der Hinweis zur Erweiterung der Tabelle um die Spalte Ablehnungsgrund wird von Frau Dander für die kommende Förderperiode aufgenommen. Grundsätzlich kann festgehalten werden, dass von Seiten der Stelle Bürgerschaftliches Engagement Anträge nur aufgrund der vom Land vorgegebenen Richtlinien abgelehnt wurden.

Der Bezirksvertretung Osterfeld nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

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Anlagen zur Vorlage