06.05.2026 - 4.2.4 Gemeinsamer Flächennutzungsplan (GFNP) der Plan...

Beschluss:
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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Oberhausen beschließt gemäß den Vorgaben des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) jeweils in der geltenden Fassung die Änderung 59 E Holteyer Straße / Im Heimberge des Gemeinsamen Flächennutzungsplanes (GFNP) nach vorangegangener Prüfung und Entscheidung über die im Verfahren abgegebenen und in der Anlage aufgeführten Stellungnahmen.

Die Änderung besteht aus Plan, Textteil und beigefügter Begründung einschließlich Umweltbericht.

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Beschluss

Der Stadtplanungs- und Umweltausschuss berät die Drucksache B/18/0645 gegen die Stimme der Linke Liste-Fraktion mehrheitlich positiv vor.

 

Der Rat der Stadt Oberhausen beschließt gemäß den Vorgaben des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) jeweils in der geltenden Fassung die Änderung 59 E Holteyer Straße / Im Heimberge des Gemeinsamen Flächennutzungsplanes (GFNP) nach vorangegangener Prüfung und Entscheidung über die im Verfahren abgegebenen und in der Anlage aufgeführten Stellungnahmen.

Die Änderung besteht aus Plan, Textteil und beigefügter Begründung einschließlich Umweltbericht.

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen