13.06.2024 - 5.1 Beschluss eines „Gestaltungskonzeptes für die e...

Beschluss:
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Beschlussvorschlag

  1. Der Rat der Stadt beschließt das durch das Atelier Brückner, Stuttgart erarbeitete „Gestaltungskonzept für die ehemalige Synagoge Holten“ (Anlage 1) als städtebauliches Entwicklungskonzept im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr.11 BauGB.

 

Gesetzliche Grundlage: § 1 Abs. 6 Nr. 11 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20.12.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394).

 

  1. Der Rat der Stadt beschließt, folgende Satzung:

 

S A T Z U N G

 

gemäß § 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB über ein besonderes Vorkaufsrecht für Grundstücke im Bereich Bahnstraße und Mechthildisstraße in Oberhausen-Holten

 

Der Rat der Stadt hat aufgrund des § 25 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I, S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20.12.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394), in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV.NRW.1994, S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 13. April 2022 (GV. NRW. S. 490), dieses besondere Vorkaufsrecht als Satzung beschlossen:

 

 §1

 

Der Stadt Oberhausen steht in dem in § 2 näher bezeichneten Gebiet (Geltungsbereich) zur Sicherung einer geordneten, städtebaulichen Entwicklung ein besonderes Vorkaufsrecht nach § 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB zu. Städtebauliche Zielsetzung hinsichtlich des Verwendungszwecks der belegenen Grundstücke i.S.v. § 25 Abs. 2 Satz 2 BauGB ist die langfristige Sicherung, Erhaltung und stadträumliche sowie denkmalfachliche Einbindung und Inwertsetzung des Denkmals „ehemalige Synagoge Holten“ entsprechend des durch das Atelier Brückner, Stuttgart erarbeiteten „Gestaltungskonzeptes für die ehemalige Synagoge Holten“ in seiner jeweils als städtebauliches Entwicklungskonzept i.S.v. § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB durch den Rat der Stadt Oberhausen beschlossenen Fassung.

 

§2

 

Das Gebiet, in dem der Stadt Oberhausen das besondere Vorkaufsrecht nach § 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB zusteht, liegt in der Gemarkung Holten, Flur 1. Es umfasst die Flurstücke Nr. 2190, 2384, 2537, 2817, 2885, 2886, 3121 und 3123 in Gänze.

 

Ein Lageplan im Maßstab 1:1000 vom 16.01.2024 ist als Anlage 1 Bestandteil dieser Satzung.

 

§3

 

Die Satzung tritt am Tage nach der Bekanntmachung im Amtsblatt für die Stadt Oberhausen in Kraft.

 

Gesetzliche Grundlage: § 25 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I, S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20.12.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394).

 

  1. Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung eine operative Umsetzungsstrategie zur städtebaulichen Zielerreichung für die stadträumliche Einbindungsvariante „Option XL“ des „Gestaltungskonzeptes für die ehemalige Synagoge Holten“ zu erarbeiten.

Er beauftragt die Verwaltung in diesem Zusammenhang insbesondere zu prüfen,

 

  • wie und in welcher Form die über die „Option XL“ der städtebaulichen Einbindung vorgeschlagene Freiraumverbindung der Synagoge mit der benachbarten Kirche St. Johann über eine Parkanlage umsetzbar ist,
  • ob für die städtebauliche Zielerreichung zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung auch eine Änderung des Bebauungsplans Nr. 535 – Ortskern Holten – i.S.v. § 1 Abs. 3 BauGB erforderlich ist sowie
  • welche Synergien über das derzeit in Aufstellung befindliche „Integrierte Handlungskonzept „Perspektive Holten““ u.a. zur Akquise von Fördergeldern genutzt werden können.

Die Verwaltung ist angehalten die bisherigen freihändigen Ankaufsbemühungen der mit einem Satzungsvorkaufsrecht gemäß Beschlussvorschlag 2 belegten Grundstücke zu intensivieren.

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Beratung

Frau Priesmeyer vom Büro Atelier Brückner stellt in einer umfangreichen Präsentation das Gestaltungskonzept für die ehemalige Synagoge Holten mit Berücksichtigung der Historie des Projektes vor (siehe Anlage1 unter diesem TOP).

 

 

Auf Nachfrage von Herrn Bezirksbürgermeister Real nach der Größe des Veranstaltungsraumes teilt Frau Priesmeyer mit, dass die Gesamtfläche des Gebäudes ca. 130 m² beträgt. Der Veranstaltungsraum wird eine Fläche von unter 50 m² haben.

Herr Ingendoh bedankt sich für den umfangreichen Vortrag über die ehemalige Synagoge in Holten, die für ihn ein prägendes Element in Holten nach der Wiederherstellung werden wird. Herr Ingendoh zeigt sich auch sehr beeindruckt von der Idee des XL-Konzeptes. Die dort lebenden Menschen sind von dem Projekt zu überzeugen, damit die benötigten Grundstücke für die Umsetzung des XL-Konzeptes zu vernünftigen Preisen zur Verfügung gestellt werden.

Frau Priesmeyer weist auf die aktuell laufenden Gespräche hin, zu denen sie aber keine Informationen mitteilen kann.

Herr Cordes zeigt sich auch sehr erfreut über den gelungenen Vortrag und über die         Aufarbeitung der Geschichte der Synagoge.

Auf die Frage von Herrn Cordes nach der Finanzierung teilt Frau Priesmeyer mit, dass für dieses Projekt unterschiedliche Fördermittel beantragt worden sind. Über Details dazu hat Frau Priesmeyer aber keine Informationen. Baubeginn soll im Sommer 2025 sein. Die       Fertigstellung ist für ein Jahr später geplant.

Frau Pospiech geht kurz auf die möglichen Fördermittel ein, die zurzeit geprüft werden.

Wegen der fehlenden Unterlagen zum Aussehen des Frauenbalkons und der Thora-Nische in der Synagoge fragt Frau Dr. Schröer nach möglichen Zeitzeugen zur Unterstützung der Rekonstruktion.

Frau Pospiech verweist auf die Ortshistorikerin Frau Monika Elm, die sich umfangreich mit der Geschichte von Holten beschäftigt hat. Zur Synagoge selber liegen aber keine näheren Hinweise von Frau Elm vor.

Auf die Frage von Herrn Berndt nach den Kosten teilt Frau Priesmeyer mit, dass sich diese nach einer Kostenschätzung auf ca. 1,9 Millionen Euro für die Restaurierung belaufen.

Herr Bezirksbürgermeister Real bedankt sich noch einmal für den umfangreichen Bericht.

Die Bezirksvertretung Sterkrade vollzieht die Anhörung.

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen

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