14.06.2022 - 4 Fortschreibung des Einzelhandelskonzepts für di...

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Beratung

Herr Wickenfeld vom Gutachterbüro Stadt+Handel präsentiert die Inhalte des neunen Einzelhandelskonzepts. Die Präsentation wird der Niederschrift beigefügt. Das neue Konzept ist die Fortschreibung des Einzelhandelskonzepts von 2007 und verfolgt neue Zielsetzungen. Die Zentrenhierarchie des alten Konzeptes wird nicht mehr aufgegriffen. Jedoch ist nun ein Nahversorgungskonzept erstellt worden.

 

Frau Grothe meldet Beratungsbedarf an.

 

Herr Müller-Böhm fragt nach warum einige Standorte nicht mehr betrachtet werden und ob dies dann Restriktionen für die Neuansiedelung von Nahversorgern z.B. in Holten verursachen kann?

 

Herr Wickenfeld erläutert, dass ein Zentraler Versorgungsbereich gewisse Anforderungen erfüllen muss. Ist dies nicht der Fall werden vormals als Zentrale Versorgungsbereiche ausgewiesene Standorte im neunen Konzept nicht mehr aufgelistet. Ziel des Konzepts ist zudem nicht nur die Ausweisung von Zentralen Versorgungsbereichen, sondern eine flächendeckende Versorgung sicherzustellen, Dazu wurde das Nahversorgungskonzept entwickelt. Bezüglich des Standortes Holten sieht der Gutachter in den nächsten 5-10 Jahren keine Entwicklungsmöglichkeiten.

 

Herr Lenz spricht den Bezug zum Onlinehandel an und stellt die Frage, ob auch die Auswirkungen auf die Mobilität betrachtet wurden?

 

Herr Wickenfeld beschreibt, dass das Entwicklungspotenzial des stationären Handels dort gering ist, wo der Onlinehandel stark ist. Außerdem ist der Onlinehandel in einem Konzept kaum zu steuern.

 

Frau Wilts weist darauf hin, dass sich der Onlinehandel so schnell entwickelt, dass ein Einzelhandelskonzept engmaschiger erstellt werden sollte.

 

Herr Heinzen bittet darum die Abbildung der Erreichbarkeit von Nahversorgern der Niederschrift beizufügen.

 

Herr Real stellt zwei Fragen zum Begriff „vollmarktumfänglich gerecht" und dem Leitsatz 4 aus dem Konzept.

 

Herr Wickenfeld erklärt, dass „vollmarktumfänglich gerecht" bedeutet den Verbraucheranspruch zu erfüllen, der mittlerweile über einen höheren Flächenbedarf der Märkte abgebildet wird. Weiter erörtert er, dass der Leitsatz 4 nur auf nicht integrierte Lagen abzielt, wo keine weitere Stärkung des Standortes erfolgen soll.

 

Herr Kamps erkundigt sich nach dem Wegfall des Nahversorgungszentrums Heide und den Entwicklungsmöglichkeiten eines Netto an der Vestischen Straße.

 

Herr Wickenfeld erklärt, dass es in Heide aktuell keinen Entwicklungsspielraum für ein Nahversorgungszentrum gibt und somit der Nahversorgungsstandort Sterkrade als Positivstandort für die Versorgung angesehen wird. Dennoch bleibt die Notwendigkeit einer Einzelfallprüfung der Standorte bestehen.

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Beschluss

Der Ausschuss berät die Drucksache A/17/2098-01 ohne Votum vor.

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen