16.09.2019 - 2.1 Ansiedlung auf dem Stahlwerksgelände

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Beratung

Beig. Motschull berichtet, dass ein Gutachten vorliege, welches Decathlon die Einzelhandelsverträglichkeit bescheinige. Auf dieser Grundlage habe die Verwaltung am 04.07.2019 einen Bauvorbescheid zur Ansiedlung von Decathlon erteilt. Dieser wurde am 06.07.2019 den Städten Bottrop, Essen, Duisburg, Mülheim a. d. R., Gelsenkirchen sowie zwei Oberhausener Sportunternehmen zugestellt.

In dem Bauvorbescheid sei eine Rechtsbehelfsbelehrung eingefügt worden, da von einem Einvernehmen zum jetzigen Zeitpunkt nicht ausgegangen werden könne. Eine fehlende Rechtsbehelfsbelehrung hätte die Klagefrist auf ein Jahr erhöht. Gegen diesen Bauvorbescheid haben vier Städte und ein Unternehmen geklagt. Die Klagen wurden fristgerecht ohne Begründung eingereicht. Die klagenden Städte wollen mit einem eigenen Gutachten die Einzelhandelsverträglichkeit überprüfen lassen. Das gutachtliche Ergebnis werde entscheidend dafür sein, ob die Klage weiter verfolgt werde. Deshalb habe die Stadt Oberhausen ihre Klageabweisung ebenfalls noch nicht begründet.

Frau Stadtv. Bongers bittet um eine bildliche Darstellung in Form einer Karten- Übersicht, aus der hervorgeht, an welcher Stelle bereits Ansiedlungen auf dem Stahlwerksgelände entstanden und wo weitere geplant seien.

OB Schranz weist darauf hin, dass es die erbetene bildliche Darstellung bereits gebe. Diese werde als Anlage zu der heutigen Sitzung nachträglich veröffentlicht.

Stadtv. Karschti fragt nach der Bedeutung der Verzögerung für die Planung.

OB Schranz weist darauf hin, dass es um einen positiv beschiedenen Bauvorbescheid gehe und nicht um einen Bauantrag.

Beig. Motschull teilt ergänzend mit, dass dem Bauvorentscheid planungsrechtliche Erwägungen zugrunde liege. Nun solle es ein Gegengutachten geben. Ob es auch als solches zu bewerten sei, bleibt abzuwarten. Die Klage habe keine aufschiebende Wirkung. Dass der Investor ein entsprechendes Risiko eingehe und seine Planung zum jetzigen Zeitpunkt umsetzen werde, sei nicht zu erwarten.

Stadtv. Große Brömer interessiert, wie viele Klagen die Stadt Oberhausen gegen vergleichbare Ansiedlungen der Nachbarstädte eingereicht habe.

Beig. Motschull kann sich nicht erinnern, dass die Stadt Oberhausen in ähnlich gelagerten Fällen wie z. B. in Duisburg oder Essen Klage eingereicht habe.

OB Schranz macht abschließend darauf aufmerksam, dass sowohl die Größe als auch das zentren-relevante Sortiment  des Decathlon-Marktes in Herne über dem des in Oberhausen geplanten Marktes liege.

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Beschluss

Der Hauptausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

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Anlagen