11.06.2026 - 3 Naturschutzrechtliche Befreiung gem. § 67 BNatS...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Beratung

 

Reduzieren

Beschluss

Der Naturschutzbeirat fasst mit großer Mehrheit folgenden Beschluss:

 

Der Naturschutzbeirat stimmt der Erteilung einer naturschutzrechtlichen Befreiung gem. § 67 BNatSchG für die Gesamtplanung der Servicebetriebe Oberhausen im Rahmen der Änderung des Tiergeheges im Landschaftsschutzgebiet 1.2.13 „Kaisergarten“ zu und nimmt sein Widerspruchsrecht gemäß § 75 Abs.1 LNatSchG NRW nicht wahr.

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Reduzieren

Anlagen

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.oberhausen.de/to020?SILFDNR=1001164&TOLFDNR=1020267&selfaction=print