15.12.2025 - 5 Festsetzung der Grundsteuer-Hebesätze ab dem 01...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

1. Beig. und StK Tsalastras begründet, warum die rückwirkende Festsetzung der Hebesätze seitens der Verwaltung vorgeschlagen wird und berichtet zur aktuellen Rechtslage.

 

Es folgen Wortbeiträge von Stadtv. Noldus und 1. Beig. und StK Tsalastras.

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Beschluss

Der Rat der Stadt – mit Beteiligung des Oberbürgermeisters – fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

Der Rat der Stadt beschließt, bis spätestens zum 30.06.2026 über die hinsichtlich der rückwirkend ab 01.01.2026 geltenden Hebesätze der Grundsteuer A und B der Stadt Oberhausen und ggf. des ab 01.01.2025 rückwirkenden Hebesatzes der Grundsteuer B für Nichtwohngrundstücke zu entscheiden.