Beschlussvorlage - B/17/4196-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Stadtplanungs- und Mobilitätsausschuss stimmt dem Straßenausbau der K14 - Alstadener Straße - zwischen Obermeidericher Straße bis Bebelstraße zu.

 

Ein- und Auszahlungsbudget wurde in der Finanzplanung bei der Finanzstelle 560112010106700 – K14 Alstadener Straße wie folgt berücksichtigt:

 

Die Gesamtkosten für die Baumaßnahme betragen 6.487.850 EUR (brutto).

 

Auszahlungsbudget:

 

Finanz-

position

Bezeichnung

2024

2025

2026

2027

782100

Auszahlung für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden

16.510 EUR

0 EUR

0 EUR

0 EUR

785200

Auszahlungen für Tiefbaumaßnahmen

0 EUR

2.877.100 EUR

(VE 2024)

2.797.440 EUR

(VE 2024)

0 EUR

785240

Auszahlung für Tiefbaumaßnahmen IngLeist. WBO

268.530 EUR

402.800 EUR

125.470 EUR

0 EUR

 

Einzahlungsbudget:

 

Finanz-

position

Bezeichnung

2024

2025

2026

 

2027

681100

Investitionszuwendungen vom Land

0 EUR

809.361 EUR

1.214.042 EUR

404.681 EUR

681700

Investitionszuschüsse von privaten Unternehmen

0 EUR

0 EUR

1.062.070 EUR

0 EUR

 

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Konsequenzen

Bezug

 

B/16/3010-01, Durchführungsbeschluss Straßenbauprogramm 2018/2019 vom 27.11.2017

 

B/17/0050-01, Beschlussvorlage zum Straßen- und Wegekonzept 2021-2025 vom 14.12.2020

 

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine  [ ]

 

    ja   [X]

 

Die Baukosten für Kanal- und Straßenbau belaufen sich inkl. Verwaltungskosten auf ca. 6,48 Mio. EUR. Es werden ca. 1,45 Mio. EUR KAG-Beiträge erwartet. Etwa 1,06 Mio. EUR werden voraussichtlich durch die finanzielle Beteiligung der Leitungsbetreiber im Rahmen der geltenden Konzessionsverträge vereinnahmt.

 

Das Land Nordrhein-Westfalen beabsichtigt, eine Änderung des Kommunalabgabengesetzes zu beschließen, mit der mit Wirkung vom 01.01.2024 für Straßenausbaumaßnahmen Straßenausbaubeiträge nicht mehr erhoben werden dürfen. Voraussetzung ist, dass die Straßenausbaumaßnahme von dem zuständigen Organ ab dem 1. Januar 2024 beschlossen wurde oder in Ermangelung eines gesonderten Beschlusses frühestens im Haushalt des Jahres 2024 steht. Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass das Land Nordrhein-Westfalen den Gemeinden und Gemeindeverbänden diejenigen Beträge erstattet, die sie infolge des Erhebungsverbots für die Erneuerung, Erweiterung oder Verbesserung von dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen, Wegen und Plätzen (Straßenausbaumaßnahmen) nicht mehr erheben können.

 

Für die zuwendungsfähigen Ausgaben in Höhe von 3,23 Mio. EUR wird eine 75% Förderung (2,43 Mio. EUR) nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz in Verbindung mit den Förderrichtlinien kommunaler Straßenbau des Land NRW beantragt. Im Falle einer Förderung könnte dadurch der Eigenanteil der Stadt auf etwa 1,54 Mio. EUR reduziert werden.

 

Im Rahmen der Veränderungsnachweisungen für den Haushalt 2024ff wurden die Gesamtauszahlungen/-einzahlungen sowie Verpflichtungsermächtigungsbudget zur Umsetzung der Maßnahme angepasst.

 

Auszahlungs-/ Einzahlungsbudget wurde in der Finanzplanung wie folgt berücksichtigt:

 

Finanzstelle 560112010106700 – K 14 Alstadener Straße,

 

Finanzposition 785200 ‑ Auszahlungen für Tiefbaumaßnahmen:

Gesamtauszahlungsbudget = 5.674.540 EUR (2025 = 2.877.100 EUR, 2026 = 2.797.440 EUR, sowie Verpflichtungsermächtigungen zu Lasten der Folgejahre in Höhe von 5.674.540 EUR, 2025 = 2.877.100  EUR, 2026 = 2.797.440 EUR),

 

Finanzposition 785240 – Auszahlungen für Tiefbaumaßnahmen Inge­nieurleistungen WBO: Gesamtauszahlungsbudget = ca. 796.800 EUR (2024 = 268.530 EUR, 2025 = 402.800 EUR, 2026 = 125.470 EUR,

 

Finanzposition 681100 – Investitionszuwendungen vom Land:

Gesamteinzahlungsbudget = 2.428.084 EUR (2025 = 809.361 EUR, 2026 = 1.214.042 EUR, 2027 = 404.681 EUR)

 

Finanzposition 681700 – Investitionszuschüsse von privaten Unternehmen: Gesamteinzahlungsbudget = 1.062.070 EUR (2026)

 

b) Sonstige

 

    Auswirkungen auf das Klima

 

    ja   [ ] (siehe Anlage Klimacheck)

 

    nein  [X] Begründung:

 

Die Erneuerungen der Alstadener Straße im besagten Abschnitt hat keine Auswirkungen auf den Verkehr und die daraus resultierenden Immissionen. Durch die geplanten Pflanzbeete werden zudem ökologische Akzente im Straßenraum gesetzt.

 

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Sachverhalt

Begründung

 

Die Alstadener Straße wurde im Straßenbauprogramm 2018/2019 am 27.11.2017 vom Rat der Stadt Oberhausen beschlossen.

 

Die Alstadener Straße (K14) ist Bestandteil des Netzes verkehrswichtiger Straßen in Oberhausen. Sie fungiert als innerörtliche Hauptverkehrsstraße sowie als verkehrswichtige Zubringerstraße zum überörtlichen Verkehrsnetz.

 

Die K 14 - Alstadener Straße - verläuft in Ost-West-Richtung und verbindet den Stadtteil Alstaden mit dem Oberhausener Stadtteil Oberhausen-Mitte, sowie mit dem Duisburger Stadtteil Meiderich. Mit der Anbindung am westlichen Ende an die L 452 - Duisburger Straße - dient sie in südwestlicher Richtung als wichtiger Zubringer für den überregionalen Verkehr mit den Autobahnen A3, A40 und A59 und in nordöstlicher Richtung als wichtige Verbindungsstrecke zum Oberhausener Centr.O und zu den nördlich gelegenen Oberhausener Stadtteilen.

 

Die Notwendigkeit des Vorhabens begründet sich vornehmlich in der Bedeutung des Straßenabschnittes für das Straßennetz der Stadt Oberhausen.

 

Der schlechte Zustand der Fahrbahn sowie Nebenanlagen und die fehlende Radverkehrsführung sind ebenfalls Gründe für die Notwendigkeit des Vorhabens. Eine zusätzliche Behinderung für eine sichere Führung des Radverkehrs stellt das wechselhafte und teilweise ungeordnete Parken auf dem Gehweg dar. Dadurch entstehen zusätzliche Engstellen, welche eine konfliktfreie Fuß- und Radverkehrsführung nur bedingt möglich machen. Um den aktuellen technischen Standards der Verkehrsführung gerecht zu werden, ist eine Neuaufteilung des Verkehrsraumes unbedingt erforderlich.

 

Aufgrund der derzeitigen Verkehrssituation und des schlechten baulichen Zustands des gesamten Streckenabschnittes ist es für die künftige Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer erforderlich, das geplante Vorhaben zeitnah umzusetzen.

 

Zudem ist die K14 - Alstadener Straße - im besagten Abschnitt Teil des Lärmaktionsplans 2017 der Stadt Oberhausen und wird dort unter der Nummer 48 als kurzfristige Maßnahme zur Fahrbahnsanierung mit lärmminderndem Asphalt geführt.

 

Die Fahrbahn wird mit einer Breite von 7,00 m – 9,75 m ausgebildet, um dem vorhandenen Bus-Begegnungsverkehr gerecht zu werden und zusätzlich einen Schutzstreifen für Radfahrer im Straßenraum integrieren zu können. Der Schutzstreifen hat eine Mindestbreite von 1,50 m. In Bereichen mit angrenzendem Längsparkstreifen wird die Breite des Schutzstreifens auf 1,25 m reduziert. Zusätzlich wird ein Sicherheitstrennstreifen mit einer Breite von 0,50 m zwischen dem Schutzstreifen und dem Parkstreifen markiert.

 

Im Bereich des Bauanfangs und des Bauendes hat der Schutzstreifen aufgrund der geringen Straßenraumbreite lediglich eine Breite von 1,25 m.

 

Die Gehwege werden normgerecht dimensioniert und mit einer Mindestbreite von 1,80 m ausgeführt. Am Beginn und am Ende der Baustrecke weisen die Gehwege, aufgrund der vorhandenen Bebauung, punktuell Breiten von ca. 1,50 m auf. In Bezug zur Drucksache A/16/5802-01 – Verwendung von Sickerpflaster (Antrag der CDU-Fraktion) vom 22.06.2020 wurde im Rahmen des Baugrundgutachtens geprüft, ob die Möglichkeit besteht, das anfallende Niederschlagswasser der Gehwege teilweise versickern zu lassen. Aufgrund der Auffüllungen im Baugrund ist eine Versickerung aus umwelttechnischer Sicht jedoch nicht zulässig. Die Längsstellplätze entlang des Streckenabschnittes werden als Parkbuchten in Pflasterbauweise ausgeführt und mit einer Breite von 2,00 m hergestellt. In diesem Abschnitt der K14 - Alstadener Straße ist bisher halbseitiges Hochbordparken angeordnet, sodass derzeit schätzungsweise bis zu 195 Stellplätze zur Verfügung stehen. Durch den Um- und Ausbau der K14 - Alstadener Straße werden zukünftig 108 baulich abgegrenzte Längsstellplätze entstehen.

 

Verkehrsbelastung:

 

Die Verkehrsbelastung liegt derzeit bei etwa 6.100 Kfz/24h mit einem Schwerverkehrsanteil von ca. 5%. Durch den Ausbau der Alstadener Straße im besagten Abschnitt ist nicht damit zu rechnen, dass sich zukünftig diese Werte nennenswert verändern. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit bleibt nach dem Ausbau unverändert bei 50 km/h.

 

ÖPNV:

 

Die K14 - Alstadener Straße - wird derzeit von der Linie 143 (von Essen-Borbeck Bf. bis Oberhausen Fröbelplatz und Gegenrichtung) und dem NE3 (von Oberhausen Sterkrade Bf. bis Fröbelplatz) befahren. Die vorhandenen Haltepunkte (insgesamt 7 Stück) werden an den aktuell technischen Standard angepasst und zudem barrierefrei hergestellt.

 

Fuß- und Radverkehr:

 

Der Radverkehr wird in beiden Richtungen über Schutzstreifen mit einer Breite von 1,50 m auf der Fahrbahn geführt.

 

In Bereichen mit angrenzendem Längsparkstreifen wird die Breite des Schutzstreifens auf 1,25 m reduziert. Zusätzlich wird dort zwischen dem Schutzstreifen und dem Parkstreifen ein 0,50 m breiter Sicherheitstrennstreifen markiert, um den sogenannten „Dooring-Unfällen“ entgegenzuwirken. Die Trennung von Fuß- und Radverkehr hat zur Folge, dass dem Fußverkehr in den Nebenanlagen mehr Platz zur Verfügung steht und auch keine Konflikte mit Radfahrenden entstehen können. Der Radverkehr rückt ins Sichtfeld des motorisierten Verkehrs, was zu einer deutlichen Verbesserung der Sicherheit insbesondere bei Abbiegevorgängen führen wird.

 

Durch die Trennung von Fuß- und Radverkehr steht dem Fußverkehr mehr Raum zur Verfügung. Dies kommt auch mobilitätseingeschränkten Personen zugute.

 

Kreuzungen und Einmündungen werden mit taktilen Elementen zur besseren Orientierung von Menschen mit beeinträchtigtem Sehvermögen ausgestattet.

 

Verkehrssicherheit:

 

Die Sanierung der Fahrbahn führt durch Beseitigung von Schlaglöchern und Rissen zu einer allgemeinen Verbesserung der Verkehrssicherheit. Zusätzlich ist der neu aufgeteilte Verkehrsraum schneller begreifbar, da die Fahrbahn und die 108 Parkflächen baulich klar getrennt werden. Die Separierung der Radfahrenden vom Gehweg hat positive Auswirkungen auf den Fußverkehr. Die taktilen Elemente an den Querungsstellen und der Signalanlage im Bereich der Bebelstraße, sowie akustische Signalgeber erhöhen die Sicherheit für Menschen mit beeinträchtigtem Sehvermögen.

 

Die vorhandenen Fußgängerüberwege bei Station 0+320 und Station 0+570 bleiben erhalten und werden in gleicher Lage wiederhergestellt.

 

Umwelt:

 

Für die Umgestaltung der K14 - Alstadener Straße - müssen 15 Bäume gefällt werden. Nach dem Ausbau der K14 - Alstadener Straße - werden insgesamt 25 Pflanzbeete, teilweise mit Bäumen vorhanden sein, die über die gesamte Strecke verteilt sind. Im Bereich der Station 0+280 wird die vorhandene Grünfläche neugestaltet. Die vorhandenen Altglascontainer werden in die Brunostraße verlegt und als Unterflurcontainer ausgeführt. Der vorhandene Kleidercontainer wird zukünftig neben die Altglascontainer verortet.

 

Durchführung:

 

Die Maßnahme soll voraussichtlich 2025 mit dem Straßenbau beginnen. Insgesamt wird der Umbau etwa 24 Monate andauern. Der Baubeginn liegt in Abhängigkeit zu einer Kanalbaumaßnahme des Ruhrverbandes (Verlegung eines DN2000), die in Höhe der Hausnummern 111/113 die Alstadener Straße kreuzt. Zudem muss der Baubeginn im Rahmen des Baustellenmanagements mit anderen Baumaßnahmen und Sperrungen in der Region abgestimmt werden, welche zu Einschränkungen und Umleitungsverkehren im Gebiet führen. Hierzu zählt insbesondere die aktuelle Sperrung der A42 Brücke über den Rhein-Herne Kanal, da die Alstadener Straße als Kreisstraße eine wichtige Verbindungsfunktion zur A40 hat, welche als Alternativroute zur A42 genutzt wird. Im Rahmen des Baustellenmanagements müssen die weiteren Entwicklungen berücksichtigt werden und können eine Verschiebung des Baubeginns sinnvoll machen.

 

Bürgerbeteiligung:

 

Am 17. November 2022 fand eine verbindliche Anliegerversammlung im Sinne des § 8a Absatz 3 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NW) für die Baumaßnahme statt. Der eingeschränkte Teilnehmerkreis bestand aus den Anliegern / Erbbauberechtigten bzw. deren Vertretern. Im Rahmen dieser Versammlung wurden die geplanten Maßnahmen vorgestellt und beschrieben, sowie die finanziellen Auswirkungen (Abgaben gemäß Beitragssatzung) erläutert.

 

Die seinerzeit gültige Rechtslage sah vor, dass durch die Stadt Oberhausen für die KAG-Beiträge ein Antrag auf Förderung durch die KfW-Bank gestellt werden sollte. Damit hätten die Anlieger/innen zu 100% von ihren KAG-Beiträgen entlastet werden können. Eine Antragstellung sollte nach Abschluss und Abrechnung der Maßnahme auf Grundlage der tatsächlichen Kosten und unter Berücksichtigung der zum Zeitpunkt der Antragstellung geltenden Gesetze und Vorschriften erfolgen. Wie oben erwähnt beabsichtigt das Land Nordrhein-Westfalen eine Änderung des Kommunalabgabengesetzes zu beschließen, mit der mit Wirkung vom 01.01.2024 für Straßenausbaumaßnahmen Straßenausbaubeiträge nicht mehr erhoben werden dürfen. Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass das Land Nordrhein-Westfalen den Gemeinden und Gemeindeverbänden diejenigen Beträge erstattet, die sie infolge des Erhebungsverbots für die Erneuerung, Erweiterung oder Verbesserung von dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen, Wegen und Plätzen (Straßenausbaumaßnahmen) nicht mehr erheben können.

 

Im Anschluss an die Anlieger/innenversammlung wurden die Anregungen/Änderungswünsche geprüft und soweit möglich umgesetzt. Hierbei lag der Schwerpunkt zur Änderung der Planung darin, mehr Parkraum zu schaffen. Nach Prüfung der Planung hinsichtlich der Optimierung der Parkflächen konnten jedoch keine weiteren Parkflächen ermöglicht werden. Auch unter Berücksichtigung durch Einsparungen bei den geplanten Pflanzbeeten, kann kein weiterer Parkraum geschaffen werden, da Pflanzbeete im Verhältnis zu Parkflächen nur einen kleinen Platzbedarf haben.

 

Hinsichtlich der Verlagerung des geplanten Fußgängerüberweges hat die Prüfung ergeben, dass eine Verlegung in andere Straßenabschnitte der Alstadener Straße nicht möglich ist. Die Anlegung eines Fußgängerüberweges richtet sich insbesondere am Querungsbedarf von Fußgängern unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse.

 

Das Protokoll der Anliegerversammlung ist als Anlage beigefügt.

 

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Anlagen

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