Beschlussvorlage - B/17/3855-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Ausbau der Kettwiger Straße und der Werdener Straße
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Mobilität
- Bearbeitung:
- Angelika Böttcher
- Verantwortung:
- Mauksch
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Stadtplanungs- und Mobilitätsausschuss
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Beschlussfassung
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07.09.2023
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Erledigt
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Bezirksvertretung Alt-Oberhausen
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Kenntnisnahme
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13.09.2023
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Der Stadtplanungs- und Mobilitätsausschuss stimmt dem geplanten Ausbau der Kettwiger Straße und der Werdener Straße zu.
Die Gesamtkosten in Höhe von 1.993.000 € (brutto) stehen im Haushaltsjahr 2024 bei der
Finanzstelle 560012010190000 – Straßenbauprogramm Gemeindestraßen
Finanzposition 7852.00 – Auszahlungen für Tiefbaumaßnahmen
zur Verfügung.
Konsequenzen
Bezug
B/17/2754-02
Konsequenzen
a) Finanzielle
keine [ ]
ja [X ]
b) Sonstige
Auswirkungen auf das Klima
ja [ ] (siehe Anlage Klimacheck)
nein [X ] Begründung:
Die Erneuerungen der Kettwiger Straße und der Werdener Straße haben keine Auswirkungen auf den Verkehr und die daraus resultierenden Immissionen. Durch die geplanten Baumbeete werden ökologische Akzente im Straßenraum gesetzt.
Sachverhalt
Begründung
Im aktuellen Straßen und Wegekonzept 2023 – 2027 ist die Kettwiger Straße mit der laufenden Nummer 64 aufgeführt. Das Straßenbauprogramm 2023 wurde am 12.12.2022 vom Rat beschlossen. Die Werdener Straße ist im Abschnitt Nathlandstraße bis Frintroper Straße mit der laufenden Nummer 138 und im Abschnitt Frintroper Straße bis Mühlenstraße mit der laufenden Nummer 139 aufgeführt. Aufgrund der Lage und räumlichen Gegebenheiten werden die Kettwiger Straße und Werdener Straße als eine zusammenhängende Maßnahme betrachtet. Dabei ist der Abschnitt Stockstraße bis Ende der Kettwiger Straße und der Abschnitt Nathlandstraße bis Mühlenstraße der Werdener Straße als Vollausbau des investiven Straßenbaus vorgesehen.
Bei beiden Straßen handelt es sich um Wohnstraßen in einer Tempo 30 – Zone. Die Straßen sind durchgängig im Separationsprinzip ausgebaut und die erstmalige Herstellung erfolge vor einigen Jahrzenten. Die Querschnittsbreiten der Kettwiger Straße variieren zwischen ca. 5,50 m und 7,00 m. Die Werdener Straße weist nördlich der Frintroper Straße eine Querschnittsbreite von etwa 7,00 m auf. Südlich der Frintroper Straße liegt die Querschnittsbreite bei etwa 11,00 m. Der Bestand entspricht nicht mehr einer modernen Straßenplanung und ein Neuausbau ist aufgrund der Querschnittsbreiten nicht effektiv im Separationsprinzip umsetzbar. Während der Vorplanung sind mehrere Varianten geprüft worden. Ein erneuter Ausbau im Separationsprinzip wäre nur möglich in Verbindung mit einer Einbahnstraße oder dem Verlust von etwa der Hälfte an öffentlichen Parkständen.
Baulich sind keine öffentlichen Parkstände angelegt. Auf der Kettwiger Straße im Bereich Stockstraße bis Werdener Straße findet das Parken variierend am Fahrbahnrand statt. Im Bereich Werdener Straße bis zum Wendehammer wird vermehrt und trotz nicht vorhandener Anordnung auf dem Gehweg geparkt. Daraus resultierend ist der Gehweg mit einer Breite von etwa einem Meter nicht mehr nutzbar. Auf der Werdener Straße im Abschnitt Nathlandstraße bis Frintroper Straße findet das Parken variierend an den Fahrbahnrändern statt. Im Abschnitt Frintroper Straße bis Mühlenstraße parken die Fahrzeuge halbhochbord auf dem Gehweg, trotz nicht vorhandener Anordnung – es sollte am Fahrbahnrand geparkt werden.
Sowohl die Kettwiger Straße als auch die Werdener Straße weisen in allen Abschnitten starke Schäden im Bereich der Fahrbahn und der Nebenanlage vor. Aus diesen Schäden resultieren eine gestörte Wasserführung und eine teilweise eingeschränkte Nutzbarkeit der Gehwege. Im aktuellen Bestand befindet sich keine Bepflanzung im öffentlichen Straßenraum in allen Abschnitten.
Geringe Straßenquerschnitte, Parkverhalten und Schäden auf Fahrbahn und Nebenanlagen haben eine mangelhafte bis nicht vorhandene Barrierefreiheit zur Folge.
Die Ausbauplanungen der Kettwiger Straße und Werdener Straße werden bereits seit 2017 verfolgt. Seitdem haben bereits mehrere Beteiligungen der Anlieger:innen stattgefunden, in welchen Anregungen der Anlieger:innen eingebracht und aufgenommen wurden. Im Jahr 2018 wurde den Anlieger:innen durch die Verwaltung und die Wirtschaftsbetriebe Oberhausen (WBO) in einer Versammlung das Erfordernis des Straßenausbaus und die aktuellen Planungen erläutert. Zudem haben mehrere Ortstermine stattgefunden, in welchen die Stadtverwaltung und die Anlieger:innen im Dialog standen, um über den Ausbau der Straßen zu diskutieren. Vermehrt wurden Bedenken bzgl. der Art des Ausbaus und der Notwendigkeit geäußert. Auch während der Corona-Pandemie war die Stadtverwaltung daran interessiert den Kontakt zu den Anlieger:innen aufzunehmen und somit Rückmeldung zu verschiedenen Planungen zu bekommen. So hat im Jahr 2021 eine Online-Befragung stattgefunden, welche nur eine geringe Resonanz erzeugen konnte und somit nicht als repräsentativ betrachtet werden kann.
Auf der Grundlage der durchgeführten Anliegerbeteiligung wurde unter Berücksichtigung der Regelwerke und Ziele der Stadt Oberhausen eine Anpassung der Planungen im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten vorgenommen. Die überarbeiteten Planungen wurden in der verbindlichen Anliegerversammlung am 07.02.2023 für die Kettwiger Straße und am 15.02.2023 für die Werdener Straße vorgestellt und Bedenken bzw. Anregungen aufgenommen. Neben den anhaltenden Bedenken der Anlieger:innen gegen die Planung waren auch positive Anmerkungen und Befürwortungen zu verzeichnen. Ebenso konnten Missverständnisse bzgl. des Kanalzustandes geklärt werden. Im Nachgang zur Anliegerversammlung wurde noch ein weiterer Ortstermin mit Anlieger:innen durchgeführt, um einzelne Anregungen aufzunehmen.
Im Ergebnis hat seit 2017 eine stetige Entwicklung in der Planung stattgefunden, bei der die Bedürfnisse und Bedenken der Bürger und Anlieger im Rahmen der technischen Möglichkeiten aufgenommen worden sind.
In allen beschriebenen Abschnitten ist ein Straßenausbau als Mischverkehrsfläche vorgesehen. So ist ein optimaler Nutzen der vorhandenen Flächen möglich, wobei sowohl ökologische Aspekte, öffentliche Parkstände, Barrierefreiheit und Verkehrsberuhigung berücksichtigt werden können.
Die Anregungen, welche in den Versammlungen geäußert wurden, wurden möglichst berücksichtigt. So wurden einige öffentliche Parkstände von den Grundstückseinfahrten verrückt, sodass die Schleppkurven großzügiger ausfallen können. Es wurde sich geeinigt, dass die öffentlichen Parkstände nicht in Abschnitte für einzelne Fahrzeuge unterteilt und markiert werden, sondern in der Länge frei genutzt werden können. So können ggf. mehr Fahrzeuge bei gleichem Flächenbedarf abgestellt werden. Ebenso wurden einige Positionen der öffentlichen Grünflächen angepasst.
Sowohl die Kettwiger Straße als auch die Werdener Straße sollen als Mischverkehrsfläche ausgebaut werden. In dem Abschnitt Stockstraße bis Werdener Straße können so insgesamt 45 m öffentliche Parkstände und drei Pflanzbeete hergestellt werden. Die Anordnung ist versetzt und die Pflanzbeete werden vor den Parkflächen eingerichtet, sodass eine Reduzierung der Geschwindigkeit erzeugt wird. Zwischen den Parkständen und den Grundstücksgrenzen wird eine Breite von 1,20 m freigehalten, sodass ein Ein- und Aussteigen problemlos möglich ist und auch Fußgänger diesen Bereich noch nutzen können.
In dem Abschnitt Werdener Straße bis zum Wendehammer werden insgesamt 26 m öffentliche Parkstände hergestellt. Die räumlichen Gegebenheiten und der sehr geringe Straßenquerschnitt ermöglichen es nicht, dass die Parkstände versetzt angeordnet sind. Da es sich an dieser Stelle allerdings um eine Sackgasse handelt, ist nicht von erhöhten Geschwindigkeiten auszugehen.
Der Abschnitt Nathlandstraße bis Frintroper Straße wird fast baugleich wie der Abschnitt Stockstraße bis Werdener Straße hergestellt. Insgesamt entstehen dort 84 m öffentliche Parkfläche in Längsaufstellung und 5 Pflanzbeete. Baulich wird eine geradlinige Fahrweise unterbunden, sodass die Geschwindigkeit reduziert wird. Es werden 1,20 m zwischen den Parkständen / Pflanzbeeten und den Grundstücksgrenzen eingehalten.
Der Knotenpunkt zwischen Werdener Straße und Kettwiger Straße bietet mehr Fläche als die restlichen Abschnitte, sodass hier zwei größere Pflanzbeete, bzw. Baumscheiben hergestellt werden können. Des Weiteren sind 7 öffentliche Parkstände in Quer- und Längsaufstellung vorgesehen.
Die Werdener Straße im Abschnitt Frintroper Straße bis Mühlenstraße bietet einen breiteren Querschnitt von etwa 11 m. Somit ist möglich in diesem Abschnitt vermehrt Parkplätze in Schrägaufstellung anzuordnen. Diese erzeugen eine Versatzwirkung und reduzieren die Fahrgeschwindigkeit. So entstehen insgesamt 12 öffentliche Parkplätze in Schrägaufstellung und 133,5 m öffentliche Parkfläche in Längsaufstellung. 18 Pflanzbeete setzen ökologische Akzente und vermeiden eine geradlinige Verkehrsführung. Auch hier werden die Parkstände so angeordnet, dass sie i.d.R. mindestens 1,20 m Abstand zu den Grundstücksgrenzen einhalten. Dieser Abstand wird nur an vereinzelten Stellen unterschritten.
Die Kosten für den Straßenbau der Werdener Straße betragen 1.500.000 € (brutto) und für den Straßenbau der Kettwiger 493.000 € (brutto). Finanziert werden die Kosten über das Budget des Straßenbauprogramms Gemeindestraßen (Finanzstelle 560012010190000)
Die Maßnahme ist beitragspflichtig nach KAG.
Nach aktuellem KAG-Recht besteht die Aussicht auf Förderung der Anliegerbeiträge. Die Stadt Oberhausen wird dazu einen entsprechenden Zuschussantrag auf der Grundlage des umlagefähigen Aufwands stellen. Grundlage für die Förderung ist die Förderrichtlinie Straßenbaubeiträge, die zum 31.12.2026 außer Kraft tritt. Grundsätzlich besteht jedoch kein Rechtsanspruch auf Förderung.
Der umlagefähige Aufwand, der grundsätzlich durch die Grundstückeigentümer/innen zu tragen wäre, wird zurzeit auf 275.000 € (brutto) für die Kettwiger Straße und auf 965.000 € (brutto) für die Werdener Straße geschätzt. Die Straßenbaubeiträge werden derzeit zu 100 % als förderfähig eingestuft, so dass die Grundstückeigentümer/innen nach derzeitiger Sach- und Rechtslage vollständig entlastet werden.
Anlagen
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2
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552,5 kB
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(wie Dokument)
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645,4 kB
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