Beschlussvorlage - B/17/3600-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Stadtplanungs- und Mobilitätsausschuss beschließt die Durchführung der Kanal-/ Straßenbaumaßnahme Friedenstraße von Marktstraße bis Helmholtzstraße

 

Haushaltsmittel stehen bei der

 

Finanzstelle 560011030100000 – Kanalbauprogramm –

Finanzposition 785230 – AiB Tiefbaumaßnahmen WBO –

 

in Höhe von 330.000 EUR brutto zur Verfügung.

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Konsequenzen

Bezug

 

Kanalbauprogramm 2019: B/16/4224-01

Straßen- und Wegekonzept 2023 – 2027: B/17/2754-02

 

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

 keine [ ]

 

 ja [X ]

 

b) Sonstige

 

 Auswirkungen auf das Klima

 

 ja [ ] (siehe Anlage Klimacheck)

 

 nein [X ] Begründung:

 

 

Erneuerung

 

Durch die vorgesehene Maßnahme bestehen keine Auswirkungen auf das Klima, da keine zusätzliche Flächenversiegelung vorgesehen ist. Die Maßnahme hat auch keine unmittelbaren Auswirkungen auf das Klima in Bezug auf den Treibgas- oder CO2-Ausstoß. Durch die Maßnahme wird eine hydraulische Verbesserung des Kanalbetriebs erreicht.

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Sachverhalt

Begründung

 

Nach § 8a Abs. 3 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) ist die Gemeinde verpflichtet - soweit im Straßen- und Wegekonzept beitragspflichtige Straßenausbaumaßnahmen enthalten sind - frühzeitig eine Versammlung der von dem Vor­haben betroffenen Grundstückeigentümerinnen und -eigentümer (verbindliche Anliegerver­sammlung) durchzuführen.

 

Für alle nach § 8 KAG NRW beitragspflichtigen Baumaßnahmen ist vor deren Durchführung die Beschlussfassung in den zuständigen politischen Gremien der Stadt Oberhausen notwendig. Die Beschlussfassung erfolgt auf der Grundlage der Ergebnisse des Beteiligungsverfahrens.

 

Über das Ergebnis der verbindlichen Anliegerversammlung ist die Vertretung der Gemeinde vor Beschlussfassung über die Durchführung einer Straßenausbaumaßnahme zu informieren.

 

Die Versammlung für diese Baumaßnahme hat am 16.05.2023 erfolgreich stattgefunden. Den Grundstückeigentümerinnen und –eigentümern wurden die rechtlichen, technischen und wirtschaftlichen Gegebenheiten vorgestellt. Es konnten alle gestellten Fragen ausreichend beantwortet werden.

 

- Es wurde gefragt, wann der Förderantrag für die Anliegerbeiträge gestellt wird. Der Förderantrag für die Anliegerbeiträge wird nach Abschluss der Baumaßnahme und Vorliegen aller Rechnungen gestellt, da erst dann die Gesamtkosten feststehen.

 

- Es wurde auch die Frage gestellt, ob die Hausanschlüsse mit in Rechnung gestellt werden. Es werden ausschließlich die Kanalbaukosten in Rechnung gestellt.

 

Der Rat der Stadt Oberhausen hat die Verwaltung u. a. mit dem Beschluss über das Straßen- und Wegekonzept 2023 bis 2027 mit der Umsetzung der folgenden Baumaßnahme beauftragt:

 

Friedenstraße von Marktstraße bis Helmholtzstraße

(lfd. Nr. 327 des Straßen- und Wegekonzeptes)

 

In der Friedenstraße von Marktstraße bis Helmholtzstraße ist der Kanal zu erneuern. Diese Maßnahme wurde im Straßen- und Wegekonzept 2023-2027 beschlossen. Der Baubeginn soll im Frühjahr 2024 erfolgen.

 

Der heute vorhandene Kanal besteht aus Steinzeug. Der Bestandskanal wurde 1911 als Kreisprofil in der Nennweite DN 300 mit Sohltiefen zwischen ca. 2,40 m und ca. 3,10 m verlegt. Im Zuge der Grundlagenermittlung wurde ein Baugrundgutachten einschließlich einer Beurteilung der anstehenden Böden und Wiederherstellung der Straße erstellt. Die kameratechnischen und hydraulischen Untersuchungen des Kanals haben ergeben, dass aus hydraulischen und schadensbedingten Gründen die Erneuerung des Kanals erforderlich ist. Der Kanal wird in der Nennweite DN 300 Steinzeug erneuert. Durch die Kanalerneuerung wird die hydraulische Leistungsfähigkeit, Dichtheit, Standsicherheit und Betriebssicherheit des Kanalisationsnetzes verbessert.

 

Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt im Jahr 2024. Die geschätzten Baukosten betragen 330.000 EUR brutto.

 

Haushaltsmittel stehen bei der Finanzstelle 560011030100000 – Kanalbauprogramm –

Finanzposition 785230 – AiB Tiefbaumaßnahmen WBO – zur Verfügung.

 

In den Folgejahren werden umlagefähige KAG-Beiträge in Höhe von geschätzt 48.000 EUR brutto erwartet. Die Straßenbaubeiträge werden derzeit zu 100 % als förderfähig eingestuft, so dass die Grundstückseigentümer/innen nach derzeitiger Sach- und Rechtslage vollständig entlastet werden.

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