Beschlussvorlage - B/17/3489-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Durchführungsbeschluss der Kanalbaumaßnahme Norbertstraße von Kempkenstraße bis Oranienstraße.
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Mobilität
- Bearbeitung:
- Angelika Böttcher
- Verantwortung:
- Mauksch
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Sterkrade
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Anhörung
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01.06.2023
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Geplant
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Stadtplanungs- und Mobilitätsausschuss
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Beschlussfassung
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21.06.2023
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Der Stadtplanungs- und Mobilitätsausschuss beschließt die Durchführung der Kanalbaumaßnahme Norbertstraße von Kempkenstraße bis Oranienstraße
Haushaltsmittel stehen bei der
Finanzstelle 560011030100000 – Kanalbauprogramm –
Finanzposition 785230 – AiB Tiefbaumaßnahmen WBO –
in Höhe von ca. 1.050.000 EUR brutto zur Verfügung.
Konsequenzen
Bezug
Kanalbauprogramm 2018: B/16/2995-01
Straßen- und Wegekonzept 2021 - 2025: B/17/0050-01
Konsequenzen
a) Finanzielle
keine [ ]
ja [X ]
b) Sonstige
Auswirkungen auf das Klima
ja [ ] (siehe Anlage Klimacheck)
nein [X ] Begründung:
Durch die vorgesehene Maßnahme bestehen keine Auswirkungen auf das Klima, da keine zusätzliche Flächenversiegelung vorgesehen ist. Die Maßnahme hat auch keine unmittelbaren Auswirkungen auf das Klima in Bezug auf den Treibgas- oder CO2-Ausstoß. Durch die Maßnahme wird eine hydraulische Verbesserung des Kanalbetriebs erreicht.
Sachverhalt
Begründung
Nach § 8a Abs. 3 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) ist die Gemeinde verpflichtet - soweit im Straßen- und Wegekonzept beitragspflichtige Straßenausbaumaßnahmen enthalten sind - frühzeitig eine Versammlung der von dem Vorhaben betroffenen Grundstückeigentümerinnen und -eigentümer (verbindliche Anliegerversammlung) durchzuführen.
Ihnen sind die rechtlichen, technischen und wirtschaftlichen Gegebenheiten vorzustellen. Über das Ergebnis der verbindlichen Anliegerversammlung ist die Vertretung der Gemeinde vor Beschlussfassung über die Durchführung einer Straßenausbaumaßnahme zu informieren.
Die Versammlung für diese Baumaßnahme hat am 25.04.2023 erfolgreich stattgefunden. Sämtliche Rückfragen sowohl zum Beitragsrecht als auch zur vorgestellten Kanalplanung konnten ausreichend beantwortet werden.
- Es wurde u.a. die Frage gestellt, ob die Anzahl der Eigentümer Einfluss auf die Höhe des Beitrags habe. Die Höhe des Beitrags hängt grundsätzlich nicht von der Anzahl der Eigentümer ab, sondern von der Größe und Nutzungsart jedes einzelnen Grundstücks.
- Es wurde auch die Möglichkeit der gemeinsamen Erneuerung der RWW-Trinkwasserleitung und des Abwasserkanals angesprochen. Die Verlegung der Wasserleitung ist ein spezielles Gewerk, welches nur von bestimmten Unternehmen ausgeführt werden darf und vor der Verlegung des Abwasserkanals erfolgen muss. Die Erneuerung der beiden Leitungen erfordert die Zusammenarbeit von verschiedenen Unternehmen und kann nicht ohne Weiteres kombiniert werden.
Der Rat der Stadt Oberhausen hat die Verwaltung u. a. mit dem Beschluss über das Straßen- und Wegekonzept 2021 bis 2025 mit der Umsetzung der folgenden Baumaßnahme beauftragt:
Norbertstraße von Kempkenstraße bis Oranienstraße
(lfd. Nr. 154 des Straßen- und Wegekonzeptes)
In der Norbertstraße von Kempkenstraße bis Oranienstraße ist der Kanal schadensbedingt zu erneuern. Anschließend wird eine neue Deckschicht auf der vollen Fahrbahnbreite eingebaut. Diese Maßnahme wurde im Kanalbauprogramm 2018 beschlossen.
Der heute vorhandene Kanal besteht aus Beton sowie Steinzeug. Der Bestandskanal wurde 1958 und 1972 als Kreisprofil in der Nennweite DN 300 bis 500 - mit Sohltiefen zwischen ca. 2,90 m und ca. 3,60 m verlegt. Im Zuge der Grundlagenermittlung wurde ein Baugrundgutachten erstellt. Die kameratechnischen und hydraulischen Untersuchungen des Kanals haben ergeben, dass aus hydraulischen und schadensbedingten Gründen die Erneuerung des Kanals erforderlich ist. Der Kanal wird in den gleichen Nennweiten DN 500 und DN 300 mit dem Rohrwerkstoff Steinzeug erneuert. Die Erneuerung des Kanals erfolgt in gleicher Tiefe. Durch die Kanalerneuerung werden die hydraulische Leistungsfähigkeit, Dichtheit, Standsicherheit und Betriebssicherheit des Kanalisationsnetzes verbessert.
Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt im Jahr 2023. Die geschätzten Baukosten betragen 1.050.000 EUR brutto.
Haushaltsmittel stehen bei der Finanzstelle 560011030100000 – Kanalbauprogramm –
Finanzposition 785230 – AiB Tiefbaumaßnahmen WBO – zur Verfügung.
Der umlagefähige Aufwand, der grundsätzlich durch die Grundstückseigentümer/innen zu tragen wäre, wird zurzeit auf 150.000 EUR geschätzt. Die Straßenbaubeiträge werden derzeit zu 100 % als förderfähig eingestuft, so dass die Grundstückseigentümer/innen nach derzeitiger Sach- und Rechtslage vollständig entlastet werden.
