Beschlussvorlage - B/17/3487-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Durchführungsbeschluss der Kanal-/Straßenbaumaßnahme Einbleckstraße von Ripshorster Straße bis Quellstraße
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Mobilität
- Bearbeitung:
- Angelika Böttcher
- Verantwortung:
- Mauksch
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Alt-Oberhausen
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Anhörung
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31.05.2023
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Geplant
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Stadtplanungs- und Mobilitätsausschuss
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Beschlussfassung
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21.06.2023
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Der Stadtplanungs- und Mobilitätsausschuss beschließt die Durchführung der Kanal-/ Straßenbaumaßnahme Einbleckstraße von Ripshorster Straße bis Quellstraße
Haushaltsmittel stehen bei der
Finanzstelle 560011030100000 – Kanalbauprogramm –
Finanzposition 785230 – AiB Tiefbaumaßnahmen WBO –
in Höhe von 1.615.000 EUR brutto zur Verfügung.
Konsequenzen
Bezug
Kanalbauprogramm 2020: B/16/5070-01
Straßen- und Wegekonzept 2021-2025: B/17/0050-01
Konsequenzen
a) Finanzielle
keine [ ]
ja [X ]
b) Sonstige
Auswirkungen auf das Klima
ja [ ] (siehe Anlage Klimacheck)
nein [X ] Begründung:
Durch die vorgesehene Maßnahme bestehen keine Auswirkungen auf das Klima, da keine zusätzliche Flächenversiegelung vorgesehen ist. Die Maßnahme hat auch keine unmittelbaren Auswirkungen auf das Klima in Bezug auf den Treibgas- oder CO2-Ausstoß. Durch die Maßnahme wird eine hydraulische Verbesserung des Kanalbetriebs erreicht und die Erneuerung der Fahrbahn führt zu einer Minderung des Lärms.
Sachverhalt
Begründung
Nach § 8a Abs. 3 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) ist die Gemeinde verpflichtet - soweit im Straßen- und Wegekonzept beitragspflichtige Straßenausbaumaßnahmen enthalten sind - frühzeitig eine Versammlung der von dem Vorhaben betroffenen Grundstückeigentümerinnen und -eigentümer (verbindliche Anliegerversammlung) durchzuführen. Ihnen sind die rechtlichen, technischen und wirtschaftlichen Gegebenheiten vorzustellen. Über das Ergebnis der verbindlichen Anliegerversammlung ist die Vertretung der Gemeinde vor Beschlussfassung über die Durchführung einer Straßenausbaumaßnahme zu informieren.
Die Versammlung für diese Baumaßnahme hat am 18.04.2023 erfolgreich stattgefunden. Es konnten alle gestellten Fragen ausreichend beantwortet werden.
- Die Sperrung während der Ausführung war von Interesse für die Eigentümerinnen und Eigentümer. Der betreffende Straßenabschnitt wird während der Baumaßnahme nicht komplett gesperrt, sondern abschnittsweise in Abstimmung mit dem Baustellenmanagement.
- Auf die entsprechende Nachfrage wurde auf die Erforderlichkeit der vorgesehenen Baumaßnahme hingewiesen. Basierend auf der Bestandsaufnahme und Schadensbewertung von Straßen und Kanälen wurde festgestellt, dass die Erneuerung aus Gründen der Verkehrssicherheit und Betriebssicherheit unbedingt erforderlich ist.
Der Rat der Stadt Oberhausen hat die Verwaltung u. a. mit dem Beschluss über das Straßen- und Wegekonzept 2021 bis 2025 mit der Umsetzung der folgenden Baumaßnahme beauftragt:
Einbleckstraße von Ripshorster Straße bis Quellstraße
(lfd. Nr. 149 des Straßen- und Wegekonzeptes)
In der Einbleckstraße von Ripshorster Straße bis Quellstraße sind der Kanal und die Fahrbahn zu erneuern. Diese Maßnahme wurde im Straßen- und Wegekonzept 2021-2025 beschlossen. Der Baubeginn soll Frühjahr 2024 erfolgen.
Der Bestandskanal wurde 1958 als Kreisprofil in der Nennweite DN 300 bis 500 mit Sohltiefen zwischen ca. 2,31 m und ca. 4,32 m verlegt. Im Zuge der Grundlagenermittlung wurde ein Baugrundgutachten einschließlich einer Beurteilung der anstehenden Böden und Wiederherstellung der Straße erstellt. Die kameratechnischen und hydraulischen Untersuchungen des Kanals haben ergeben, dass aus hydraulischen und schadensbedingten Gründen die Erneuerung des Kanals erforderlich ist. Der Kanal wird in der Nennweite DN 600 bis DN 700 erneuert. Durch die Kanalerneuerung werden die hydraulische Leistungsfähigkeit, Dichtheit, Standsicherheit und Betriebssicherheit des Kanalisationsnetzes verbessert.
Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt im Jahr 2024. Die geschätzten Baukosten betragen 1.615.000 EUR brutto.
Haushaltsmittel stehen bei der Finanzstelle 560011030100000 – Kanalbauprogramm –
Finanzposition 785230 – AiB Tiefbaumaßnahmen WBO – zur Verfügung.
Der umlagefähige Aufwand, der grundsätzlich durch die Grundstückseigentümer/innen zu tragen wäre, wird zurzeit auf 376.000 EUR geschätzt. Die Straßenbaubeiträge werden derzeit zu 100 % als förderfähig eingestuft, so dass die Grundstückseigentümer/innen nach derzeitiger Sach- und Rechtslage vollständig entlastet werden
In den Folgejahren werden umlagefähige KAG-Beiträge in Höhe von geschätzt 376.000 EUR brutto erwartet.
