Beschlussvorlage - B/17/3049-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Stadtplanungs- und Mobilitätsausschuss stimmt dem geplanten Ausbau der Samlandstraße zu.

 

Die Gesamtkosten in Höhe von 435.625,00 € (netto) stehen in den Finanzstellen 560012010190000, 560112010190000 und 560212010190000 – Gemeinde-., Kreis- und Landesstraßen zur Verfügung.

 

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Konsequenzen

Bezug

 

Vorlage B/16/4225-01

 

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine  [ ]

 

    ja   [X]

 

b) Sonstige

 

    Auswirkungen auf das Klima

 

    ja   [ ] (siehe Anlage Klimacheck)

 

    nein  [X] Begründung:

 

Die Erneuerung des Straßenabschnitts hat keine Auswirkungen auf den Verkehr und die daraus resultierenden Immissionen. Durch die geplanten Grünbeete werden ökologische Akzente im Straßenraum gesetzt.

 

 

 

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Sachverhalt

Begründung

 

Am 17.12.2022 hat der Rat das Straßenbauprogramm 2021/2022 beschlossen. Bestandteil des investiven Straßenbaus ist der Vollausbau der Samlandstraße von Bonetstraße bis Ende. Der Straßenabschnitt ist ca. 95 m lang und mündet in einen Wendehammer.

 

Die Samlandstraße weist einige Mängel und Schäden auf, zudem ist der Gehweg nur einseitig vorhanden.

 

Die Grundlagenermittlung ergab außerdem, dass der Kanal schadensbedingt erneuert werden muss.

 

Daher wurde im Kanalbauprogramm 2023 der Stadt Oberhausen der Neubau des Abwasserkanals in der Samlandstraße von Bonetstraße bis Wendehammer beschlossen.

 

Im aktuellen Straßen- und Wegekonzept 2022-2026 ist die Straßenbaumaßnahme aufgrund des Straßenzustands als laufende Nr. 91 enthalten und für eine Umsetzung ab 2023 vorgesehen (siehe B/17/1205-01).

 

Im Vorfeld der Baumaßnahme wird auch noch eine Fernwärmeleitung verlegt.

 

Die Samlandstraße ist Teil des Gebiets, das im Bebauungsplan Nr. 156 geregelt ist. Der Bebauungsplan definiert Nutzungen und Baugrenzen und legt die Grenzen des Straßenausbaus fest.

 

Die Samlandstraße wurde 1954 erstmalig durch einen Siedlungsträger hergestellt. Der Neuausbau erfolgt als Mischverkehrsfläche mit einer Querschnittsbreite von 11,20 m.

 

Damit werden die Raumbedürfnisse für alle Verkehrsteilnehmer berücksichtigt. Es entstehen sechs neue Grünbeete und 16 Parkflächen.

 

Am 14.06.2022 fand eine verbindliche Anliegerversammlung im Sinne des § 8a Absatz 3 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NW) für die Baumaßnahme statt.

 

Viele Einwendungen bezogen sich auf die angeblich hohe Zahl der Stellplätze und der geplanten Grünbeete und Baumpflanzungen. Die Einwendungen und Hinweise wurden geprüft und die Stellplatzanordnung und Grünbeete geringfügig angepasst.

 

Die Kosten für Kanal und Straßenbau betragen (ohne Verwaltungskosten) ca. 435.625,00€ (netto) und werden über das Budget des Straßenbauprogramms (Finanzstellen 560012010190000, 560112010190000 und 560212010190000 – Gemeinde-., Kreis- und Landesstraßen) finanziert.

 

Die Maßnahme ist beitragspflichtig nach KAG.

 

Nach aktuellem KAG-Recht besteht die Aussicht auf Förderung der Anliegerbeiträge. Die Stadt Oberhausen wird dazu einen entsprechenden Zuschussantrag auf der Grundlage des umlagefähigen Aufwands stellen. Grundlage für die Förderung ist die Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge, die zum 31.12.2026 außer Kraft tritt. Grundsätzlich besteht jedoch kein Rechtsanspruch auf die Förderung.

 

 

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Anlagen

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