Beschlussvorlage - B/17/2177-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Ausbau der K1, Nathlandstraße von Hausmannsfeld bis Stadtgrenze Essen(Kanalerneuerung und Straßenvollausbau)
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Mobilität
- Bearbeitung:
- Martina Schleuter
- Verantwortung:
- Mauksch
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Alt-Oberhausen
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Anhörung
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08.06.2022
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Geplant
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Stadtplanungs- und Mobilitätsausschuss
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Beschlussfassung
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14.06.2022
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Erledigt
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Beirat für Menschen mit Behinderung
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Kenntnisnahme
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22.06.2022
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
- Der Stadtplanungs- und Mobilitätsausschuss stimmt dem Straßenausbau der Nathlandstraße im Abschnitt zwischen Hausmannsfeld und Stadtgrenze Essen zu.
- Der Stadtplanungs- und Mobilitätsausschuss stimmt den Kanalbaumaßnahmen in der Nathlandstraße im Abschnitt zwischen Stockstraße und Steeler Straße zu.
Auszahlungs- bzw. Einzahlungsbudget wurde in der Finanzplanung 2022-2024 bei der Finanzstelle 560112010105400 – K1 – Nathlandstraße mit einem Gesamtauszahlungsbudget in Höhe von 1.509.420 EUR bzw. Gesamteinzahlungsbudget in Höhe von 744.800 EUR berücksichtigt.
Im Rahmen der Haushaltsanmeldung 2023ff werden die Gesamtauszahlungen/-einzahlungen zur Umsetzung der Maßnahmen angepasst (neuer Förderantrag mit einem erhöhten Auszahlungsvolumen wurde im Mai 2022 gestellt).
Sachverhalt
Begründung
Die Nathlandstraße (K 1) ist Bestandteil des Netzes verkehrswichtiger Straßen in Oberhausen. Sie fungiert als innerörtliche Hauptverkehrsstraße sowie als verkehrswichtige Zubringerstraße zum überörtlichen Verkehrsnetz.
Sie ist im Oberhausener Stadtteil Alt-Oberhausen an die L450 (Mellinghofer Straße) angebunden und im Essener Stadtteil Frintrop an die B231 (Frintroper Straße).
Im aktuellen Straßen- und Wegekonzept 2022-2026 ist die Straßenbaumaßnahme aufgrund des Straßenzustands als laufende Nr. 91 enthalten und für eine Umsetzung ab 2023 vorgesehen (siehe B/17/1205-01).
Der Abschnitt zwischen Mellinghofer Straße und Hausmannsfeld wurde Mitte der 1990er Jahre ausgebaut und 2019 im Rahmen einer KIF-Maßnahme mit einem neuen Deckenüberzug aus lärmarmen Asphalt versehen.
Die Nathlandstraße ist als klassifizierte Hauptverkehrsstraße für eine zulässige Geschwindigkeit von 50 km/h ausgelegt. Im Abschnitt zwischen Hausmannsfeld und Stadtgrenze Essen wurde aus Lärmschutzgründen eine auf die Nachtstunden zwischen 22:00 und 06:00 Uhr beschränkte Reduzierung der zul. Geschwindigkeit auf 30 km/h angeordnet.
Baulich angelegte Stellplätze sind kaum vorhanden, lediglich vor den Hausnummern 70 bis 74 ist eine Parkbucht für etwa 6 Fahrzeuge angelegt. In den übrigen Teilen der Nathlandstraße kann entweder auf der Fahrbahn oder ganz bzw. teilweise auf dem Gehweg geparkt werden. Auf der südlichen Straßenseite gilt ab Hausnummer 79 bis zum Ausbauende ein Parkverbot.
Für Radfahrer/innen sind benutzungspflichtige Radwege angelegt, die jedoch zahlreiche Lücken aufweisen und darüber hinaus in einem schlechten Zustand sind. An der Stadtgrenze Essen endet der Radweg mit dem Schild „Radweg Ende“, Radfahrer/innen müssen ungesichert auf die Fahrbahn wechseln.
Die Straßenbaumaßnahme wird von einer Kanalbaumaßnahme zwischen Steeler Straße/Bleysfeld und Stockstraße/Frintroper Straße gekreuzt. Die innerhalb der Nathlandstraße erforderlichen Kanalbauarbeiten werden bereits mit dem Straßenbau der Nathlandstraße durchgeführt und die Kanalanschlüsse an den Bestand so hergestellt, dass bei der späteren Durchführung der eigentlichen Kanalbaumaßnahme kein Eingriff in die Nathlandstraße erforderlich wird.
Projektbeschreibung
Im Zuge des Ausbaus der Nathlandstraße soll in dem o.g. ca. 375 m langen Abschnitt der vorhandene Fahrbahnquerschnitt neu aufgeteilt werden. Die bisher hochbordgeführten und benutzungspflichtigen Radwege werden als Schutzstreifen mit 1,75 m Breite auf die Fahrbahn verlegt. Zwischen den Schutzstreifen wird eine 4,50 m breite Fahrbahn angelegt, sodass insgesamt für den Begegnungsfall des Linienbusverkehrs genügend Fahrbahnbreite vorhanden ist.
Die Parkstreifen werden 2,00 m breit ausgebildet.
Die Gehwege werden 2,50 m breit ausgebildet, an einigen Engstellen verbleiben neben den Parkstreifen mindestens 2,0 m für die Gehwege. Die einmündenden Straßen werden richtlinienkonform angeschlossen.
Die Neuaufteilung des gesamten Straßenraumes soll die Leichtigkeit des Verkehrsablaufes und Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer*innen gewährleisten.
Planungsziele der Stadt Oberhausen
Mit dem Ausbau der Nathlandstraße zwischen Hausmannsfeld und Stadtgrenze Essen soll die Verkehrssicherheit und die Leichtigkeit des Verkehrs erhöht werden. Dazu wird der vorhandene Querschnitt zugunsten einer verkehrssicheren und richtlinienkonformen Führung für die schwächeren Verkehrsteilnehmer (Radfahrer/innen und Fußgänger/innen) neu aufgeteilt. Damit kann sichergestellt werden, dass die Gehwege nicht mehr von parkenden Fahrzeugen blockiert bzw. eingeengt werden. Für Rad fahrende werden Schutzstreifen auf der Fahrbahn markiert. Das Fahren im Sichtfeld des motorisierten Verkehrs erhöht die Verkehrssicherheit insbesondere bei Abbiegevorgängen. Zudem werden Konflikte mit Fußgängern und Gefahrenstellen (z.B. Mülltonen) auf den Hochborden vermieden. Auch Dooring-Unfälle, welche oft durch das unachtsame Öffnen von Beifahrertüren auf Hochbordradwegen entstehen, werden reduziert.
Zur Erzielung einer vergleichbaren verkehrssicheren und richtlinienkonformen Querschnittsaufteilung mit Hochbordradwegen oder Radfahrstreifen ist der vorhandene Straßenquerschnitt nicht ausreichend. Dies wäre nur mit einer Querschnittsaufteilung mit deutlich reduzierten Stellplätzen möglich.
Durch den Einbau von neuem Asphalt wird der Fahrkomfort deutlich gesteigert, die Verwendung von lärmarmen Asphalt gemäß Lärmaktionsplan 2017 (Maßnahme Nr. 51) wird darüber hinaus die Lärmbelastung für die Anwohner reduzieren.
Schwerverkehr
Direkte Auswirkungen auf den Schwerverkehr hat die Maßnahme nicht, die Erneuerung der Fahrbahn wird aber zu einem deutlichen Rückgang von Lärm und Erschütterungen führen.
Pkw-Verkehr
Auch für den Pkw-Verkehr wird die neue Fahrbahn eine Verbesserung des Fahrkomforts darstellen.
Die derzeit zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h wird durch die Maßnahme nicht verändert. Die Markierung von Schutzstreifen wird die Fahrbahn optisch einengen und zu einem niedrigeren Geschwindigkeitsniveau führen.
Das bisher ungeordnet und teilweise auf dem Gehweg stattfindende Parken wird durch die bauliche Anlage von insgesamt 13 Längsstellplätzen neu geordnet.
Parken außerhalb dieser Stellplätze wird aufgrund der Anordnung von Schutzstreifen nicht mehr möglich sein.
ÖPNV
Die Bushaltestellen in diesem Abschnitt werden mit Bussondersteinen und taktilen Elementen barrierefrei ausgebildet.
Fuß- und Radverkehr
Die Trennung von Fuß- und Radverkehr hat zur Folge, dass dem Fußverkehr in den Nebenanlagen mehr Platz zur Verfügung steht und auch keine Konflikte mit Rad fahrenden entstehen können.
Der Radverkehr rückt ins Sichtfeld des motorisierten Verkehrs, was zu einer deutlichen Verbesserung der Sicherheit insbesondere bei Abbiegevorgängen führen wird.
Am Bauanfang werden Rad fahrende über eine Absenkung gesichert auf die Fahrbahn geführt. Dieser Bereich wird zur Verdeutlichung rot eingefärbt. Mit dem Wechsel der Baulast (Stadtgrenze Essen) endet der Schutzstreifen. Radfahrer/innen werden auch weiterhin im Mischverkehr auf der Fahrbahn geführt, es ist aber kein ungesicherter Übergang mehr erforderlich, da sich der Radverkehr bereits auf der Fahrbahn befindet.
In Gegenrichtung sind die Übergänge unkritisch, da der Radverkehr von Essen bereits auf der Fahrbahn geführt wird und am Bauanfang eine Absenkung den Übergang auf den Radweg sicherstellt.
Verkehrssicherheit
Die Sanierung der Fahrbahn führt durch Beseitigung von Schlaglöchern und Rissen zu einer allgemeinen Verbesserung der Verkehrssicherheit. Zusätzlich ist der neu aufgeteilte Verkehrsraum schneller begreifbar, da Fahrbahn und Parkstreifen baulich klar getrennt werden. Die Separierung der Radfahrer/innen vom Gehweg hat positive Auswirkungen auf den Fußverkehr.
Taktile Elemente an den Querungsstellen und Signalanlagen erhöhen die Sicherheit für Menschen mit Sehbehinderungen.
Umwelt
In dem betrachteten Abschnitt der Nathlandstraße sind derzeit weder öffentliche Grünflächen noch Baumpflanzungen vorhanden. Mit dem Beschluss zum Lärmaktionsplan 2017 erging ein „Prüfauftrag Begrünung des Straßenraums als Empfehlung aus dem STEK“ zur Förderung der „Attraktivität des Straßenraums“. Gemäß dieser Prüfung sieht daher die in der Anliegerversammlung vorgestellte Planung insgesamt sieben Baumpflanzungen und zusätzlich drei Pflanzbeete mit Strauchbewuchs vor.
Unter Berücksichtigung der Hinweise aus der Anliegerversammlung wurde eine Grünfläche zugunsten von zwei zusätzlichen Stellplätzen (insgesamt 13) überplant.
Durchführung:
Die Maßnahme beginnt Ende 2023 mit der Erneuerung von Kanälen im Bereich des Hausmannsfelds.
Insgesamt werden, unter Vollsperrung, etwa 15 Monate Bauzeit veranschlagt.
Kosten:
Als Straßenbaulastträger der innerörtlichen Kreisstraße hat die Stadt Oberhausen für die Ausbaukosten aufzukommen. Auf Grundlage des KAG werden die Anlieger an den Kosten beteiligt.
Die Baukosten für Kanal- und Straßenbau belaufen sich inkl. Verwaltungskosten auf ca. 2,03 Mio. EUR.
Es werden ca. 0,49 Mio. EUR KAG-Beiträge und eine GVFG-Förderung in Höhe von 0,83 Mio. EUR erwartet.
Der Eigenanteil der Stadt wird etwa 0,71 Mio. EUR betragen.
Nach aktueller Rechtslage kann durch die Stadt Oberhausen für die KAG-Beiträge ein Antrag auf Förderung durch die KfW-Bank gestellt werden. Damit können die Anlieger/innen zu 100% von ihren KAG-Beiträgen entlastet werden. Eine Antragstellung erfolgt nach Abschluss und Abrechnung der Maßnahme auf Grundlage der tatsächlichen Kosten und unter Berücksichtigung der zum Zeitpunkt der Antragstellung geltenden Gesetze und Vorschriften. Der Eigenanteil der Stadt Oberhausen bleibt dadurch unverändert.
In der Finanzplanung der Stadt 2022-2024 – Teilfinanzplan Produktbereich 12 – Verkehrsflächen und -anlagen, ÖPNV wurde entsprechendes Ein- und Auszahlungsbudget bei der Finanzstelle 560112010105400 – K 1 – Nathlandstraße, Finanzposition 782100 – Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken, Finanzposition 785200 – Auszahlungen für Tiefbaumaßnahmen bzw. 785240 – Auszahlungen für Tiefbaumaßnahmen – Ingenieurleistungen WBO mit einem Gesamtauszahlungsbudget in Höhe von 1.509.420 EUR sowie Einzahlungen, Finanzposition 681100 – Investitionszuwendungen vom Land mit einem Gesamteinzahlungsbudget in Höhe von 744.800 EUR berücksichtigt.
Im Rahmen der Haushaltsanmeldung 2023ff werden die Gesamtauszahlungen/-einzahlungen zur Umsetzung der Maßnahme angepasst.
Bürgerbeteiligung:
Am 1. März 2022 fand eine verbindliche Anliegerversammlung im Sinne des § 8a Absatz 3 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NW) für die Baumaßnahme statt.
Im Rahmen dieser Versammlung wurden die geplanten Maßnahmen vorgestellt und beschrieben sowie die finanziellen Auswirkungen erläutert.
Beanstandet wurden insbesondere die geringe Anzahl sowie die Lage der geplanten Stellplätze.
Durch den Verzicht auf eine Grünfläche konnten zwei zusätzliche Stellplätze und somit insgesamt 13 Stellplätze eingerichtet werden. Die Lage der Stellplätze dagegen ist aufgrund der örtlichen Gegebenheiten nicht veränderbar.
Die Art der Radverkehrsanlage wurde ebenfalls kritisch gesehen. Auch hierfür gibt es aufgrund des geringen Platzangebotes keine für alle Verkehrsteilnehmenden akzeptablen und vor allem sichere Alternativen.
Der vorhandene Raum ermöglicht keine Anlage von benutzungspflichtigen Radwegen neben den Gehwegen, die Einrichtung von Schutzstreifen dagegen ist richtlinienkonform möglich, wobei die erforderlichen Mindestabmessungen geringfügig übertroffen werden.
Kurzfassung
Die Nathlandstraße als verkehrswichtige Straße soll aufgrund von erforderlichen Kanal- und Fahrbahnerneuerungsmaßnahmen ausgebaut und neu aufgeteilt werden. Dabei wird eine neue Verkehrsraumaufteilung zur Erhöhung der Leichtigkeit und Sicherheit des Verkehrs führen.
Die Maßnahme soll Ende 2023 beginnen und voraussichtlich 2025 beendet werden.
Die Anlieger/innen wurden im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Anliegerversammlung beteiligt.
Die Gesamtkosten der Maßnahme (ca. 2,03 Mio. EUR) teilen sich die Stadt Oberhausen als Straßenbaulastträger (ca. 0,71 Mio. EUR), die Anlieger gemäß Beitragssatzung (ca. 0,49 Mio. EUR) und das Land NRW als Fördermittelgeber (ca. 0,83 Mio. EUR). Die KAG-Beiträge werden durch die KfW-Bank voraussichtlich zu 100% gefördert, sodass von den Anliegern/innen keine Ausbaubeiträge entrichtet werden müssen. Die Stadt Oberhausen wird nach Abschluss der Maßnahme einen entsprechenden Förderantrag stellen.
Im Rahmen der Haushaltsanmeldung 2023ff werden die Gesamtauszahlungen/-einzahlungen zur Umsetzung der Maßnahme angepasst.
Für die Umsetzung der Maßnahme ist ein Durchführungsbeschluss für den Straßenausbau und den innerhalb der Nathlandstraße liegenden Teil der Kanalbaumaßnahmen erforderlich.
Die gesamte Kanalbaumaßnahme wird Bestandteil des Kanalbauprogramms 2023 und als weitere Maßnahme in die nächste Fortschreibung des Straßen- und Wegekonzeptes aufgenommen.
Anlagen
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(wie Dokument)
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1 MB
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(wie Dokument)
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975,8 kB
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