Beschlussvorlage - B/17/1977-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

  1. Der Stadtplanungs- und Mobilitätsausschuss stimmt dem Straßenausbau der Hansastraße zwischen Buschhausener Straße und Duisburger Straße zu.
  2. Der Stadtplanungs- und Mobilitätsausschuss stimmt den Kanalbaumaßnahmen zwischen Buschhausener Straße und Duisburger Straße zu.

 

Auszahlungsbudget wurde in der Finanzplanung wie folgt berücksichtigt:

Für den Kanalbau = Finanzstelle 560011030100000 – Kanalbauprogramm, Finanzposition 785230 ‑ Auszahlungen für Tiefbaumaßnahmen WBO, Gesamtauszahlungsbudget 9.690.000,00 EUR (Anteil Hansastraße = ca. 0,58 Mio. EUR).

Für den Straßenbau = Finanzstelle 560012010104000 – Hansastraße, Finanzposition 785200 ‑ Auszahlungen für Tiefbaumaßnahmen, Gesamtauszahlungsbudget = 2.170.560,00 EUR (2022 = 870.000,00 EUR sowie Verpflichtungsermächtigungen zu Lasten der Folgejahre in Höhe von 1.300.560,00 EUR, 2023 = 1.300.560,00 EUR), Finanzposition 785240 – Auszahlungen für Tiefbau­maßnahmen Ingenieurleistungen WBO, Gesamtauszahlungsbudget = ca. 248.000,00 EUR (2022 = 50.000,00 EUR, 2023 = 70.000,00 EUR, 2024 = 50.000,00 EUR, Auszahlungen Vorjahre = 77.410,69,00 EUR), Finanzposition 681100 – Investitionszuwendungen vom Land (Gesamtein­zahlungsbudget = 954.100,00 EUR (2022 = 387.040,00 EUR, 2023 = 567.060,00 EUR).

Im Rahmen der Haushaltsanmeldung 2023ff werden die Gesamtauszahlungen/-einzahlungen zur Umsetzung der Maßnahme angepasst.

 

 

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Konsequenzen

Bezug

 

B/16/1695-01 (Bebauungsplan Nr. 725 – Hansastraße)

B/16/4910-01 (Verpflichtungserklärung zur Umsetzung der "Klimaresilienten Region mit internationaler Strahlkraft")

B/16/5070-01 (Umsetzung des Kanalbauprogramms 2020)

B/17/1205-01 (Sitzung des Rates der Stadt Oberhausen zum Straßen- und Wegekonzept 2022-2026)

 

 

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine  [ ]

 

    ja   [X ]

 

b) Sonstige

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Sachverhalt

Begründung

 

Projektbeschreibung

 

Eine Neuaufteilung des gesamten Straßenraumes soll die Leichtigkeit des Verkehrsablaufes und Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer gewährleisten. Zum Schutz der schwächeren Verkehrsteilnehmer/innen bleibt die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h be­schränkt.

 

Die Fahrbahn erhält eine durchgehende Breite von 6,00 m und in unregelmäßigen Abstän­den werden Pflasterkissen mit einem Höhenversatz von 8 cm eingebaut, um die Einhaltung der reduzierten Höchstgeschwindigkeit baulich zu unterstützen. Auf der westlichen Fahr­bahnseite werden durchgängig Längsstellplätze mit einer Breite von 2,00 m hergestellt. Diese werden durch Baumbeete / Grünflächen mit Baumneupflanzungen und Zufahrten un­terbrochen. Der dahinterliegende, ebenfalls durchgängige Gehweg erhält Breiten von ca. 1,80 m – 4,07 m.

 

Zwischen Station 0+130 und 0+310 werden die Grünflächen als Rigolen hergestellt, um an­fallendes Oberflächenwasser direkt vor Ort versickern zu können. Entsprechende Boden­gutachten haben bestätigt, dass ein Versickern möglich ist. Auf der östlichen Fahrbahnseite werden von Stat. 0+020 bis 0+110 ebenfalls Längsstellplätze mit einer Breite von 2,00 m hergestellt. Auch diese werden durch Baumneupflanzungen und Zufahrten unterbrochen bzw. eingegrenzt. Der Gehweg auf der östlichen Seite ist von Stat. 0+000 bis 0+290 mit einer Mindestbreite von 2,50 m geplant. Zwischen Station 0+290 und 0+470 ist aufgrund der beschränkten Platzverhältnisse nur eine Gehwegbreite von 2,00m möglich. Von den sieben vorhandenen Straßenbestandsbäumen können fünf durch die Einbettung in entsprechend großzügig geplante Grünflächen erhalten werden. Lediglich zwei der Bestandsbäume müssen im Zuge der geplanten Maßnahme gefällt werden. Durch zusätzliche 19 Neupflan­zungen erreicht man abschließend eine Gesamtanzahl von 24 Bäumen.

 

Auf der gesamten Strecke entstehen ca. 49 geordnete Längsstellplätze im öffentlichen Straßenraum, um dem vorhandenen Parkbedarf gerecht zu werden. Aktuell wird ungeordnet und teilweise auf dem nicht benutzungspflichtigen Radweg oder auf dem Gehweg geparkt. Offizielle Stellplätze sind derzeit nicht ausgewiesen. Am Knotenpunkt Hansastraße / Duisburger Straße wird eine signalisierte Querung über die Duisburger Straße eingerichtet, die ein gefahrloses Queren ermöglicht. Diese Querungsstelle wird barrierefrei mit taktilen Elementen und Blindentastern ausgestattet. Einmündende Straßen und Zufahrten werden angepasst und verkehrsgerecht angeschlossen. Durch den Gesamtausbau (durchgehend beidseitige Gehwege mit Trennung vom Radverkehr und Einrichtung von Längsparkstreifen) und der Errichtung einer signalisierten Fußgängerquerung über die Duisburger Straße wer­den die „schwächeren Verkehrsteilnehmer/innen“ in ihrer Verkehrsbedeutung gestärkt und gesichert.

 

Begründung

 

2016 wurde der Bebauungsplan Nr. 725 - Hansastraße (zwischen Duisburger Straße und Buschhausener Straße) beschlossen (siehe B/16/1695-01). Im Straßen- und Wegekonzept ist die Kanalerneuerung in zwei Abschnitten (Nr. 47 von Haus-Nr. 106 bis Haus-Nr. 114 und Nr. 309 von Buschhausener Straße bis Haus-Nr. 53) sowie der Straßenvollausbau zwischen Buschhausener Straße und Duisburger Straße (Nr. 46) enthalten und für eine Umsetzung ab 2022 vorgesehen (siehe B/17/1205-01). Aktuelle Verkehrszahlen weisen für diesen Abschnitt der Hansastraße eine durchschnittliche tägliche Verkehrsbelastung (DTV) von ca. 2.800 Kfz/24h aus.

 

Die Kanalanlagen müssen altersbedingt erneuert werden. Dabei werden sie auch für neue Einzugsgebiete dimensioniert.

 

Die Hansastraße hat in ihren Teilabschnitten unterschiedliche Verkehrsbedeutungen. Der Abschnitt von der Buschhausener Straße bis zur Duisburger Straße erfordert überwiegend aus bautechnischer Sicht einen Ausbau, wobei konzeptionelle oder verkehrstechnische Gründe eine untergeordnete Rolle spielen. Die damit verbundenen Verkehrsziele sind die Verbesserung der Nahmobilität und die optimierte verkehrliche Erschließung der Straßenanlieger.

 

Schwerverkehr

 

Die derzeit vorhandene Einschränkung auf Fahrzeuge mit einem maximal zulässigen Ge­samtgewicht von 7,5 Tonnen wird nach der Umsetzung der Maßnahme aufgehoben. Der Verzicht auf einen neuen Linksabbieger von der Duisburger Straße in die Hansastraße sowie der Einbau von Pflasterkissen zur Geschwindigkeitsdämpfung werden dazu führen, dass sich der Schwerverkehr trotzdem nicht maßgebend erhöhen wird.

 

Pkw-Verkehr

 

Die Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h wird durch Auf­pflasterungen (Pflasterkissen) unterstützt. Das Linksabbiegen von der Duisburger Straße in die Hansastraße bleibt auch weiterhin untersagt. Die Strecke bleibt eine beliebte Aus­weichstrecke in Süd-Nord-Richtung, die o.g. Pflasterkissen werden jedoch verhindern, dass zu hohe Geschwindigkeiten gefahren werden.

 

ÖPNV

 

Derzeit gibt es keine offizielle Linienbusverbindung über diesen Abschnitt der Hansastraße. Eine Ausnahmegenehmigung, wie sie derzeit für Sonderfahrten ausgeschildert ist, kann zu­künftig entfallen, da keine Tonnagebeschränkung mehr erforderlich sein wird.

 

Fuß- und Radverkehr

 

Der Radverkehr wird zukünftig aufgrund der dauerhaften Geschwindigkeitsbegrenzung im Mischverkehr auf der Fahrbahn geführt und keine gesonderten Radwege oder Schutzstreifen erhalten. Die Trennung von Fuß- und Radverkehr hat zur Folge, dass dem Fußverkehr in den Nebenanlagen mehr Platz zur Verfügung steht und auch keine Konflikte mit Radfahren­den entstehen können. Der Radverkehr rückt ins Sichtfeld des motorisierten Verkehrs, was zu einer deutlichen Verbesserung der Sicherheit insbesondere bei Abbiegevorgängen führen wird. Die Pflasterkissen zur Einbremsung des Kfz-Verkehrs werden so angelegt, dass der Radverkehr ungehindert an ihnen passieren kann und somit nicht von ihnen beeinträchtigt wird.

 

Verkehrssicherheit

 

Die Sanierung der Fahrbahn führt durch Beseitigung von Schlaglöchern und Rissen zu einer allgemeinen Verbesserung der Verkehrssicherheit. Zusätzlich ist der neu aufgeteilte Ver­kehrsraum schneller begreifbar, da Fahrbahn und Parkstreifen baulich klar getrennt werden. Die Separierung der Radfahrer/innen vom Gehweg hat positive Auswirkungen auf den Fuß­verkehr. Taktile Elemente an den Querungsstellen und der Signalanlage sowie akustische Signalgeber erhöhen die Sicherheit für Menschen mit Sehbehinderungen.

 

Umwelt

 

Für die Umgestaltung der Hansastraße müssen zwei der insgesamt sieben vorhandenen Bäume gefällt werden. Fünf Platanen konnten in entsprechend dimensionierte Baumbeete integriert und damit erhalten werden. An zwei Baumbeeten können aufgrund von Leitungen nur kleinwurzelige Büsche gepflanzt werden. Nach dem Ausbau der Hansastraße werden insgesamt 24 Bäume vorhanden sein, die über die gesamte Strecke verteilt sind. Einige Baumbeete werden darüber hinaus als Rigolen zur Versickerung des anfallenden Ober­flächenwassers ausgebildet. Insgesamt kann dadurch eine Fahrbahnfläche von ca. 3.650 m2 abgekoppelt werden.

 

Durchführung:

 

Die Maßnahme beginnt Ende 2022 mit der Erneuerung von Kanälen im Bereich der Gustav­straße. Im Anschluss erfolgt der Straßenbau. Insgesamt wird der Umbau etwa 18 Monate andauern.

 

Kosten:

 

Als Straßenbaulastträger hat die Stadt Oberhausen für die Ausbaukosten aufzukommen. Auf Grundlage des Kommunalabgabengesetzes (KAG) werden die Anlieger an den Kosten betei­ligt. Die Baukosten für Kanal- und Straßenbau belaufen sich inkl. Verwaltungskosten auf ca. 2,04 Mio. EUR. Es werden ca. 1,18 Mio. EUR KAG-Beiträge erwartet. Für diese Beiträge wird gemäß den dann geltenden gesetzlichen Vorgaben durch die Stadt eine Förderung bei der KfW beantragt, sodass die Anliegerbeiträge voraussichtlich um 50% oder sogar 100% reduziert werden können. Für die verbleibenden ca. 0,85 Mio. EUR wird weiterhin die Bean­tragung einer Förderung durch Landesmittel verfolgt. Im Falle einer Förderung könnte dadurch der Eigenanteil der Stadt auf etwa 0,21 Mio. EUR reduziert werden.

 

Die Baukosten für den Kanalbau werden über das Kanalbauprogramm (Finanzstelle 560011030100000 – Kanalbauprogramm, Finanzposition 785230 – Auszahlungen für Tief­baumaßnahmen WBO) finanziert.

 

Für  den Straßenbau wurde in der Finanzplanung der Stadt – Teilfinanzplan Produktbereich 12 – Ver­kehrsflächen und –anlagen, ÖPNV entsprechendes Ein- und Auszahlungsbudget bei der Finanzstelle 560012010104000 – Hansastraße -, Finanzposition 785200 – Auszahlungen für Tiefbaumaßnahmen Gesamtauszahlungsbudget = 2.170.560,00 EUR (2022 = 870.000,00 EUR sowie Ver­pflichtungsermächtigungen zu Lasten der Folgejahre in Höhe von 1.300.560,00 EUR, 2023 = 1.300.560,00 EUR), Finanzposition 785240 – Auszahlungen für Tiefbaumaßnahmen Ingenieur­leistungen WBO, Gesamtauszahlungsbudget = ca. 248.000,00 EUR (2022 = 50.000,00 EUR, 2023 = 70.000,00 EUR, 2024 = 50.000,00 EUR, Auszahlungen Vorjahre = 77.410,69 EUR), Finanzposition 681100 – Investitionszuwendungen vom Land (Gesamteinzahlungsbudget = 954.100,00 EUR (2022 = 387.040,00 EUR, 2023 = 567.060,00 EUR) berücksichtigt.

Im Rahmen der Haushaltsanmeldung 2023ff werden die ermittelten Gesamtauszahlungen/-einzahlungen zur Umsetzung der Maßnahme angepasst.

 

Bürgerbeteiligung:

 

Am 21. September 2021 fand eine verbindliche Anliegerversammlung im Sinne des § 8a Absatz 3 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NW) für die Baumaßnahme statt. Der eingeschränkte Teilnehmerkreis bestand aus den Anliegern / Erbbauberechtigten bzw. deren Vertretern. Im Rahmen dieser Versammlung wurden die ge­planten Maßnahmen vorgestellt und beschrieben sowie die finanziellen Auswirkungen (Ab­gaben gemäß Beitragssatzung) erläutert. Konkrete Angaben zu den Beiträgen wurden aus Datenschutzgründen ausschließlich im Nachgang per Telefon gemacht. Die Planung sah zu diesem Zeitpunkt vor, eine 8,0m breite Fahrbahn mit Schutzstreifen für den Radverkehr her­zustellen. Aufgrund der beengten Verhältnisse war auf der Ostseite (DB-Gelände) kein aus­reichender Platz für einen zweiten Gehweg vorhanden, sodass auf diesen verzichtet wurde. Vorgesehen war weiterhin, das Linksabbiegen von der Duisburger Straße in die Hansastraße zu erlauben und einen zusätzlichen Linksabbieger einzurichten. Der gesamte Knotenpunkt sollte mit einer Lichtsignalanlage ausgestattet und geregelt werden. Der gewählte Fahr­bahnquerschnitt war für eine Entwurfsgeschwindigkeit von 50 km/h ausgelegt. Diese Pla­nung wurde abgelehnt. Es war einhelliger Wunsch, die derzeitige Geschwindigkeitsabsen­kung beizubehalten, zusätzlichen Verkehr in der Straße zu vermeiden und mehr Bäume zu erhalten, sowie mehr Gehwege und Stellplätze anzubieten. Der Straßenquerschnitt wurde überarbeitet und die Bürgerwünsche vollständig umgesetzt. Der Linksabbieger von der Duisburger Straße in die Hansastraße inkl. Knotenpunktumbau wird nicht mehr verfolgt. Die zuletzt am 21.02.2022 in der Anliegerversammlung vorgestellte Planung fand allgemeine Zustimmung. Die Beitragssätze für die Anlieger/innen erhöhen sich nur minimal.

 

 

Kurzfassung

 

Die Hansastraße soll aufgrund von erforderlichen Kanal- und Fahrbahnerneuerungsmaß­nahmen ausgebaut und neu aufgeteilt werden. Dabei wird eine neue Verkehrsraumaufteilung zur Erhöhung der Leichtigkeit und Sicherheit des Verkehrs führen und gleichzeitig durch Fahrbahnaufpflasterungen die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h unterstützt. Zwischen Güter- und Gustavstraße werden ca. 3.650 m2 Fahrbahnfläche vom Kanalsystem entkoppelt und das dort anfallende Oberflächenwasser wird vor Ort über Baumrigolen ver­sickert.

 

Die Maßnahme soll Ende 2022 beginnen und voraussichtlich nach etwa 18 Monaten Ge­samtbauzeit 2024 beendet werden. Die Anlieger/innen wurden im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Anliegerversammlungen beteiligt. Die Gesamtkosten der Maßnahme (ca. 2,03 Mio. EUR) teilen sich die Stadt Oberhausen als Straßenbaulastträger (ca. 0,85 Mio. EUR) und die Anlieger gemäß Beitragssatzung (ca. 1,18 Mio. EUR). Die Förderung der Straßenbaubeiträge gemäß § 8a KAG wird gemäß der geltenden Richtlinie beantragt. Sofern sich Änderungen im Gesetz ergeben, werden diese für die laufenden Maßnahmen nach Möglichkeit berücksichtigt. Eine zusätzliche GVFG-Förderung für den verbleibenden städti­schen Anteil durch das Land NRW wird ebenfalls beantragt. Für die Umsetzung der Maß­nahme sind ein Durchführungsbeschluss für die Kanalerneuerung und den Straßenausbau erforderlich.

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Anlagen

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